Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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gemm hat geschrieben:
Afaik hat geschrieben:
LiquidCrystal hat geschrieben: Bild
Wenn ich so auf die Beschilderung schaue - Das schwarze Fahrzeug hat ja gar kein E-Kennzeichen :twisted:
....aber es lädt. Zumindest ist das Kabel drin. Oder meinst du, das ist nur eine Fake-Ladebuchse in einem reinen Verbrenner, die er eingebaut hat um einen Ladevorgang zu simulieren um damit auf E-Parkplätzen parken zu dürfen ? DAS wäre allerdings mal dreist (aber vermutlich tatsächlich erfolgversprechend)...
Das Problem ist hier das Zusatzzeichen 1010-66 unter dem blauen P Schild. Das setzt - wenn man auf dem Buchstaben des Gesetzes EmoG reitet - das E Kennzeichen voraus. Streng genommen ist er also gar nicht berechtigt, dort zu parken. Willkommen in Deutschland.

SüdSchwabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

gemm
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SüdSchwabe hat geschrieben:

Das Problem ist hier das Zusatzzeichen 1010-66 unter dem blauen P Schild. Das setzt - wenn man auf dem Buchstaben des Gesetzes EmoG reitet - das E Kennzeichen voraus. Streng genommen ist er also gar nicht berechtigt, dort zu parken. Willkommen in Deutschland.

SüdSchwabe.
Das ist selbstverständlich völliger Unsinn.
Kein Mensch zwingt jemandem ein E-Kennzeichen auf. Vielleicht kommt er mit seinem Dickschiff keine elektrischen 40km weit und bekommt daher kein E-Kennzeichen. Ein ausländisches E-Fahrzeug kann z.B. auch mit einer E-Plakette beklebt sein, was absolut ausreichend wäre. Selbst wenn - ein Fahrzeug mit eingestecktem Stromkabel würde immer als E-Fahrzeug akzeptiert werden, auch wenn es sonst gar nicht gekennzeichnet wäre.

https://www.e-plakette.eu/fileadmin/_pr ... 62ac8b.png

Aus dem EmoG : "Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind."

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Cliffideo
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Mööööp, falsch!
Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des EmoG und der Straßenverkehrs-Ordnung sind ausnahmslos mit einem E-Kennzeichen gekennzeichnete Elektrofahrzeuge.
Sonst würde doch jede(r) an den Campingbully noch eine Dummy-Typ2-Dose ranschrauben und hätte in Hamburg überall kostenfreie Parkplätze
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

gemm
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Cliffideo hat geschrieben: Mööööp, falsch!
Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des EmoG und der Straßenverkehrs-Ordnung sind ausnahmslos mit einem E-Kennzeichen gekennzeichnete Elektrofahrzeuge.
Sonst würde doch jede(r) an den Campingbully noch eine Dummy-Typ2-Dose ranschrauben und hätte in Hamburg überall kostenfreie Parkplätze
Mööööp, falsch !
Bitte EmoG lesen. Mein o.g. Zitat stammt aus ebendiesem.
Außerdem hätte eine Regelung wie von dir beschrieben keinen Bestand vor einem europäischen Gericht, da sie außerdeutsche, europäische E-Fahrzeuge benachteiligt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Cliffideo
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bitte, zum selbst nachlesen:
§ 4 Kennzeichnung
(1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind.
(2) In Rechtsverordnungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes können die Art und Weise der Kennzeichnung im Sinne des Absatzes 1 näher bestimmt werden, insbesondere können

1.
die für das Erteilen der Kennzeichnung erforderlichen Angaben,
2.
die Art und Weise der Anbringung der Kennzeichnung und
3.
das Verfahren für das Erteilen der Kennzeichnung

geregelt werden. In Rechtsverordnungen nach Satz 1 kann die Kennzeichnung im Inland gehaltener Fahrzeuge durch das Zuteilen eines für den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen erforderlichen Kennzeichens geregelt werden.
Für außerdeutsche, europäische Fahrzeuge wurde dafür extra die blaue Plakette für das Heckfenster geschaffen, zusätzlich werden spezielle E-Kennzeichen der europäischen Staaten wie beispielsweise das Österreichische anerkannt.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

E-Mädel
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gemm hat geschrieben:
SüdSchwabe hat geschrieben: Das Problem ist hier das Zusatzzeichen 1010-66 unter dem blauen P Schild. Das setzt - wenn man auf dem Buchstaben des Gesetzes EmoG reitet - das E Kennzeichen voraus. Streng genommen ist er also gar nicht berechtigt, dort zu parken. Willkommen in Deutschland.
SüdSchwabe.
Das ist selbstverständlich völliger Unsinn.
Die Südschwaben haben leider recht:
ev.JPG

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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gemm hat geschrieben: Das ist selbstverständlich völliger Unsinn.
Leider ist es das nicht. Bitte lesen: http://vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/E ... tionen.htm Abschnitt 3.1 "die Sache mit der Rechtsgrundlage". Leider sind keine direkten Sprungmarken möglich.
Kein Mensch zwingt jemandem ein E-Kennzeichen auf.
Richtig. Dann kommt er aber auch nicht in den Genuss der Bevorzugungen des EmoG.
Vielleicht kommt er mit seinem Dickschiff keine elektrischen 40km weit und bekommt daher kein E-Kennzeichen.
Eben. Denn diese Fahrzeuge will ja das EmoG auch nicht bevorzugen. Pure Absicht.
Ein ausländisches E-Fahrzeug kann z.B. auch mit einer E-Plakette beklebt sein, was absolut ausreichend wäre.
Richtig. Das ist für ausländische Fahrzeuge so vorgesehen. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge benötigen das E-Kennzeichen, um bevorzugt zu werden.
Selbst wenn - ein Fahrzeug mit eingestecktem Stromkabel würde immer als E-Fahrzeug akzeptiert werden, auch wenn es sonst gar nicht gekennzeichnet wäre.
Er wurde vielleicht als solches erkannt und wegen Sachkenntnis der Kontrollinstanz (was oft genug vorkommt) nicht sanktioniert.
Rechtens ist es aber nicht.
Aus dem EmoG : "Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind."
Siehe das verlinkte Dokument, was den ganzen Schlamassel beschreibt.
E-Kennzeichen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, Plakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

SüdSchwabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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Ich sehe es nicht richtig, aber es müsste ein GLC 350e sein. Der kann 34 km elektrisch fahren, also bekommt er bei einer Zulassung ab 2019 kein E-Kennzeichen mehr, AFAIR, was die Regelung des EmoG angeht.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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gemm hat geschrieben: Das ist selbstverständlich völliger Unsinn.
Unsinn ist allenfalls die Regelung als solche, was nichts daran ändert, dass das Sinnbild "Steckerauto" immer mit dem E-Kennzeichen in Zusammenhang steht. Grundlage ist wie üblich die StVO:

§39 Abs. 10 StVO:
Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild
als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.


Das die Fahrzeuge zwingend gekennzeichnet sein müssen ergibt sich aus dem Umstand, dass das EmoG Bevorrechtigungen schafft, bei denen die Eigenschaft "Elektrofahrzeug" nicht offensichtlich ist. Das sind:

- Parken
- Nutzung von Busspuren
- Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
- Freistellung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen

Bei allen relevanten Bevorrechtigungen wäre ohne E-Kennzeichen nicht ersichtlich, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Und hier kommt eine besondere Problematik beim Ladevorgang zum Tragen: Das EmoG hat formal mit dem Ladevorgang überhaupt nichts zu tun. Es erwirkt eine reine Parkbevorrechtigung an derart beschilderten Stellen, mehr nicht. Besonders absurd wird es bei Fahrzeugen, die zwar unter die Kritieren des EmoG fallen, aber an Ladesäulen gar nicht laden können, z.B. Brennstoffzellenfahrzeuge. Um die Berechtigung dieses Fahrzeuges zu erkennen (Verkehrsüberwachung), bedarf es des E-Kennzeichens. Das gilt auch für batterieelektrische Fahrzeuge, die zulässigerweise nur so an der Ladesäule parken, ohne zu laden. Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen, die tatsächlich laden (erkennbar am Ladekabel / aktivem Ladevorgang) dürfen auf einer so gekennzeichneten Flächen (Steckerauto) hingegen nicht stehen - es handelt sich daher um eine Ordnungswidrigkeit, die in einigen Städten auch verfolgt wird.

DAS ist "Förderung der Elektromobilität" in Deutschland.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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SüdSchwabe hat geschrieben: Leider sind keine direkten Sprungmarken möglich.
Werden ggf. noch eingebaut. Es macht aber andererseits auch Sinn, sich den ganzen Quatsch komplett durchzulesen - die Ernüchterung über unsere Verkehrspolitik ist dann eindrucksvoller.
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