Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Zuparken und Telefonnummer angeben ist in einer solchen Situation zumindest gefühlt schon OK, aber dann muss man auch den Telefonanruf annehmen und in 5 Minuten da sein. Rechtlich kann ich das nicht einschätzen. Aber wenn ich online schaue, dass beide Ladepunkte frei sind, dann extra dort hinfahre, um dort zu laden und die Ladesäule dann zugeparkt ist, wäre ich auch verärgert.

Aber um Missverständnisse zu vermeiden (es könnte ja auch das Ordnungsamt kommen), sollte man einen Zettel an das eigene Auto machen, dass die Säule nicht funktioniert hat und man es an der Information meldet.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Find ich gut, Köln Bonner.
Diese Situation zeigt aber auch wie schnell man sich ins Abseits katapultiert, wenn man sich immer gleich im Recht fühlt. Gut, der Verbrenner hat wirklich falsch gehandelt und sich rausgemogelt. Ohne den wäre das vermutlich alles nicht so passiert.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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Köln Bonner hat geschrieben:Zuparken und Telefonnummer angeben ist in einer solchen Situation zumindest gefühlt schon OK, aber dann muss man auch den Telefonanruf annehmen und in 5 Minuten da sein. Rechtlich kann ich das nicht einschätzen.
Ich hab mal in der Sache quer gegoogled. Es sieht wohl so aus:

- Jemanden zu zu parken um zu laden, scheint von Gerichten als Nötigung gewertet zu werden, da hier ein Vorsatz klar zu erkennen ist. Es wäre nur dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn man jemandem aus Versehen zu parkt, was zwar Mal passieren kann, aber hier wohl ausgeschlossen werden kann. Wann was der Fall ist, entscheiden im Zweifel Gerichte, aber da klarer Vorsatz zu erkennen ist, tendiere ich persönlich zu Nötigung.

- Eine Telefonnummer schützt nicht vor der Ordnungsbuße oder der Anzeige wegen Nötigung. Denn die Tat wird dadurch nicht ungeschehen. Aber: eine Ordnungsbehörde ist zur Verhältnismäßigkeit angehalten und sie soll (nicht muss!) auf der Nummer anrufen, um die Situation zu klären.

- Das führt zum dritten Punkt: dadurch soll die Behörde versuchen, das Abschleppen zu vermeiden, indem man den Täter die Chance gibt, selbst weg zu fahren. Ist das Erfolglos (Zeitrahmen etwa fünf bis zehn Minuten), kann die Ordnungsbehörde versuchen, bspw. durch telefonischen Support des CPO die Säule zur Freigabe des Kabels zu bewegen, so dass der Wagen umgesetzt oder abgeschleppt werden kann.

Aber wie gesagt: die Ordnungswidrigkeit oder die Nötigung ist davon unberührt.

Das ist das, was ich so quer gelesen gefunden habe.

SüdSchwabe.
--
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Blueskin
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Bei mir klingelt da noch etwas bezüglich des Punktes "Nötigung":
Wenn diese im Straßenverkehr festgestellt wird, kann m. W. auch eine Überprüfung bezüglich der "Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr" in Frage kommen.
Aber ich meine, das im Verbindung mit zu dichtem Auffahren/Abdrängen etc. gehört zu haben.
Ob das auch fürs Zuparken (und somit Verhindern des Wegfahrens) gilt, weiß ich nicht.
Aber vielleicht weiß das hier jemand tatsächlich?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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Mit Blick auf die Notwendigkeit des Ladens bekommt man den Vorwurf der Nötigung ggf. beseitigt, darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Wenn solche „Delikte“ mehrfach vorkommen kann auch in einem solchen Fall die Fahrereignung zur Debatte stehen, insbesondere weil man hier, wie schon von Südschwabe ausgeführt, auf Vorsatz abstellen wird.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

backblech
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Je grösser der Akku desto länger hat man Zeit eine Ladestation zu finden. Umkehrschluss: Ladenot entsteht dann eher durch Unbesorgtheit. Wer dann auch noch zu faul ist im Umkreis der belegten/blockierten Ladestation zu suchen und unnötig zuparkt sollte auch gleich ein Ordnungsgeld zahlen müssen. Beweismittel oder Nachweis jederzeit über moovility möglich.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Misterdublex
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backblech hat geschrieben: Je grösser der Akku desto länger hat man Zeit eine Ladestation zu finden. Umkehrschluss: Ladenot entsteht dann eher durch Unbesorgtheit. Wer dann auch noch zu faul ist im Umkreis der belegten/blockierten Ladestation zu suchen und unnötig zuparkt sollte auch gleich ein Ordnungsgeld zahlen müssen. Beweismittel oder Nachweis jederzeit über moovility möglich.
MOOVILITY kann nicht als Nachweis dienen. Der angezeigte Status ist eine Katastrophe.

Oft steht dort seit 2 Tagen belegt oder belegt seit „xxx“ oder frei seit „xxx“, die Realität ist in 40% der Fälle vollkommen anders.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

kukuk-joe
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Der Tesla hat auf alle Fälle eine Nötigung begangen. Mir ist (subjektiv) aufgefallen, dass mit dem Anschaffungspreis des Autos (egal ob BEV oder PHEV) offensichtlich die Hemmschwelle sinkt sich über bestehende Regelungen hinwegzusetzen. Je teuerer das Auto, um so eher ein Gesetzesverstoß.
Renault Zoe R 240 von 4/17 bis 6/21,
Mazda MX-30 seit 07/21,
Skoda Enyaq IV 80 bestellt im Juni 21, Liefertermin etwa Januar/Februar 2022

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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kukuk-joe hat geschrieben:Mir ist (subjektiv) aufgefallen, dass mit dem Anschaffungspreis des Autos (egal ob BEV oder PHEV) offensichtlich die Hemmschwelle sinkt sich über bestehende Regelungen hinwegzusetzen. Je teuerer das Auto, um so eher ein Gesetzesverstoß.
Nun ja, unser Bußgeldkatalog ist ja auch eher als Empfehlungsliste für Trinkgeld an den Sachbearbeiter zu sehen. Wer 100k für ein Auto ausgeben kann, der stört sich möglicherweise weniger an 10, 20 oder 30 EUR „Parkgebühr“ als der Fahrer des 10 Jahre alten Polo.
seit 09/24 VW ID.Buzz Pro 210 NWB 5S (Limonengelb/Limonengelb, EZ 09/24)
seit 08/23 smart fortwo EQ Cabrio (Black/Black "Brabus Style", EZ 08/19)
seit 06/20 Renault ZOE ZE50 Intens (Blueberry Violett, EZ 06/20)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

roberto
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Es wäre sicher nicht verkehrt, die Höhe der Bußgelder vom Neupreis des Autos abhängig zu machen. Das wäre dann eine Kombi aus CO2-Steuer und Überheblichkeitsabgabe ;)
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