Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Helfried
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Der Kleine hier (rechts unten im Bild) parkt zum Laden vorbildlich extra in der Wiese, um keinen Ladeplatz für die Großen zu verschwenden. :)
(Roboschaf bei Ladestation 26956)
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Roboschaf.jpg
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Hell
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Ist der auch HPC fähig der 310er? :-D

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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  • eve
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Ja, es ist eine gratis Säule.

Ja, der Discounter ist geschlossen.

Ja, es war der einzige auf dem Parkplatz belegte Stellplatz.
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IMG_20200413_183855.jpg
Twizy, Zoe, Leaf 1/2, eUp/Golf/Trans, Ampera-e, i3, ID3/4, Ioniq1/5, Model S/3/X/Y, eNV200

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Bis Du kamst :roll:
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SamEye
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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SamEye hat geschrieben: Moin ;)
ist das schon bekannt?
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_ ... 00123.html
Audi Q7.. der Klassiker... :roll:
Seit 07/2019 Model 3 SR+ Firmenwagen
Seit 02/2021 VW e-up! Style (Partnerin)
Seit 02/2021 Voll elektrisch fahrender Haushalt
Elektromeister

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Ranzoni
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Interessant: Parken ohne zu Laden ist E-Fahrzeugen also explizit erlaubt.

Gruß
Ranzoni

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SamEye
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ich würde sagen, das kommt auf die jeweilige Beschilderung an; steht dort nur ein Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzschild für Elektrofahrzeuge trifft das vermutlich zu...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

jo911
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Bei dem Zusatz mit Sinnbild nicht nur E- Fahrzeuge, sondern allen Fahrzeugen mit E- Kennzeichen. Also auch Wasserstofffahrzeuge obwohl die nicht laden müssen und obwohl es auch ein H Kennzeichen gibt ;)
Zoe EZ 06/2013 bis 09/2020 + Kona64 EZ 09/2020 bis 03/2021
Aktuell: Ioniq28 EZ 08/2017 + Kona64 FL EZ 03/2021

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

kirovchanin
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Mir gefällt die Begründung:

"Soweit der Kläger sinngemäß eingewendet hat, Elektrofahrzeuge und die für diese eingerichteten Sonderparkplätze seien weniger schutzwürdig [...] als bspw. [...] Sonderparklätze für Schwerbehinderte und er deshalb allenfalls ein Verwarnungsgeld als verhältnismäßig ansehe, nicht aber die mit einem Abschleppvorgang einhergehenden weiteren Belastungen, setzt er in unzulässiger Weise seine eigene Bewertung an die Stelle des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber hat durch die Regelungen im Elektromobilitätsgesetz deutlich gemacht, dass er der Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen im Allgemeinen und u.a. dem bevorzugten Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen im Besonderen eine hohe Bedeutung beimisst. Eine gegenteilige Bewertung steht dem Verkehrsteilnehmer nicht zu. Dies gilt umso mehr als die Auffassung des Klägers die Gefahr begründet, dass Verkehrsteilnehmer unter Inkaufnahme eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes, aber in Erwartung eines jedenfalls vorübergehenden "Abschleppschutzes", entsprechende Verkehrsverstöße begehen. Einer solchen negativen Vorbildwirkung wird durch ein zeitnahes Abschleppen entgegengewirkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich betont, dass derartige Gedanken der Generalprävention jedenfalls ergänzend in die Gesamtabwägung einfließen dürfen..."
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