Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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kaip-rinha hat geschrieben: Jo, der war ganz vorne mit dabei, ein echter Held der Straße.

Habe es dem OA per Mail geschickt, weiss allerdings nicht inwieweit Dortmund in dieser Hinsicht tätig wird. Hat da jemand Erfahrung mit?
Leute, die Dortmunder haben einen Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, wo der normale Bürger sich beschweren kann.
https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_ ... chuss.html
Wieso macht Ihr nicht davon gebrauch?

Oder auch mal eine E-Mail an den Parteien kann dort Wunder wirken.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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So, zu meiner Überraschung sehr kurzfristig Antwort vom KVR erhalten:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,


wir überwachen die Reichenbachstr. 9, E-Ladeplätze verstärkt.

Momentan ist eine Ladesäule defekt, eine in Funktion. Wir können nur die Seite überwachen und
verwarnen, die funktioniert. Ich kann einem Autofahrer nicht vorwerfen, dass dieser kein Strom tankt,

wenn es nicht funktioniert.



Wenn sie wünschen, dass wir eine Verwarnung ausstellen, benötigen wir:
- Die Uhrzeit, Anfang/Ende ( " wer länger als drei Minuten Hält ,der parkt"). Bsp. 21:10-21:15
- Straßenname mit Hausnummer ( Hier natürlich bekannt: Reichenbachstr. 9)
- ihre Ladungsfähige Adresse, falls sie mal als Zeuge vor Gericht aussagen sollten.

Dann würden sie eine externe Mitarbeiternummer bekommen, der Autofahrer würde eine Vmz (Verwarnung)
bekommen.

Oder möchten sie dass wir öfter vorbei schauen. Wir überwachen Gärtnerplatz wirklich jeden Tag.
Aber wir können nicht, mit ein/ zwei Mitarbeiter, überall gleichzeitig sein.
Zunächst mal finde ich die prompte und ausführliche Reaktion super und werde das auch noch zum Ausdruck bringen.
Leider wurde aber argumentativ übersehen, daß das Fahrzeug ein Verbrenner ist und daher - ob nun die Säule defekt ist oder nicht - dort nichts zu suchen hat. Oder bin ich da zu "radikal" in meiner Ansicht?

Die "angebotene" Verwarnung kann ich aus meiner Sicht nicht veranlassen, da ich das Bild im Vorbeigehen gemacht habe, also nicht mit 2 Bildern einen Zeitraum dokumentieren kann. :?

Martin_BY hat geschrieben: BF6AC25A-F7C7-445D-9E42-A4322BF8C16A.jpeg

München, Reichenbachstraße
Mail ans KVR geschickt. Ob die was tun??

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ne, ist nicht zu radikal. Ladesäule ist Ladesäule. Ob die nun defekt ist, erkennt der Verbrennerfahrer wohl kaum.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Odanez
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aber: wenn man mit e-Auto vor einer defekten Ladesäule parkt, dann nach Festellen des Defektes dort stehen bleibt, sehe ich prinzipiell kein Problem damit, obwohl es von Außen wieder das falsche Zeichen setzen würde, da andere den Status der Ladesäule ja nicht sofort einsehen können.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Habe gestern das erste Mal geladen, obwohl ich nicht unbedingt musste, weil es der einzige freie Parkplatz war. OK? Verwerflich? Hatte ja gezahlt und mit 7 kW geladen. An der anderen Buchse der Ladesäule angesteckt war ein BMW PHEV (wie immer an dieser Ladesäule). Normal lädt er, aber diesmal gab es sinngemäß die Meldung "Zu lang mit dem Einstecken gewartet nach Authentifizierung", also keine Ladung.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Odanez hat geschrieben: aber: wenn man mit e-Auto vor einer defekten Ladesäule parkt, dann nach Festellen des Defektes dort stehen bleibt, sehe ich prinzipiell kein Problem damit, obwohl es von Außen wieder das falsche Zeichen setzen würde, da andere den Status der Ladesäule ja nicht sofort einsehen können.
In der gegebenen Situation darf da auch kein eMobil parken, da die Beschilderung eindeutig "im Ladezustand" sagt. Kann der Ladezustand nicht hergestellt werden - entweder wegen Fehlen einer Ladevorrichtung (aka Verbrenner) oder weil die Ladesäule defekt ist - darf man da nicht parken. ;-)

Wegen des Verbrenners: Auf alle Fälle eine Verwarnung zukommen lassen. Geht gar nicht. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der "Deutsche Michel" nur dann lernfähig ist, wenn es im Geldbeutel schmerzt.

VG,
SüdSchwabe.
--
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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SüdSchwabe hat geschrieben: In der gegebenen Situation darf da auch kein eMobil parken, da die Beschilderung eindeutig "im Ladezustand" sagt. Kann der Ladezustand nicht hergestellt werden - entweder wegen Fehlen einer Ladevorrichtung (aka Verbrenner) oder weil die Ladesäule defekt ist - darf man da nicht parken. ;-)

Wegen des Verbrenners: Auf alle Fälle eine Verwarnung zukommen lassen.
Wenn er nicht 3 Minuten vor Ort war wird er vor Gericht ohne Meineid nicht bestätigen können daß der dort so lange geparkt war. Das bringt doch gar nichts wenn dann vor Gericht alles niedergeschlagen wird weil der Vorwurf falsch war.

Und jemanden vor einer nicht funktionierenden Ladesäule verwarnen zu lassen ist meiner Meinung nach ungerecht - das machen nur kleinkarierte Kniebohrer.

Grüazi MaXx

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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MaXx.Grr hat geschrieben:
SüdSchwabe hat geschrieben: In der gegebenen Situation darf da auch kein eMobil parken, da die Beschilderung eindeutig "im Ladezustand" sagt. Kann der Ladezustand nicht hergestellt werden - entweder wegen Fehlen einer Ladevorrichtung (aka Verbrenner) oder weil die Ladesäule defekt ist - darf man da nicht parken. ;-)

Wegen des Verbrenners: Auf alle Fälle eine Verwarnung zukommen lassen.
Wenn er nicht 3 Minuten vor Ort war wird er vor Gericht ohne Meineid nicht bestätigen können daß der dort so lange geparkt war. Das bringt doch gar nichts wenn dann vor Gericht alles niedergeschlagen wird weil der Vorwurf falsch war.
Drei Minuten brauche ich schon, um die Beschilderung zu finden und zu entziffern, das Handy 'raus zu kramen und das Bild zu machen.
Und jemanden vor einer nicht funktionierenden Ladesäule verwarnen zu lassen ist meiner Meinung nach ungerecht - das machen nur kleinkarierte Kniebohrer.
Es nicht darum, ob man das macht, sondern dar zu legen wie die rechtliche Situation ist.

SüdSchwabe.
--
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Naja, nur mal so: wer parkt?

- Wer länger als 3 Minuten hält
- Wer sein Auto verlässt

Wenn also keiner im Auto war, kann man durchaus vor Gericht unter Eid aussagen, dass der PKW dort geparkt war - da braucht's kein Beweisfoto vom Beginn/Ende der Parkdauer.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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extra68 hat geschrieben: - Wer sein Auto verlässt
Das ist nicht zu 100% richtig, solange man in Sichtweite bleibt gilt das nicht als parken, natürlich nicht länger als 3 Minuten.
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