Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Da fällt mir eigentlich nur immer ein: "Warum Gewalt mit Gegengewalt bekämpfen?"

Wenn es alles Rechtens ist, sollten sich die zuständigen Behörden darum kümmern und gut ist.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Rita
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Cliffideo hat geschrieben: Statt mit dem Schlüssel den Lack zu verkratzen: Rangierwagenheber raus und den Blockierer irgendwohin schieben, am besten ins absolute Halteverbot?
+1

hat man aber leider nicht immer dabei....

Rita

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Mal ganz blöd gefragt: Was wollt ihr mit einer Einstellung wie "Schlüssel raus und Lack zerkratzen..." und "Rangierwagenheber raus..." eigentlich ausdrücken? Das ihr als Verbrennerfahrer selbstverständlich auch Ladesäulen zuparken würdet, weil Recht und Gesetz ja sowieso nicht interessieren und diese Elektrodeppen doch nur Parkplätze wegnehmen?
Ich mag es jetzt ja falsch einschätzen, aber wenn ihr die Leute so "freundlich" ansprecht, wie ihr hier schreibt, braucht ihr euch über eine Trotzreaktion nicht wirklich zu wundern.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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das problem an sich ist (wie leider so häufig) die fehlende klare gesetzteslage ... und damit handlungsklarheit und -sicherheit für die exekutive ... und damit letztlich politisch

klare - und vor allem BUNDESEINHEITLICHE!!!! - gesetzeslage (mal bewusst völlig unabhängig von dem konkreten "wie") und die sache würde flutschen

.... aber solange man sich überhaupt auch nur im ansatz gedanken über die rechtswirksamkeit einer (und dann noch welcher) beschilderung machen muss .... ist die gesamte geschichte schlichtweg ein politischer witz

und an der stelle hab ich sogar (gewisses, ansatzweises, bitte richtig verstehen!) verständnis für ALLE parkplatzsuchenden ........... denn das ist unser basisproblem bislang: tankstellen sind tankstellen ...... ladestationen sind (leider) PARKPLÄTZE mit steckdose


dass das die moralische ebene weder tangiert noch anreisst ist absicht meinerseits ... aber da sind wir uns hier sicher mehr oder minder alle einig ... man parkt unbenutzter weise weder zapfsäulen noch ladestationen zu ... punkt!!!


dringender appell an die politik .... schafft endlich endlich an dieser stelle eine unmissverständliche einheitliche glasklare regelung
(die dann auch vor ort ohne wenn und aber umzusetzen ist)
Zuletzt geändert von joschka am Fr 15. Mär 2019, 15:34, insgesamt 2-mal geändert.
gruesse aus dem sueden 8-)
joschka

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ohne Bürokratische Dummheit geht es hierzulande nicht....

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

PapaCarlo
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joschka hat geschrieben: das problem an sich ist (wie leider so häufig) die fehlende klare gesetzteslage


dringender appell an die politik .... schafft endlich endlich an dieser stelle eine unmissverständliche einheitliche glasklare regelung
(die dann auch vor ort ohne wenn und aber umzusetzen ist)
Es gibt keine "fehlende g(sic)esetzeslage". Die Säulen müssen einfach richtig beschildert werden. Die Verkehrszeichen sind vorhanden.

Verkehrszeichen Nr. 283 ganz oben, drunter "außer Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" und dadrunter die Stundenzahl (max 4 Stunden)

Ganz easy. Manche Kommunen setzen es so um, andere eben nicht. In Hamburg funktioniert es wunderbar.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

ntruchsess
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PapaCarlo hat geschrieben: Verkehrszeichen Nr. 283 ganz oben, drunter "außer Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" und dadrunter die Stundenzahl (max 4 Stunden).
das Problem ist, dass Zeichen 283 in vielen Fällen gar keine Gültigkeit hat.

Es bedeutet (wörtlich aus der Anlage 2 der StVO zitiert): 'Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten.'. Die Gültigkeit kann per Zusatzzeichen auch auf den Seitenstreifen erweitert werden. Ein Standplatz zum Laden eines EVs ist in der Regel keine Fahrbahn und - wenn der Ladeplatz im Bereich einer Parkfläche angelegt ist - oft auch kein Seitenstreifen. Da fehlt in der StVO einfach das passende Zusatzschild, das den Gültigkeitsbereich explizit auf einen Ladeplatz bezieht.



Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

PapaCarlo
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Ich bin ja jetzt kein StVO Experte, 283 gilt aber sehr wohl auch für Parkplätze, Parkinsel, Parkpunkte usw. Z.B. mit dem Zusatz Be-Entladen und Zusatz frei von bis. Oder z.B. vor Hauseingängen und Feurwehrzufahrten.

Natürlich mit einem zweiten Aufhebungszeichen und Pfeile in beiden Richtungen.

Diese Variante kenne ich sehr wohl, da ich einmal ein Parkticket erhalten habe. Es war Samstag und ich habe nicht darauf geachtet - es waren einfach einige Parkplätze zum entladen reserviert, von - bis und Uhrzeit. Die Parkplätze befanden sich nicht direkt "auf der Fahrbahn" sondern "auf-neben dem Gehweg", genau wie die üblichen sonstigen Parkplätze nur waren eben diese für diese Uhrzeit reserviert. Bei Gelegenheit mache ich ein Foto.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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PapaCarlo hat geschrieben: Verkehrszeichen Nr. 283 ganz oben, drunter "außer Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" und dadrunter die Stundenzahl (max 4 Stunden)
1. Das Zeichen 283 kann als nicht verhältnismäßig angesehen werden.
2. Das Zeichen 283 ist in der StVO nicht zur Kennzeichnung gemäß EmoG vorgesehen.
3. Das Zeichen 283 gilt nicht auf Parkplätzen bzw. auf Stellflächen, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen sind.
4. Mit Zeichen 283 kann keine Parkscheibenpflicht verknüft werden (max. 4 Stunden)
-> ungeeignet

In Hamburg funktioniert es wunderbar.
Hamburg nutzt die Positivbeschilderung durch Zeichen 314, nebst Zusatzzeichen "Steckerauto" nach EmoG. Hamburg ordnet zwar eine Parkscheibenpflicht an, aber keine Verflichtung zum Laden (welche das EmoG bislang auch nicht vorsieht). Die Hamburger Stellflächen an Ladesäulen sind also reine Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge, mit Beschränkung der Höchstparkdauer. Wer dort parkt und nicht lädt, handelt nicht ordnungswidrig. Wunderbar ist anders...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

PapaCarlo
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Und was wird als "Stellfläche" denn gesehen, wenn nicht ein Parkplatz oder Parkstreifen?!

Ich mache die Tage Bilder von einigen Verkehrszeichen, inklusive Uhrzeitzusatzbeschilderung.
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