Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
Die meisten (egtl. fast alle, die ich bisher angesprochen habe) machen das ja nicht aus Absicht, sondern weil es ihnen nicht bewusst ist. Da hilft dann eine farbige Markierung schon ein Stück weiter.
Wenn man natürlich als Verbrennerfahrer davon ausgeht, dass "hier ja eh nie jemand lädt", dann sieht die Sache anders aus.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
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Diese Ausrede ist aber auch wirklich dämlich! Die Behindertenparkplätze, die so im Alltag sehe, sind auch (fast) immer leer, trotzdem würde ich nicht auf die Idee kommen, dort zu parken, weil sie 'ja eh nicht genutzt werden'...flieger_flo hat geschrieben: Wenn man natürlich als Verbrennerfahrer davon ausgeht, dass "hier ja eh nie jemand lädt", dann sieht die Sache anders aus.

Tesla M3 SR+ (AAZ), 09/20 
Tesla MY P bestellt am 15.03.2019
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Smart 42 ED Coupé 451, 11/13
Tesla MS 75D, 09/16-09/20 - 206 Wh
PV-Anlage 13,49 kWp/38 Module

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
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Stimmt. Habe jetzt keinen Nachweis, aber ich gehe schwer davon aus, dass, als der Verbrenner sich in Tharandt auf den P&R Elektrostellplatz auf der vom Bahnhof entferntesten Seite des Parkplatzes gestellt hat, sich sicherlich zuvor dagegen entschieden hat (oder gar nicht auf die Idee kam) sich auf einen der drei normalerweise freien Behindertenparkplätze an der zum Bahnhof am nächsten gelegenen Seite zu stellen.Kalocube hat geschrieben:Diese Ausrede ist aber auch wirklich dämlich! Die Behindertenparkplätze, die so im Alltag sehe, sind auch (fast) immer leer, trotzdem würde ich nicht auf die Idee kommen, dort zu parken, weil sie 'ja eh nicht genutzt werden'...flieger_flo hat geschrieben: Wenn man natürlich als Verbrennerfahrer davon ausgeht, dass "hier ja eh nie jemand lädt", dann sieht die Sache anders aus.
Oke - ist etwas konstruiert, aber in der Regel würde ein Verbrennerfahrer es eher so machen als andersherum vermute ich.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
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Hier im Weserpark sind die Behindertenparkplätze auch immer komplett belegt.. natürlich durch die "muss nur mal eben schnell was holen"-Fraktion!
Aber warum ist das so? ---> Weil es nicht kontrolliert und geahndet wird!
Als mal ein darauf angewiesener T4 Fahrer wütend umher geirrt ist, bin ich mal an die Info und habe darauf aufmerksam gemacht. Die Antwort: "Wir lassen unsere Kunden nicht abschleppen!"
Ist ja auch logisch 10 Falschparker bringen halt mehr Umsatz als der eine mit Rollstuhl, der nur Ärger und Arbeit macht ...
Aber warum ist das so? ---> Weil es nicht kontrolliert und geahndet wird!
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2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
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Na ja, ADAC. Das ist ja ein Club, kein Wirtschaftsbetrieb. Also keine Profis. Da muss man schon nachsichtig sein.DELHA hat geschrieben:Diese Kardinalfehler sollten den Profis die diese ladepunkte installieren nicht passieren. Das sind die eigentlichen Stümper! Die haben die Pflicht, den Anwender (der der den ladepunkt besitzt) richtig zu informieren und zu beraten.

Gruß
Werner
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Werner
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Parkerleichterung für Soziale Dienste in Bayern
Ich habe wie schon oben angekündigt mal nachgefragt, auf welche Parkplätze man sich als Inhaber einer "Soziale Dienste" Parkberechtigung stellen darf. Die Antwort ist sehr gut für uns
:
Damit steht für Bayern schon mal fest: Soziale Dienste dürfen sich nicht an unsere Ladesäulen stellen (außer sie haben natürlich ein Elektrofahrzeug).

Explizit habe ich nochmal nachgefragt, ob an einem Parkplatz, der ausschließlich für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges ausgeschildert ist, geparkt werden darf. Dies wurde verneint.Ausnahmegenehmigungen für Sozialdienste werden für das Stadtgebiet Fürth von unserer Dienststelle genehmigt. Es werden die bayernweit einheitlichen Tatbestände erlaubt, nämlich zur Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen
am Einsatzort
1. an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist, ohne zeitliche Begrenzung,
2. im Bereich des Zonenhaltverbots (Zeichen 290) ohne zeitliche Begrenzung, bei begrenzenden Zusatzschildern auch ohne
Benutzung der Parkscheibe sowie ohne Behinderung des durchgehenden Verkehrs außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
3. an Parkplätzen, die durch Zeichen 314 "Parkplatz" oder Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung auf Bewohner oder der Parkzeit angeordnet ist, ohne zeitliche Begrenzung und ohne Benutzung der Parkscheibe,
4. in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) ohne Behinderung des durchgehenden Verkehrs außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
5. an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Parkgebühr,
6. in Fußgängerbereichen (Zeichen 242) während der für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten
zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und das Abstellen des Kraftfahrzeugs zur Durchführung der Betreuung unbedingt erforderlich ist. Der orange Parkausweis mit der ist dabei gut sichtbar auszulegen.
Sofern Missbrauch nicht von Außendienstpersonal direkt festgestellt wird, besteht die Möglichkeit der Mitteilung eines Missbrauches an die Genehmigungsbehörde oder eine Polizeidienststelle.
Damit steht für Bayern schon mal fest: Soziale Dienste dürfen sich nicht an unsere Ladesäulen stellen (außer sie haben natürlich ein Elektrofahrzeug).
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
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Das gilt nicht einmal in Fürth, das ist nur die Meinung der Behörde, nur ein Urteilsspruch dazu würde Klahrheit schaffen. Punkt eins bedeutet für mich das Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung auch an Ladesäulen parken dürfen wenn diese mit einem eingeschränkten Haltverbot ausgeschildert sind.me2 hat geschrieben:Ich dachte, das wäre eine Entscheidung von Fürth. Die gilt für ganz Bayern?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
Naja - es ist Bayernweit festgelegt, welche Ausnahmen gelten. Für die Ausschilderung, die in Fürth angebracht ist bedeutet es, daß die dort nicht parken dürfen. Das kann natürlich in anderen Gemeinden in Bayern schon anders sein.me2 hat geschrieben:Ich dachte, das wäre eine Entscheidung von Fürth. Die gilt für ganz Bayern?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit
Bin ich mal gespannt, denn den ersten Deliquenten habe ich gleich gemeldet (Siehe am 4.7. weiter oben in diesem Thread). Falls der sich weigert zu zahlen, kommt es vor Gericht. (Und da ich Zeuge bin ...)drilling hat geschrieben:Das gilt nicht einmal in Fürth, das ist nur die Meinung der Behörde, nur ein Urteilsspruch dazu würde Klahrheit schaffen.
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