Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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drilling hat geschrieben:
Nein, es ist nur Nötigung wenn es mit der Absicht gemacht wird den anderen zuzuparken, nicht wenn das Zuparken nur ein Nebeneffekt ist, weil man laden muß.
Daher schrieb ich, dass es als Nötigung gewertet werden kann.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

drilling
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zoppotrump hat geschrieben: Daher schrieb ich, dass es als Nötigung gewertet werden kann.
Nein, kann es eben in so einem Fall wo es ums Laden geht nicht, insofern war die Bemerkung völlig deplaziert.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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Dann sei doch so gut und gib mal eine Quelle an. Das interessiert mich nun.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

drilling
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Blättere einfach durch die letzten paar hundert Seiten in diesem Thread und du wirst die Quelle finden. Du glaubst doch nicht im ernst das ich das für dich tue nur weil du zu faul bist es selber zu machen?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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drilling hat geschrieben: Blättere einfach durch die letzten paar hundert Seiten in diesem Thread und du wirst die Quelle finden. Du glaubst doch nicht im ernst das ich das für dich tue nur weil du zu faul bist es selber zu machen?
Habe ich gemacht. Da findet sich nur stets Deine Behauptung, die aber nie belegt wurde.
Zuletzt hast Du am 24.12.2018 mit iOnier darüber gestritten und auch dort ging es so aus, dass die Polizei das durchaus als Nötigung werten kann.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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:-D Autsch.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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Eine Nötigung ist weder immer gegeben, noch kann sie immer pauschal ausgeschlossen werden, nur weil man laden muss.
Es kommt wie üblich auf den Einzelfall an, insbesondere wenn der geschädigte Elektromobilist durch sein Handeln zusätzlich seinem Ärger Luft macht und das als Ergebnis für die VKÜ erkennbar ist. Auch spielen m.E. die Begleitumstände eine Rolle - z.B. eine falsche oder gar keine Beschilderung.

Zudem kann es sich, je nach VZ-Kombination:
1. um eine Ladesäule aus Verkehrssicherheitsgründen handeln (verbale Zusatzzeichen nach StVG)
2. um eine Ladesäule zur Förderung der Elektromobilität handeln (Zusatzzeichen "Steckerauto" nach EmoG)

Gerade bei 2. handelt es sich i.d.R immer um reine Parkplätze mit Lademöglichkeit. Dort könnten also auch zwei Elektrofahrzeuge stehen, ohne zu laden - für jemanden in Ladenot wären die Stellflächen zwar blockiert, aber eben in zulässiger Weise. Mit der Gefahr des Liegenbleibens (1.) ist bei solchen Ladesäulen m.E. schwer zu argumentieren.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Vorsatz: https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html
Nötigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Ähnliche Einzelentscheidung: https://strafverteidigung-hamburg.com/1 ... t-hamburg/

Oder hier ausdrücklich:
Einen besonderen Fall stellt eine Nötigung im Straßenverkehr in puncto Zuparken dar. Oft handelt es sich lediglich um eine Behinderung, bei der der Tatbestand eines zielgerichteten Handelns nicht gegeben ist.

Wenn Sie also Ihr Kfz zu dicht an einem anderen parken und den Fahrer dadurch am Ausparken hindern, muss noch lange keine Strafe wegen Nötigung in Betracht gezogen werden.
(https://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/noetigung/)

Damit sollte das OffTopic Thema mal erledigt sein, oder? Für tiefergehende Zweifel empfehle ich eine Erstsemester Vorlesung Strafrecht zu besuchen oder einen Juristen zum Essen einzuladen ;-)

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ganz besonders
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Zumindest diesem Absatz nach dürfte es schwer für den Betroffenen werden, irgendetwas juristisch zu unternehmen, wenn er wegen Ladebehinderung zugeparkt wird. Eher andersherum Bild

Sagt zumindest der gesunde Menschenverstand... (nicht immer relevant in Jura)

Danke, gut das mal gelesen zu haben.
Tesla Model 3SR+, Nissan Leaf 2018 Acenta, Lade optimiert zuhause per PV und/oder Tibber. Habe eine App geschrieben für das PV-unterstützte Laden (siehe https://android.chk.digital/).

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Heute Abend in Süddänemark am ersten kostenlosen AC-Lader hinter der Grenze (https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -10/19262/): Neben der Ladesäule sind zwei Parkplätze, der eine - für E-Autos reservierte - war noch für mich frei, auf dem daneben - aus irgendwelchen Gründen nicht reserviert - stand auf dem sonst völlig verwaisten Parkplatz der weit und breit einzige Verbrenner. Das war zwar nicht verboten, aber -- warum? :roll:
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