Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Die selbe Beschriftung wie auf dem blauen Schild.
Gruss
Andreas

Tesla 3 Bj. 8.2023
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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watzinger hat geschrieben: ist ein grünes Schild zu sehen
Auf dem Ladeplatz bekommt man grünen Strom. :lol:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SnowyZoe
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MrTrebron hat geschrieben: Ikea mit Kaufland zu vergleichen finde ich komisch. Bummeln vs. kurz einkaufen.
Naja, eine Zoe mit kleiner Batterie ist halt auch in einer Stunde voll, und beim Ikea ist man meist länger als eine Stunde, also ich zumindest. Wenn eine angesteckte, vollgeladene Zoe als Ladesäulenblockierer gilt, dann dürfte man diese bei Ikea ja gar nicht erst anstecken.
Wo will man hier die Linie ziehen? Ein Tesla ein Tesla mit 11 kW Lader und 75 kWh Batterie darf dort ruhig 5 Stunden stehen und AC laden, aber die Zoe soll nach einer Stunde umgeparkt werden?
Klar, wenn er eh schon da war hätte er auch umparken können. Aber ich kann auch verstehen dass er etwas angefressen war nachdem er ausgerufen wurde.

Ich persönlich verlasse mich nicht mehr auf kostenlose Ladestationen. Wenn ich ankomme und diese ist besetzt, dann ist das so. Dann ist mir egal wie lange derjenige dort steht, wie voll er ist, und ob der mit diesem Auto nun wirklich das Geld haben sollte woanders zu laden etc. Da müsste ich mich zu oft aufregen. So ist es eine angenehme Überraschung, wenn ich doch mal laden kann.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO2017
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StVO hat geschrieben: Private Parkplätze sind i.d.R. öffentlicher Verkehrsraum.
Nein, dies ist leider ein weit verbreiteter Irrtum.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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StVO2017 hat geschrieben: Nein, dies ist leider ein weit verbreiteter Irrtum.
Gibt es für diese Aussage auch eine Begründung? Ich kann für meine Aussage jedenfalls eine liefern.
Der Einfachheit halber verweise ich hierzu auf dieses Kompendium:

https://verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php sowie
https://verkehrslexikon.de/ModuleB/Oeff ... erkehr.php

Aus dem Inhalt:
Jedoch findet öffentlicher Verkehr nicht nur auf Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen statt, die ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Sondern auch überall dort, wo der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte auf seinem Privatgelände die Nutzung für jedermann bzw. eine unbestimmte Anzahl von Nutzungsinteressenten zugelassen oder mindestens geduldet hat, findet öffentlicher Verkehr statt.

Dem öffentlichen Verkehr dienen alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Maßgebend ist allein, ob eine tatsächliche Zugänglichkeit für die Allgemeinheit oder dass faktische Öffentlichkeit besteht (vgl. Jagusch / Hentschel, StraßenverkR, 38. Aufl., 2005, § 1 StVO, Rdnrn. 13 ff.).
Das ist - bis auf wenige, sehr spezielle Einzelfälle - die ständige Rechtsprechung zu dieser Thematik.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Das ist die Definition von öffentlichem Verkehrsgrund im Sinne des Strafrechts. Das entfaltet aber keine Wirkung ob und welche Schilder im Sinne der StVO dort gelten bzw. welche anderen Schilder dort aufgestellt werden dürfen oder müssen.

Aber das führt hier definitiv zu weit, das sollte in einem JuristInnen Forum weiterdiskutiert werden wenn daran Zweifel bestehen. Das ist ein zu weites Feld das ohne entsprechende Vorbildung keinen Sinn ergibt.

Grüazi MaXx

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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Bei Bedarf kann die Thematik ja im Schilderwald-Thread fortgeführt werden.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Heute Nachmittag am Parkplatz Zoologischer Garten Augsburg. Keinerlei Beschilderung oder Markierung, aber die Beschriftung an der Ladesäule macht schon recht deutlich wofür dieser seltsame Kasten so da ist. Das erste Bild ist von ca. 13:45 Uhr. Das mit dem zusätzlichen Nonsens-Pickup von 15:30.BildBild

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Auto 1: Seit 27.11.17: Hyundai IONIQ Electric Style in Blazing Yellow (Sangl Nr. 249) :hurra: :hurra:
Auto 2: Seit 2/2019: Ford Grand Tourneo Connect (leider immer noch nix mit genug kWh und 7 Sitzen zu vernünftigen Preisen)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

MrTrebron
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SnowyZoe hat geschrieben:

Naja, eine Zoe mit kleiner Batterie ist halt auch in einer Stunde voll, und beim Ikea ist man meist länger als eine Stunde, also ich zumindest. Wenn eine angesteckte, vollgeladene Zoe als Ladesäulenblockierer gilt, dann dürfte man diese bei Ikea ja gar nicht erst anstecken.
Wo will man hier die Linie ziehen? Ein Tesla ein Tesla mit 11 kW Lader und 75 kWh Batterie darf dort ruhig 5 Stunden stehen und AC laden, aber die Zoe soll nach einer Stunde umgeparkt werden?
Klar, wenn er eh schon da war hätte er auch umparken können. Aber ich kann auch verstehen dass er etwas angefressen war nachdem er ausgerufen wurde.

Ich persönlich verlasse mich nicht mehr auf kostenlose Ladestationen. Wenn ich ankomme und diese ist besetzt, dann ist das so. Dann ist mir egal wie lange derjenige dort steht, wie voll er ist, und ob der mit diesem Auto nun wirklich das Geld haben sollte woanders zu laden etc. Da müsste ich mich zu oft aufregen. So ist es eine angenehme Überraschung, wenn ich doch mal laden kann.
Es muss ja wohl Konsens sein, wenn das Auto voll ist, möglichst bald weg zufahren und die Säule frei zu geben. Wenn E-Mobilisten untereinander nicht Mal in der Lage sind das Blockieren von Ladesäulen sein zu lassen, dann braucht man sich sonst auch nicht aufregen.

Für mich ist das freigeben der Säule, spätestens wenn mein Akku voll ist, eine Selbstverständlichkeit. Andere möchten auch Laden.

Hätte ich nicht noch kurz laden können, hätte ich in Grafing bei München noch Mal nachgeladen. Ich fahre nicht auf Reserve irgendwo hin.
Es stand dann auch noch ein Mini Hybrid, der nur einen Parkplatz am Eingang haben wollte. Ebenfalls kacken Dreist

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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BED hat geschrieben: ... da könnte eine CH-53 landen ohne den Betrieb zu beeinträchtigen...
80 x 80 m Hindernisfrei? ;-)
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