Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

USER_AVATAR
read
yxrondo hat geschrieben: Ich werde weiterhin Fotos machen, hat sich noch keiner über sein Felverhalten bei mir beschwert.
Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts geht mit der Veröffentlichung einher, nicht mit dem Fotografieren. Für dich persönlich, für Freunde (Facebookfreunde sind keine im rechtlichen Sinn) und Familie musst du nichts anonymisieren. Das sind dann deine Bilder im persönlichen Gebrauch.

Veröffentlichung bedeutet im Medienrecht, dass ein Werk (z.B. Foto) mindestens drei Personen zugangbar gemacht wird, die in keinem persönlichen Bezug zu dem stehen, der das Werk zugangbar gemacht hat.

Persönlicher Bezug bedeutet im Medienrecht, dass Kenntnis über die Lebenssituation besteht.
BMW e36 318i 2011-2018
BMW i3 120Ah Dez 2018 Hope
Reichweitenvergleich
Anzeige

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Vokoun
  • Beiträge: 267
  • Registriert: Di 20. Nov 2018, 00:52
  • Hat sich bedankt: 69 Mal
  • Danke erhalten: 68 Mal
read
yxrondo hat geschrieben: Das ist mir alles zu blöd und zu deutsch. Wenn einer sich falsch verhält, bzw. parkt und nicht lädt, schütze ich nicht seine Persönlichkeitsrechte. Ich werde weiterhin Fotos machen, hat sich noch keiner über sein Velverhalten bei mir beschwert.
[/quote

Unrecht mit einem anderen unrecht anprangern.
Am Ende läuft es dann dafür heraus, der hat meinen hund getreten, dafür schlAge ich seine Tochter...ja übertrieben aber mit so einem Argument lässt sich ja alle begründen

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

USER_AVATAR
read
drilling hat geschrieben:
Artjom hat geschrieben: es kann aber eine Verletzung des Urheberrechts gegenüber dem Architekten vorliegen. Hier kommt es vor allem auf das Alter des Gebäudes an... ich schweife ab.
Das ist bezüglich Deutschland falsch, in Deutschland gilt Panoramafreiheit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Das war nicht falsch, da KANN nicht bedeutet, dass es das auch sein MUSS. Du hast Recht, an öffentlichen Straßen ist keine Rechtsverletzung. Ich habe aber auch hingewiesen, dass ich abschweifen würde und das deshalb nicht ausführe.
BMW e36 318i 2011-2018
BMW i3 120Ah Dez 2018 Hope
Reichweitenvergleich

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

PapaCarlo
  • Beiträge: 907
  • Registriert: Di 25. Dez 2018, 23:31
  • Hat sich bedankt: 27 Mal
  • Danke erhalten: 50 Mal
read
Artjom hat geschrieben:
drilling hat geschrieben:
Artjom hat geschrieben: es kann aber eine Verletzung des Urheberrechts gegenüber dem Architekten vorliegen. Hier kommt es vor allem auf das Alter des Gebäudes an... ich schweife ab.
Das ist bezüglich Deutschland falsch, in Deutschland gilt Panoramafreiheit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Das war nicht falsch, da KANN nicht bedeutet, dass es das auch sein MUSS. Du hast Recht, an öffentlichen Straßen ist keine Rechtsverletzung. Ich habe aber auch hingewiesen, dass ich abschweifen würde und das deshalb nicht ausführe.
Und wieso konnte jeder bei Google Street View einen Antrag mit Hausnummer stellen und das abschwärzen lassen? Deswegen hat sich Street View aus Deutschland rausgezogen und es gibt immer noch massenhaft lücken! So einfach ist das nicht anscheinend.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

USER_AVATAR
read
PapaCarlo hat geschrieben: Und wieso konnte jeder bei Google Street View einen Antrag mit Hausnummer stellen und das abschwärzen lassen? Deswegen hat sich Street View aus Deutschland rausgezogen und es gibt immer noch massenhaft lücken! So einfach ist das nicht anscheinend.
Nicht, weil es verboten gewesen wäre, sondern weil es damals einen massiven Shitstorm der Medien gab, die gegen Google wegen Streetview gehetzt haben. Ich finde es extrem schade, dass es so gekommen ist, aber ich kann Google verstehen, dass sie keinen Bock mehr hatten, das in Deutschland weiter zu verfolgen.

Zurück zum Thema: Ich vermute, dass es tatsächlich rechtlich nicht erlaubt ist, hier die Kennzeichen der Autos zu zeigen. Den Landkreis und eventuell das letzte Zeichen, um zu zeigen ob es ein E ist oder nicht, dürfte man aber wahrscheinlich zeigen. Andererseits halte ich es für unwahrscheinlich, dass man tatsächlich rechtliche Probleme kommt und man wohl höchstens ein Foto entfernen muss.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

KleinerEisbaer
  • Beiträge: 4449
  • Registriert: Do 7. Jun 2018, 15:19
  • Hat sich bedankt: 552 Mal
  • Danke erhalten: 791 Mal
read
PapaCarlo hat geschrieben: Und wieso konnte jeder bei Google Street View einen Antrag mit Hausnummer stellen und das abschwärzen lassen? Deswegen hat sich Street View aus Deutschland rausgezogen und es gibt immer noch massenhaft lücken! So einfach ist das nicht anscheinend.
Wird hier beantwortet --> https://youtu.be/u11s5KduQnE?t=335
🦖 🥚

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

yxrondo
  • Beiträge: 905
  • Registriert: Do 4. Mai 2017, 17:15
  • Wohnort: Schönwalde-Glien
  • Hat sich bedankt: 43 Mal
  • Danke erhalten: 207 Mal
read
Deutschland ist ein Land der Paragraphen, Vorschriften und wo Rechtsverletzer mehr Schutz genießen als der Geschädigte.
Ioniq Premium schwarz, seit dem 30.05.18 abgasfrei unterwegs, und ab 30.11.20 zusätzlich mit e-niro Vision 64kw

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

USER_AVATAR
read
[/quote]

...
Zurück zum Thema: Ich vermute, dass es tatsächlich rechtlich nicht erlaubt ist, hier die Kennzeichen der Autos zu zeigen. Den Landkreis und eventuell das letzte Zeichen, um zu zeigen ob es ein E ist oder nicht, dürfte man aber wahrscheinlich zeigen. Andererseits halte ich es für unwahrscheinlich, dass man tatsächlich rechtliche Probleme kommt und man wohl höchstens ein Foto entfernen muss.
[/quote]

Grundsätzlich verboten ist es offensichtlich nicht, also ein Fahrzeug mit Kennzeichen zu veröffentlichen, sofern allein durch die Abbildung der Bezug zum Fahrzeughalter nicht abzuleiten ist.
So gibt es die folgende juristische Abhandlung her.

https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... ennen.html

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

USER_AVATAR
  • c2j2
  • Beiträge: 3722
  • Registriert: Di 17. Apr 2018, 13:26
  • Wohnort: Allensbach/Bodensee
  • Hat sich bedankt: 481 Mal
  • Danke erhalten: 569 Mal
read
Im Gegenteil... Dein Link sagt

Nach dem OV Münster überwiegt bei der Abwägung das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kraftfahrzeughalters gegenüber den Interessen des Plattformbetreibers sowie der Nutzer des Portals, weil eine vollständig anonyme Bewertung von in der Regel privat motiviertem Verhalten für eine unbegrenzte Öffentlichkeit einsehbar sei. Dem stünden keine gewichtigen Interessen der Klägerin und der Portalnutzer und -nutzerinnen entgegen. Insbesondere das Ziel, die Fahrer zur Selbstreflexion anzuhalten, könne auch unter Geltung der Anordnungen erreicht werden.
Tesla Model 3SR+, Nissan Leaf 2018 Acenta, Lade optimiert zuhause per PV und/oder Tibber. Habe eine App geschrieben für das PV-unterstützte Laden (siehe https://android.chk.digital/).

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

USER_AVATAR
read
c2j2 hat geschrieben: Im Gegenteil... Dein Link sagt

Nach dem OV Münster überwiegt bei der Abwägung das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kraftfahrzeughalters gegenüber den Interessen des Plattformbetreibers sowie der Nutzer des Portals, weil eine vollständig anonyme Bewertung von in der Regel privat motiviertem Verhalten für eine unbegrenzte Öffentlichkeit einsehbar sei. Dem stünden keine gewichtigen Interessen der Klägerin und der Portalnutzer und -nutzerinnen entgegen. Insbesondere das Ziel, die Fahrer zur Selbstreflexion anzuhalten, könne auch unter Geltung der Anordnungen erreicht werden.
In der Entscheidung vom Landgericht Kassel geht es um die alleinige Abbildung von einem Fahrzeug im Internet und die Unterscheidung, ob ein Bezug zum Fahrzeughalter durch die Abbildung herstellbar ist oder nicht. Ist dies nicht der Fall, ist es nicht zu beanstanden.

Im anderen Fall von Münster wurde u.a. entschieden, dass sichergestellt sein muss, dass keine Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter gezogen werden können.

Ergo, ist ein Foto hier im Ladesäulenpranger nicht zu beanstanden, wenn kein direkter Bezug zum Fahrzeughalter herzustellen ist.
Wobei ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen kann oder schon ist.
Das ist der Rechtsstaat Deutschland.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladesäulen / Status“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag