Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: AW: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände

Helfried
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Toumal hat geschrieben: Und jetzt ratet mal wie gut das funktioniert.
Weiß nicht, aber bei so vielen Parkplätzen wird wohl so und so alle zwei Minuten einer frei.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Re: AW: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände

Toumal
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Helfried hat geschrieben:
Toumal hat geschrieben: Und jetzt ratet mal wie gut das funktioniert.
Weiß nicht, aber bei so vielen Parkplätzen wird wohl so und so alle zwei Minuten einer frei.
Zur Stosszeit eher nicht, da stehen die Verbrenner gerne mal 2-3 Stunden. Auch gibt es einen Anwohner der sein Auto schon mal 2-3 Wochen lang dort abstellt. Aber ich meinte eher dass die Schilder an sich so ziemlich keine Wirkung haben: "Ich bin eh gleich wieder weg", wobei "gleich" eben zwischen 5 Minuten und 3 Stunden variiert.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Sewi
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ammersee-wolf hat geschrieben:Rasthof Aichen
Keine Beschilderung
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Das sieht doch ziemlich nach Tank&Rast aus oder nicht? Die pinseln doch normalerweise extra Streifen auf den Boden und werfen mit Schildern um sich? Einfach mal beim Betreiber nachfragen, vllt. ist das auch einfach nur "noch nicht fertig" oder das Bauunternehmen hat geschlampt.

Gestern einen Triplelader in Helmstedt angefahren. Stand ein irgendwas-kleines davor und hing an Type 2 offensichtlich ohne zu laden. Entweder hat er dort trotz diverser freier Parkplätze in der Nähe geparkt und den Not-Aus gedrückt um nicht an der kostenlosen Station laden zu müssen oder irgend ein Witzbold war vorbeigekommen. Konnte den Not-Aus einfach zurücksetzen und an CHAdeMO laden.
Zuletzt geändert von Sewi am Mo 13. Mär 2017, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Wieder die üblicherweise zugeparkte Ladesäule am Emmeramsplatz in Regensburg.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

eve
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Mal kurz ne Frage, von der ich nicht weiß, wie ich die Antwort hier im Forum dazu finden soll:

Wenn man bei einer zugeparkten Ladesäule aus Ladenot oder nicht Ladenot lädt und dadurch einen Verbrenner oder eventuell ein nicht ladendes E-Fahrzeug (bei entsprechender Beschilderung zB "nur während des Ladevorgangs") am ausparken hindert, was sind hier die rechtlichen Folgen`?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Wenn Du einen Verbrenner zuparkst, wenn Du aus Ladenot lädst (das Gegenteil wäre erst mal zu beweisen) und wenn Du Dich bereit hältst ihn schnell "freizuparken" (Telefonnummer hinterlassen, sich nicht zu weit entfernen) wird alles gut sein.

Wenn Du ihn zuparkst ohne ihm die Chance zu geben, schnell "befreit" zu werden ist es Nötigung. In D ein Straftatbestand ...
Gruß
Werner
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Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

drilling
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iOnier hat geschrieben:Wenn Du ihn zuparkst ohne ihm die Chance zu geben, schnell "befreit" zu werden ist es Nötigung. In D ein Straftatbestand ...
Gibt es dazu schon entsprechende Urteile?
Denn ich sehe das andersrum genauso: jemand der durch illegales blockieren der Ladesäule (und damit Verhinderung des Ladens) mir die Weiterfahrt verhindert begeht mir gegenüber auch Nötigung.

Laut folgenden Link ist es wohl keine Nötigung wenn man um laden zu können einen Falschparker, der die Säule blockiert, selber als Nebeneffekt blockiert:
Dem Angeklagten muss eindeutig nachzuweisen sein, dass er den Betroffenen auch vorsätzlich zugeparkt hat.
https://www.bussgeldkatalog.org/zugeparkt-was-tun/

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • RobertCarl
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drilling hat geschrieben:
iOnier hat geschrieben:Wenn Du ihn zuparkst ohne ihm die Chance zu geben, schnell "befreit" zu werden ist es Nötigung. In D ein Straftatbestand ...
Gibt es dazu schon entsprechende Urteile?
Denn ich sehe das andersrum genauso: jemand der durch illegales blockieren der Ladesäule (und damit Verhinderung des Ladens) mir die Weiterfahrt verhindert begeht mir gegenüber auch Nötigung.

Laut folgenden Link ist es wohl keine Nötigung wenn man um laden zu können einen Falschparker, der die Säule blockiert, selber als Nebeneffekt blockiert:
Dem Angeklagten muss eindeutig nachzuweisen sein, dass er den Betroffenen auch vorsätzlich zugeparkt hat.
https://www.bussgeldkatalog.org/zugeparkt-was-tun/
So weit mir es bekannt ist wenn man es bewußt macht wird man auch bestraft. Nicht zu wissen das es verboten ist wenn man etwas macht wird bestraft.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Warum sollte man bei "Ladenot" für Stunden oder Tage fern vom Auto bleiben?
Nach 10 bis 30 Min. kann man doch in aller Regel wieder weiter.
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