Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Benutzeravatar
read
zoppotrump hat geschrieben: Da steht doch ein Park Schild und kein Wegweiser. Zumindest ist das auf dem Foto hier zu sehen.

Nein, das Pfeil Zusatzschild ist ein Wegweiser. Der sagt inetwa: Dort links gibt es einen Parkplatz.

Korrekt wäre es, wenn der schwarze Pfeil im unteren rechten Bereich auf dem Parkenschild im blauen Hintergrund mitenthalten ist.
#1 05/24-
Bild 18tkm
Corsa-e 11/20-
Bild 54tkm
AMP+-ERA-e 02/18-05/24
19.2kWh/100km 197tkm
Zoe Q210 08/16-02/18 Klima 0803-0810,Batterie 0852/0853
20.2kWh/100km 54tkm
Anzeige

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
read
zoppotrump hat geschrieben:
StVO hat geschrieben: Das ist ja das Problem:

- Beschilderung mit Sinnbild "Steckerauto" ist immer EmoG, ist immer nur privilegiertes Parken ohne Verflichtung zum Laden
- Beschilderung mit verbalen Schildern "E-Fahrzege währed des Ladevorgangs" ist StVG, daher Ladeinfrastruktur aus "Verkehrssicherheitgründens"
Sorry, ich stehe auf dem Schlauch. Was ist das Problem daran?
Danke.
Das "Steckerauto" Bild stammt aus dem Emog (Elektromobilitätsgesetz).
Das textuelle Zusatzzeichen "E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs" entstammt dem StVG (Straßenverkehrsgesetz).
Da die beiden Gesetze nicht miteinander "verlinked" sind, gibt es keine Rechtsgrundlage, in der man die Wirkung des "Steckerautos" Schildes durch das textuelle Zusatzzeiten "E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs" einschränken könnte.

Sprich: Obwohl jedem gerade aus denkenden Menschen klar ist, was gemeint ist, hat es keine Rechtskraft.
Deutschland at its best.

SüdSchwabe.
--
Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
Škoda Enyaq iv80X Sportline - bestellt am 20.Dezember '21 - abgeholt am 27.Oktober '23

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Benutzeravatar
read
Man muss es doch gar nicht einschränken.
An einer Ladesäule das Schild mit Zusatztext ('Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) aufstellen, an anderen Parkplätzen für e-Autos das Schild mit dem Stecker.
Ja, die Grundlage ist aus unterschiedlichen Gesetzen. Aber wo ist jetzt das Problem?
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
  • Beiträge: 2991
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 214 Mal
  • Danke erhalten: 404 Mal
read
SüdSchwabe hat geschrieben:
Das "Steckerauto" Bild stammt aus dem Emog (Elektromobilitätsgesetz).
Das textuelle Zusatzzeichen "E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs" entstammt dem StVG (Straßenverkehrsgesetz).
Da die beiden Gesetze nicht miteinander "verlinked" sind, gibt es keine Rechtsgrundlage, in der man die Wirkung des "Steckerautos" Schildes durch das textuelle Zusatzzeiten "E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs" einschränken könnte.

Sprich: Obwohl jedem gerade aus denkenden Menschen klar ist, was gemeint ist, hat es keine Rechtskraft.
Deutschland at its best.

SüdSchwabe.
Okay, verstanden. Aber kann man nicht das blaue P Schild (ohne Stecker) nehmen und darunter "E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs" einschränken?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Benutzeravatar
read
Doch, kann man und wird auch gemacht (leider nicht von allen Städten).
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SüdSchwabe
read
Major Tom hat geschrieben:Doch, kann man und wird auch gemacht (leider nicht von allen Städten).
Gemacht wird viel. Die Frage ist: welche sind rechtskräftig und sind so rechtlich wasserdicht, dass man damit auch abschleppen lassen kann.

Denn sonst kann sich ggfs. ein „Übeltäter“ zu Recht vor Gericht gegen die ihm auferlegte Strafe und Kosten wehren - und die Stadt bleibt auf den Kosten sitzen.

Das kann u.U. kontraproduktiv sein, weil dann die Stadt ggfs. nicht mehr abschleppen lässt, weil sie auf den Kosten sitzen bleibt, so lange der Gesetzgeber keine eindeutigen Regeln geschaffen hat.

Das wurde hier aber schon bis zum Erbrechen erörtert.

SüdSchwabe.

Gesendet von meinem Nokia 6.1 mit Tapatalk

--
Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
Škoda Enyaq iv80X Sportline - bestellt am 20.Dezember '21 - abgeholt am 27.Oktober '23

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
zoppotrump hat geschrieben: Okay, verstanden. Aber kann man nicht das blaue P Schild (ohne Stecker) nehmen und darunter "E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs" einschränken?
Kann man. Dann hat man aber ein Problem in Sachen Förderung.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

André
  • Beiträge: 1081
  • Registriert: Sa 1. Mär 2014, 23:45
  • Hat sich bedankt: 810 Mal
  • Danke erhalten: 156 Mal
read
IMG-20190423-WA0001.jpg
Ein Glück, das er nicht quer einparken kann. Viele Grüße vom Onkel IKEA in Berlin.
Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst! = www.NachDenkSeiten.de
Recherchiere und bleibe kritisch.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Benutzeravatar
read
Nur bedingt. Die Bodenmarkierung ist vorgeschrieben, die Schilder nicht. In bestimmten Fällen kann die Bodenmarkierung geändert werden (oder entfallen), z.B. ist auf bestimmten Pflasterbelägen die Bodenmarkierung nicht möglich.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
Sehe ich auch so.

Das BMVI differenziert aber nach Förderung der E-Mobilität (EmoG) und Verkehrssicherheit (StVG).
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladesäulen / Status“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag