Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

yxrondo
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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yxrondo hat geschrieben:Deutschland ist ein Land der Paragraphen, Vorschriften und wo Rechtsverletzer mehr Schutz genießen als der Geschädigte.
Zumindest das letzte ist jetzt aber mal völliger Unsinn.

Solange die Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist, greift die Unschuldsvermutung und Justitia muss beide, den Beschuldigten wie den Geschädigten, mit gleichen Rechten behandeln.

Versetze Dich doch einfach mal in die Lage eines zu Unrecht Beschuldigten, und Du verstehst sofort, warum das so sein muss.
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

BED
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Statt die Bilder hier zu posten wäre es der Sache dienlicher, mit jedem Foto eine Anzeige zu erstatten. Kostenlose 15 Euro für den Falschparker. Das würde viele Wiederholungstäter abschrecken.

Noch besser: Bilder hier posten UND Anzeige erstatten.

Irgendwann werden die Medien aufmerksam.

Irgendwann bewegt sich die Legislative.

Problem gelöst.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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BED hat geschrieben: Statt die Bilder hier zu posten wäre es der Sache dienlicher, mit jedem Foto eine Anzeige zu erstatten. Kostenlose 15 Euro für den Falschparker. Das würde viele Wiederholungstäter abschrecken.

Noch besser: Bilder hier posten UND Anzeige erstatten.

Irgendwann werden die Medien aufmerksam.

Irgendwann bewegt sich die Legislative.

Problem gelöst.
Welches Ordnungsamt nimmt denn solche Bilder an? Ich kenne es eher so das die (oder die Polizei) sich rausreden und sagen die Beschilderung sagt sowieso aus das man kein Anrecht auf den Parkplatz hat, sondern dort nur Kostenlos parken darf. So ist es mir in Bremen am Hbf passiert, als ich die Polizei ansprach die 10m weiter gestanden haben..
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

yxrondo
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iOnier hat geschrieben:
yxrondo hat geschrieben:Deutschland ist ein Land der Paragraphen, Vorschriften und wo Rechtsverletzer mehr Schutz genießen als der Geschädigte.
Zumindest das letzte ist jetzt aber mal völliger Unsinn.

Solange die Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist, greift die Unschuldsvermutung und Justitia muss beide, den Beschuldigten wie den Geschädigten, mit gleichen Rechten behandeln.

Versetze Dich doch einfach mal in die Lage eines zu Unrecht Beschuldigten, und Du verstehst sofort, warum das so sein muss.
Schön für dich das Du noch keine negativen Erfahrungen machen dürftest. Das Glück hat nicht jeder.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Doch, durfte ich. Zur Genüge. Dennoch ist der Rechtsgrundsatz nicht anzuzweifeln.

Falls Du allerdings nicht auf den Grundsatz hinauswolltest, sondern auf das praktische Handeln von z.B. Polizisten: ja, kann sein, und da ist es leider nicht immer möglich, angemessenen Beistand zu erhalten.
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Elmi79
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Vielleicht ist das ja auch eine Lösung, rechtlich auf alle Fälle deutlich besser, da weder Persönlichkeitsrechte verletzt werden noch irgendwas dabei beschädigt wird: https://www.amazon.de/Parkaffe-Aufklebe ... artemis-21&

Ich würde die Dinger vielleicht nicht auf die Windschutzscheibe kleben sondern vom Fußweg aus gut sichtbar auf die Beifahrerseite...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Gerd BausN
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Bei uns wurde das Problem gelöst, indem die Beschilderung ( Halteverbotsaufkleber an der Säule) entfernt wurde. Jetzt ist das wieder ein normaler Parkplatz für 2 Stunden mit Parkscheibe mit einer Lademöglichkeit. Ich muss doch wohl mal einen Antrag in der Gemeinderatssitzung stellen, da was zu ändern. Hier noch mit Aufkleber: https://www.flickr.com/photos/143493630 ... 703161294/. Natürlich zugeparkt. Wie eigentlich immer. Aber jetzt gibt es keinen Streitpunkt mehr.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Selbst mit dem Aufkleber ist die Beschilderung meiner Meinung nach so schlecht, dass sie sowieso nicht rechtlich bindend ist. Und die Ladesäule ist für einen Verbrennerfahrer nun wirklich nicht leicht als solche zu erkennen (wenn gerade kein Auto eingesteckt ist). Daher würde ich nicht einmal Absicht unterstellen, wenn hier ein Verbrenner parkt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Gerd BausN
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Der Mann vom Ordnungsamt hat eine Zeit lang fleissig aufgeschrieben, ist aber wahrscheinlich damit bei den Betroffenen zu Recht abgeblitzt.
Die Beschilderung muss wirklich allen Regularien entsprechen um wirksam werden zu können.
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