Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

psm-freak
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SüdSchwabe hat geschrieben: Zuparken ist sehr wohl Nötigung, wenn es mit Vorsatz geschieht, wovon hier aus zu gehen ist:
Vorsatz wäre es wenn man zB einen unbeliebten Nachbarn einparkt um ihn zu ärgern.
In diesem Fall ist der Zweck aber das Laden.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

BED
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SüdSchwabe hat geschrieben:
Wenn Du damit meinst, man solle sich vor den Smart stellen: das wäre wohl Nötigung, wenn Du nicht beim Auto bleiben würdest.
Ein Unrecht rechtfertigt kein Anderes.
Doch. Steht schon in der Bibel...Auge um Auge :lol:
Und wenn es Nötigung ist. In solchen Situationen wird der Parksünder einfach zugeparkt.
Hat bisher immer geklappt und die Sünder sind immer irgendwie über Grünstreifen oder hohe Bordsteine nach hinten raus entkommen :mrgreen:

Ach so: war ja gar kein Unrecht...weil der Smart hat sich wie ein Asozialer P***** verhalten, gell.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Joëss
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ecopowerprofi hat geschrieben: Ist dies jetzt eine Jura-Vorlesung ????
Eine Vorlesung ist etwas Anderes, außerdem plenkst du.
Aber im Grunde hast du Recht: also bitte BTT.
Diese gefühlt alle drei Seiten geführten Diskussionen über Zuparken, Nötigung, Notwehr, rechtfertigender Notstand, "ich habe aber Recht" sind einfach nur ermüdend.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

timmey
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Jemand, der jemand anderen absichtlich einparkt, gar aus Rache, ist einfach ein Spacko. Egal was im Gesetz steht.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Jemand, der jemand anderen absichtlich einparkt, gar aus Rache, ist einfach ein Spacko. Egal was im Gesetz steht.
Da vermutlich mein ursprünglicher Hinweis, dass vor dem Smart noch Platz ist, der Ausgangspunkt der ganzen Diskussion ist, möchte ich nochmal klarstellen, wie das gemeint war: Davor parken, laden, entweder am Fahrzeug bleiben oder Nummer auslegen. Zumindest bei mir auf dem Dorf wäre das überhaupt kein Problem. Und mich selbst würde es auch nicht stören, wenn ich dann zeitnah rausgelassen werde. Von Rache war nie die Rede.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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timmey hat geschrieben: Jemand, der jemand anderen absichtlich einparkt, gar aus Rache, ist einfach ein Spacko. Egal was im Gesetz steht.
Wenn ich jemand einparke, weil ich laden muss und sonst nicht weiterfahren kann, dann bin ich im unrecht, weil der andere die Ladestation als Parkplatz benutzt hat?
Sollte man dem Blockierer noch eine Kaffee dazu stellen, damit er sich vor Fahrtantritt etwas erholen kann?
Wenn ich zum weiterfahren Strom brauche, weil ich keine mehr habe und einer meint, er müsste die Ladestation als Parkplatz missbrauchen, dann ist es seine Schuld, wenn er nicht mehr weiterfahren kann.

Was würden die anderen Spacko sagen, wenn ich an der einzigen verfügbaren Zapfsäule parke und eine Stunde einkaufen gehe?
So ein Verhalten ist einfach Asozial, ganz egal was dazu wie im Gesetzt steht.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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Wenn ich jemand einparke, weil ich laden muss und sonst nicht weiterfahren kann, dann bin ich im unrecht, weil der andere die Ladestation als Parkplatz benutzt hat?
Ja, das ist so.

SüdSchwabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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SüdSchwabe hat geschrieben: Ja, das ist so.
Oder wenn mich der Bankräuber wegen Gewalt anzeigt, weil ich ihn gewaltsam daran gehindert habe die Bank zu überfallen.
Ganz nach dem Motto, ein Unrecht rechtfertigt kein anderes Unrecht.

Wenn mein Auto aber nicht ohne Strom fährt, der Falschparker die einzige Ladestation belegt und ich nur so laden kann, indem sein Auto blockiert wird, dann ist das nicht mein Fehlverhalten, sondern sein Fehlverhalten, was dazu führt, dass er sein Auto aktuell nicht nutzen kann.
Was will der Abschleppdienst machen? Das Ladekabel durchschneiden, damit man das Auto abschleppen kann?

Nur weil jemand ein asoziales Fehlverhalten an den Tag legt, darf er nicht damit rechnen, dass dies ohne Konsequenzen bleibt.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Leider kann man die Übertretung des Strafgesetzbuches mit der Übertretung einer Verordnung ganz und gar nicht vergleichen. Weil durch Übertretung der Verordnung macht man sich nicht strafbar. Erst wenn Gefährdung ins Spiel kommt.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

drilling
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Jetzt haben wir sogar schon Österreicher die hier bei deutschen Rechtsfragen mitmischen... :roll:
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