Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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ElectricJack hat geschrieben: Also ich sehe rechts einen recht kleinen, aber für nicht allzu große Autos (Zoe, i3) benutzbaren Parkplatz. Einfach platzsparend auf den Smart aufschließen und laden.
Wenn Du damit meinst, man solle sich vor den Smart stellen: das wäre wohl Nötigung, wenn Du nicht beim Auto bleiben würdest.
Ein Unrecht rechtfertigt kein Anderes.

SüdSchwabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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In Hamburg sieht es so aus als würden die ersten switch Plätze jetzt endlich Ladesäulen bekommen. Dann hört das öffentlich laden hoffentlich schnell auf.
MfG
Michael
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Jupp78
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SüdSchwabe hat geschrieben: Ein Unrecht rechtfertigt kein Anderes.
Erst einmal gibt es kein Unrecht.
Natürlich wollte der Schilderaufsteller hier wohl etwas anderes aussagen, als er es faktisch mit der Schilderkombination getan hat.

Die Zusatzansage ".... frei" macht nur Sinn bei Verboten und nicht bei Erlaubnissen. Denn hier müsste man fragen, Elektrofahrzeuge sind frei von was? Der Erlaubnis zu parken? Streng genommen vermutlich schon.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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@Jupp78 Das ist Wortklauberei, was Du da betreibst. Wenn Du möchtest, formuliere ich es extra für Dich formal anders: Eine Ordnungswidrigkeit rechtfertigt oder entschuldigt keine Nötigung bzw. macht diese nicht ungeschehen.

Soll heißen: Wenn es im Sinne der Gleichbehandlung zu einer Anzeige der OWI wegen falsch Parkens kommt, ist der "Querparker" dran wegen Nötigung. Ersteres findet aber nicht statt (bzw. findet spätestens ein Ende vor Gericht), weil die gesamte Beschilderung unsinnig und widersprüchlich ist, wie Du ja selbst festgestellt hast.

Bleibt am Ende die Nötigung, die definitiv geahndet werden würde. Denn auf keinen Fall darfst Du jemanden so zu parken, dass er nicht mehr weg kann. Wenn Du allerdings beim Auto stehen bleibst, so dass Du sofort abstecken und weg fahren kannst, wenn der Smartfahrer gehen will, kann ich mir vorstellen, dass die herbeigerufene Rennleitung ggfs. Milde walten lassen würde.

Oh, wait, es gibt ja gar keine Rennleitung....

SüdSchwabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Stimmt schon. Ich frage mich, wie die Reaktion der „Rennleitung“ wohl wäre, wenn man die Handynummer im Auto liegen lässt. Vorm Abschleppen rettet einen das ja bekanntlich nicht, der Tatbestand der Nötigung dürfte dann aber eigentlich nicht mehr haltbar sein. Wird man aber nicht wissen, bevor es ausgeurteilt ist.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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@ElectricJack Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass eine ausgelegte Nummer nicht reicht. Es geht wohl um die Unmittelbarkeit, die dann wohl nicht gegeben ist. Natürlich würde das wohl zu den Gunsten des Täters ausgelegt werden. Aber das käme wohl extrem auf die Situation an.

SüdSchwabe
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Kiaralle
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Noch einfacher:

Verhält sich jemand wie ein Arschloch, so gibt es keinen Grund sich auch wie ein Arschloch zu verhalten.
Das hat etwas mit Charakter zu tun.

Wer glaubt durch trotzige Aktionen diese Leute zu anderen Verhalten zu bewegen, irrt gewaltig.
KIA E-Soul 64kW, Eigenbau Wallbox mit Trafo 400V/230V - 7,5kW einphasigen Lademöglichkeit

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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SüdSchwabe hat geschrieben: @ElectricJack Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass eine ausgelegte Nummer nicht reicht. Es geht wohl um die Unmittelbarkeit, die dann wohl nicht gegeben ist. Natürlich würde das wohl zu den Gunsten des Täters ausgelegt werden. Aber das käme wohl extrem auf die Situation an.

SüdSchwabe
niemand ist verpflichtet ein Telefon bei der Hand zu haben oder einen geladenen Akku. Daher muss das Kommunikationsangebot ohne Telefon auskommen. Wenn ein öffentlicher Münzfernsprecher daneben liegt, könnte man ja einen Euro hin legen und bitten an zu rufen.... aber ich glaube nicht bei jder Ladestelle gubt es einen Münzfernsprecher.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 160.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Kiaralle hat geschrieben: Verhält sich jemand wie ein Arschloch, so gibt es keinen Grund sich auch wie ein Arschloch zu verhalten.Das hat etwas mit Charakter zu tun.

Wer glaubt durch trotzige Aktionen diese Leute zu anderen Verhalten zu bewegen, irrt gewaltig.
Man kann's aber auch andersrum einfach etwas entspannter sehen. Der Smart ist auch Elektroauto, d.h. der Fahrer kennt vermutlich selbst das Problem, eine passende Ladesäule zu finden.

Stellen wir uns also die Situation als "Zugeparkter" vor: Ich komme zurück zu meinem Auto, und ein anderes Elektroauto hat mich zugeparkt, um Aufladen zu können, aber eine Rufnummer ausgelegt. Selbst wenn ich richtig geparkt hätte - kein Grund zur Aufregung. Da klingele ich kurz an, und wenn der "Zuparker" mich dann kurzfristig raus lässt, ist doch alles super. Klar, wenn der Typ natürlich ganz hinten im IKEA rumrennt und mich 20 Minuten warten lässt, bin ich auch sauer.

Ich bleib' dabei, davor stellen und laden, und im Zweifelsfall den anderen dann rausfahren lassen. Natürlich ist das "rechtlich" nicht sauber, aber sollte im vernünftigen Miteinander doch kein Problem sein. Vielleicht hängt das aber auch vom generellen Umgang der Leute miteinander ab (Stadt/Dorf, regional - keine Ahnung). Und ja, wenn's nen Parkticket gibt, muss man's halt bezahlen ...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Jupp78
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SüdSchwabe hat geschrieben: Wenn Du möchtest, formuliere ich es extra für Dich formal anders: Eine Ordnungswidrigkeit rechtfertigt oder entschuldigt keine Nötigung bzw. macht diese nicht ungeschehen.
Ich bin da voll bei dir bzgl. dieses Grundsatzes. Ich wollte eigentlich auch nur ergänzen, dass dieser Fall hier nicht einmal vorliegt, da die Beschilderung ein Parken ohne Ladevorgang gar nicht verbietet.
AbRiNgOi hat geschrieben: niemand ist verpflichtet ein Telefon bei der Hand zu haben oder einen geladenen Akku.
Das ist richtig und dementsprechend wird da ggf. auch eine Nötigung draus, auch wenn die Nummer ausgelegt ist.
Aber es wird eben keine Nötigung draus, wenn das geladene Handy in der Hosentasche steckt und die Nummer ausgelegt ist. Denn unter dem Strich hat man, natürlich im Rahmen der vorliegenden Möglichkeiten, eine Mitwirkungspflicht.
Maßgeblich ist daher nicht das, was hätte sein können, sondern das was tatsächlich der Fall ist.
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