Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

yxrondo
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PowerTower hat geschrieben: Ich bin richtig sauer über das, was da in Chemnitz passiert ist. Das Foto stammt von WolfKaktus75. Es handelt sich um eine Comfortcharge Ladestation auf dem Betriebsgelände der Telekom. Ob wohl demnächst weitere DC Lader "abgeerntet" werden? :( Idioten...
Hoffentlich bleibt das ein Einzelfall, unglaublich!
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

KleinerEisbaer
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Kabel/Kupferpreise können z.B. hier diskutiert werden.
Zurück zu den Falschparkern/etc.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

E-Pluto
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Heute wollte ich mal die Ladesäule in Waxweiler ausprobieren. Manchmal muss man auch einfach Glück haben.
Zu den Bildern: Die drei Verkehrsteilnehmer nehmen vier von fünf Parkplätzen ein, der fünfte Parkplatz ist für Behinderte reserviert.
Die Ladesäule ist somit blockiert. Der Hof links nebenan ist Privateigentum. Ein Parkplatz hat eine weiße, deutlich erkennbare Markierung für Elektrofahrzeuge.
20190611_182804.jpg
Dateianhänge
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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  • Zoenix
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In der FAZ (online) war unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen" kürzlich ein Beitrag mit dem Titel "Was gegen Falschparker an der E-Säule hilft" zu lesen.

Hier der Link zum Artikel, allerdings ist er nur mit faz.net-abo komplett lesbar.

https://www.faz.net/aktuell/technik-mot ... 26744.html

Für, die die kein FAZ.net-Abo haben: Aus meiner Sicht (ich bin kein Jurist!) möglicherweise trefflich aus rechtlicher Sicht analysiert, aber für die Praxis des gestrandeten E-Mobilisten nicht wirklich hilfreich!

In schönem Juristendeutsch werden erstmal die Voraussetzungen (1. rechtswirksame Beschilderung der Stellfläche vor der Ladesäule, 2. mögliche Rechstgrundlagen für das Abschleppen eines Autos) erörtert.

Dabei scheiden aus Sicht des Autors als Gründe für das Abschleppen-Lassen sowohl Besitzschutz- oder Unterlassungsansprüche als auch zivilrechtliche Selbsthilfe- und Notwehrrechte des E-Fahrzeug-Führers aus. Als einzig zulässigen Grund fürs das Abschleppen sieht der Autor, dass das verbotswidrig auf der Stellfläche für E-Autos parkende Fahrzeug mit Verbrennungsmotor eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt.

Danach wird sehr ausführlich, aber für einen Nicht-Juristen kaum verständlich auf den Abschleppvorgang selbst bzw. die rechtliche Einordnung der Veranlassung des Abschleppens eingegangen. Dabei fallen Begriffe wie ""Geschäftsführung ohne Auftrag" oder "Rechts- und Interessenkreis" der Ordnungsbehörde bzw. des Parksünders.

Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Schadensminderung, sofern es einen in unmittelbarer Umgebung liegenden freien Parkplatz gibt, das Störerfahrzeug auf diesen umgesetzt werden muss, statt es zum Standort des Abschleppunternehmens zu verbringen."

Letzlich kommt der Autor zu der Schlussfolgerung, dass bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der Fahrer des E-Kraftfahrzeugs das widerrechtlich an der Ladesäule parkende Fahrzeug mit Verbrennungsmotor wegschleppen lassen darf.

Aber - und das ist der Clou: Der E-Auto-Fahrer müsse jedoch zunächst auf eigene Rechnung den Abschleppvorgang bezahlen, könne aber die Kosten vom Falschparker ersetzt verlangen!

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass der Abschlepper nicht kommt bzw. der Abschlepper den Auftrag ablehnt, keine "Notmaßnahmen" zum Erreichen der Ladesäule wie Parken auf dem Bürgerstieg oder Zuparken des Verbrenners erlaubt sind und je nach Lage der Dinge als Nötigung aufgefasst und mit Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet werden können.
11/2015: ZOE intens is in da house 8-)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
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Zoenix hat geschrieben: Aber - und das ist der Clou: Der E-Auto-Fahrer müsse jedoch zunächst auf eigene Rechnung den Abschleppvorgang bezahlen, könne aber die Kosten vom Falschparker ersetzt verlangen!
Und was genau ist daran jetzt neu? Wenn Du als Privatperson das Abschleppen veranlasst musst Du da immer in Vorschuss gehen und das ganze dann vom abgeschleppten per Zivilverfahren zurück holen. Deswegen lässt man ja auch für so etwas die Rennleitung antreten oder das zuständige Ordnungsamt.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass der Abschlepper nicht kommt bzw. der Abschlepper den Auftrag ablehnt, keine "Notmaßnahmen" zum Erreichen der Ladesäule wie Parken auf dem Bürgerstieg oder Zuparken des Verbrenners erlaubt sind und je nach Lage der Dinge als Nötigung aufgefasst und mit Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet werden können.
Auch das ist nichts Neues oder Spektakuläres und sollte eigentlich jedem bekannt sein. Vereinfacht gesagt: "Ein Unrecht rechtfertigt kein anderes Unrecht."

Je nach Situation drücken aber hin und wieder Ordnungsmenschen ein Auge zu, wenn man - je nach Situation - dann doch auf einem Gehweg parkt und lädt und es offensichtlich ist, dass die Ladesäule ge-ice-d wurde. Verlassen sollte man sich darauf aber auf keinen Fall.

Ansonsten verweise ich mal wieder an die Webseite des Mitgliedes StVO was die ganze Misere zusammen fasst.

SüdSchwabe.
--
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Misterdublex
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Auf eigene Faust sollte man das nicht machen. In Düsseldorf und Essen musste ich jeweils nur 10 min auf die Polizei warten, auf das Ordnungsamt mal 20 min.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
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11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

eve
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Peißenbergstr München.

4 Plätze — 2 blockiert. Ausführlich und Eindeutig beschildert.

Wie ist die typische Verfahrensweise hier in München? Polizei? Ordnungsamt?
20190612_182209.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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eve hat geschrieben: 4 Plätze — 2 blockiert. Ausführlich und Eindeutig beschildert.

Wie ist die typische Verfahrensweise hier in München? Polizei? Ordnungsamt?
Solange ein Platz frei ist, würde ich nicht anrufen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

jo911
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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jo911 hat geschrieben: Ordnungsamt anrufen oder Online
https://formulare.muenchen.de/process.p ... e/kvr_kvue
Das gilt nur innerhalb vom mittleren Ring, außerhalb die zuständige Polizeidienststelle.

Wenn komplett blockiert dann in München immer die 110 anrufen - da werden sie geholfen. Kann aber auch mal länger dauern...

Grüazi MaXx
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