Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

fabig
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ebs hat geschrieben: Das ist kein Fahrzeug vom Ordnungsamt, die haben Polizeibehörde draufstehen und sind blau/weiß, sondern vom stadteigenen L-Konzern, zu dem unter anderen auch die Stadtwerke zählen.
Ich Depp du hast recht. Die dürfen natürlich ihre Ladesäulen zustellen. :ugeek:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

ebs
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Es geht nur darum wer die Ladesäulen zustellt. Und das ist dem Fall nicht das Ordnungsamt. Das die Betreibergesellschaft die Ladesäulen selber blockiert ist für mich doppelt verwerflich und gehört zu Recht hierher. Also bitte keine Unterstellungen.

An emobility.stadtwerke@l.de kann man ja mal das Foto direkt senden und um Stellungnahme bitten. Da wären bestimmt hier einige auf die Antwort gespannt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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Auch wenn es manchem schwer fällt das zu verstehen: Ja, die dürfen da parken. Gesonderte Parkplätze (blaues P Schild) sind eines der gewünschten Vorteile für E-Autos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... tos-336442

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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Das ist m.E. auch eine Fehlausrichtung des EmoG. Bei allen derartigen Ladesäulen handelt es sich um bevorrechtigte Parkplätze mit Lademöglichkeit.
Es sind aber formell gesehen keine "Elektrotankstellen". Unabhängig davon, ob die Beschilderung via Zeichen 314 (Parken), oder Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) erfolgt: Der Ladevorgang ist verkehrsrechtlich gesehen nie mit der jeweiligen Regelung verknüpft. Allenfalls schränkt eine Parkscheibenpflicht die zulässige Höchstparkdauer ein. Eine "Ladeverplichtung" ergibt sich jedoch nicht und damit auch keine Möglichkeit, dieses Verhalten ordnungsrechtlich zu sanktionieren.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Bei der Beschilderung ist da richtig. Bei blauem P und dem Zusatztext 'Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs' sieht das aber anders aus.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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StVO hat geschrieben: Das ist m.E. auch eine Fehlausrichtung des EmoG. ...
Das ist diskussionsfähig. Bei mir im Ort gibt es bspw. beide Varianten:
- Die Variante wo das parken ausreicht.
- Die Variante, wo neben dem parken auch geladen werden muss ("während des Ladevorgangs").

Ich stelle also fest, dass es beide Möglichkeiten gibt vom Gesetzgeber und man darüber diskutieren kann, welche nun an Ort und Stelle die angemessenere wäre.

Ich finde es allerdings nicht richtig, wenn hier Verkehrsteilnehmer angeprangert werden, die sich korrekt an die Beschilderung halten. Die können ja nichts dafür, wenn die Stadt so beschildert hat.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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Das ist ja das Problem:

- Beschilderung mit Sinnbild "Steckerauto" ist immer EmoG, ist immer nur privilegiertes Parken ohne Verflichtung zum Laden
- Beschilderung mit verbalen Schildern "E-Fahrzege währed des Ladevorgangs" ist StVG, daher Ladeinfrastruktur aus "Verkehrssicherheitgründens"

Das EmoG sieht bislang keine Beschränkung auf den Ladevorgang vor. Und das BMVI hält die Kombination aus beiden Schildern (also Steckerauto + ZZ "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs") für unzulässig, da unterschiedliche Ermächtigungsgrundlagen greifen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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fabig hat geschrieben: Hier in Leipzig wird auch von denen die Ladesäule zugeparkt. :oops:
Das prangerst Du zu Recht an. Allerdings war die Säule am Samstag gestört. Vielleicht hat er deswegen nicht geladen. Ging die heute wieder?

Die meisten E-Fahrzeuge der L-Gruppe haben in den jeweiligen Standorten ihre eigenen Ladesäulen. Aber nicht alle. Die werden dann natürlich auch an den öffentlichen Säulen geladen. Trotzdem sehe ich da relativ selten welche stehen. Die meisten sehen schon zu öffentliche Ladesäulen nicht länger zu blockieren, als unbedingt nötig.


Die Beschilderung ist tatsächlich falsch. Nicht nur am technischen Rathaus, sondern an vielen Ladesäulen in Leipzig. Statt einer Parkzone steht da oft nur ein Wegweiser, wie in dem Fall. Und das direkt vor dem Ordnungsamt.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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Priusfahrer hat geschrieben:
Die Beschilderung ist tatsächlich falsch. Nicht nur am technischen Rathaus, sondern an vielen Ladesäulen in Leipzig. Statt einer Parkzone steht da oft nur ein Wegweiser, wie in dem Fall.
Da steht doch ein Park Schild und kein Wegweiser. Zumindest ist das auf dem Foto hier zu sehen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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StVO hat geschrieben: Das ist ja das Problem:

- Beschilderung mit Sinnbild "Steckerauto" ist immer EmoG, ist immer nur privilegiertes Parken ohne Verflichtung zum Laden
- Beschilderung mit verbalen Schildern "E-Fahrzege währed des Ladevorgangs" ist StVG, daher Ladeinfrastruktur aus "Verkehrssicherheitgründens"
Sorry, ich stehe auf dem Schlauch. Was ist das Problem daran?
Danke.
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