Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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SüdSchwabe hat geschrieben:
...Bleibt am Ende die Nötigung...

SüdSchwabe.
Nein.
Das ist leider ein (häufiger) Trugschluss. Solange keine Gewalt angedroht oder ausgeübt wird, ist es keine Nötigung.
Paragraph 240 StGB

Grüße
FGCHARLESTON
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Gesetzesauszug zum Tatbestand der Nötigung:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
Was trifft hier zu, wenn man das Auto davor stellt?
Vor allem, was soll man auch anderes machen, wenn ausgerechnet in der Sekunde der dringend benötigte Strom aus geht, der sonst exakt bis zur Ladestation gereicht hätte...?
Ein unglückliches zusammentreffen mehrerer Faktoren. Wäre zwar vermeidbar gewesen, wenn der Verbrennerfahrer wo anderes geparkt hätte, aber absichtlich hätte ich das Auto niemals davor gestellt...
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Misterdublex
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Der Begriff „Gewalt“ ist ein bisschen weiter zu sehen, als das was man sich so beiläufig darunter vorstellt.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
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11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Erstens artet es hier wieder in eine rechtliche Diskussion aus. [emoji849]

Zweitens hab ich heut früh um acht. Also quasi gute 12 Stunden nach meinem Post zufällig aus meinem Fenster gesehen, wie die Dame um Punkt 8:08 eingestiegen und weggefahren ist. Also die erlaubten drei Stunden mit Parkscheibe mal eben vervierfacht.

Gesendet von meinem FP2 mit Tapatalk

Auto 1: Seit 27.11.17: Hyundai IONIQ Electric Style in Blazing Yellow (Sangl Nr. 249) :hurra: :hurra:
Auto 2: Seit 2/2019: Ford Grand Tourneo Connect (leider immer noch nix mit genug kWh und 7 Sitzen zu vernünftigen Preisen)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Jupp78
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In dem Fall wird der Straftatbestand der Nötigung wohl nicht erfüllt sein. Jemanden daran zu hindern, seines Weges zu gehen, kann aber allgemein durchaus als Gewalt angesehen werden und damit auch die Nötigung erfüllen. Die Intention ist hier aber wohl eher, zu laden und nicht den anderen an der Weiterfahrt zu hindern. Darum auch keine Nötigung.
eDriveAlex hat geschrieben: Vor allem, was soll man auch anderes machen, wenn ausgerechnet in der Sekunde der dringend benötigte Strom aus geht, der sonst exakt bis zur Ladestation gereicht hätte...?
Besser planen vielleicht?
Nein, es gibt kein Recht auf freie Ladesäulen. Und noch einmal, der Verbrennerfahrer (der keiner war, sondern ein E-Auto-Fahrer) hat nicht falsch geparkt. Ggf. hat er die max. Parkdauer überschritten, aber das ist ein untergeordnetes Delikt.
Wer davor parkt und lädt ist auf jeden Fall ein Fall für den Abschlepper.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Wenn der „Zugeparkte“ lieber 30 Minuten aufs Ordnungsamt und dann nochmal 30 Minuten auf den Abschlepper wartet, statt anzurufen und nach 2 Minuten weiterfahren zu können - meinetwegen. Man kann sich das Leben auch selbst (und gegenseitig) unnötig schwer machen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Jupp78
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Dass die meisten, das wohl selbst auf die Reihe bekommen, ist wohl klar.

Dabei gibt es Idioten überall. Neulich unterwegs gewesen mit dem Erdgasfahrzeug meiner Frau. Da meinte einer (nicht Fußkrank) direkt vor dem Eingang der Tanke parken zu müssen, wohl um irgendwas einzukaufen (ist natürlich kein Parkplatz). Zwischen Erdgassäule (alternativlos) und ihm konnte ich mich noch hinstellen, aber nur so, dass der nicht mehr in sein Fahrzeug rein kommt.
Man kann sich vorstellen, wie der abging wie ein Zäpfchen, als seine vermeindliche Ersparnis von ein paar Schritten (Parkplätze wirklich 15m weiter vorhanden) massiv in die Hose ging und er noch zwei, drei Minuten sich gedulden musste.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ist dies jetzt eine Jura-Vorlesung ????
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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@FGCharleston

Zuparken ist sehr wohl Nötigung, wenn es mit Vorsatz geschieht, wovon hier aus zu gehen ist:

Quelle u.a.:
https://www.bussgeldkatalog.de/zuparken ... g%20zwingt.

SüdSchwabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Also doch eine Jura-Vorlesung.
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