Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

yxrondo
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zoppotrump hat geschrieben:
i3fahrer hat geschrieben: Warum macht ihr euch eigentlich die Mühen, die Kennzeichen unkenntlich zu machen? Soll doch jeder sehen und verboten ist es auch nicht.
Doch, es ist verboten, da es ein personenbezogenes Kennzeichen ist und dies darfst Du nur speichern und verarbeiten, wenn Dir die Erlaubnis dazu vorliegt.
Sehe ich nicht so! Es gibt so viele private Fotos von Sehenswürdigkeiten und Ausflügen an schönen Orten wo man im Hintergrund auch viele Autos nebst Kennzeichen erkennbar sind. Wer will mir das verbieten?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

i3fahrer
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Ich kenne das hier: https://www.autozeitung.de/autokennzeic ... 34012.html
Da steht, dass man es darf, es sei denn, man will dem Autofahrer was böses tun oder man kann das Kennzeichen in Verbindung mit Fahrer bringen (Haus o.ä.).
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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yxrondo hat geschrieben: Sehe ich nicht so! Es gibt so viele private Fotos von Sehenswürdigkeiten und Ausflügen an schönen Orten wo man im Hintergrund auch viele Autos nebst Kennzeichen erkennbar sind. Wer will mir das verbieten?
i3fahrer hat geschrieben: Da steht, dass man es darf, es sei denn, man will dem Autofahrer was böses tun oder man kann das Kennzeichen in Verbindung mit Fahrer bringen (Haus o.ä.).
Schade, dass ihr Euch nicht einmal die Mühe gemacht habt meinen Artikel zu lesen. Aber vielleicht ist dieser wieder einmal zu lange geraten...
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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yxrondo hat geschrieben:
Sehe ich nicht so! Es gibt so viele private Fotos von Sehenswürdigkeiten und Ausflügen an schönen Orten wo man im Hintergrund auch viele Autos nebst Kennzeichen erkennbar sind. Wer will mir das verbieten?
Eben da ist der Unterschied. Da sind deine Kennzeichen im Hintergrund und nicht Bestandteil einer Veröffentlichung im Kontext eines Online-Prangers.
Was wir hier machen, ist was anderes. Hier setzen wir das Auto in den Mittelpunkt und prangern es an. Das ist verboten.
Ein anderes Beispiel, wo Kennzeichen verpixelt werden, sind Berichte in der Presse über Verkehrsunfälle.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

zoppotrump
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i3fahrer hat geschrieben: Ich kenne das hier: https://www.autozeitung.de/autokennzeic ... 34012.html
Da steht, dass man es darf, es sei denn, man will dem Autofahrer was böses tun oder man kann das Kennzeichen in Verbindung mit Fahrer bringen (Haus o.ä.).
Da steht doch, dass man es nicht darf. Da steht: "Wird das Auto unkommentiert, also rein sachlich dar- und ins Internet gestellt, wird das Persönlichkeitsrecht des Besitzers nicht verletzt."
Das machen wir hier ja nicht. Wir kommentieren es mit der Überschrift "Pranger" und setzen es in einen konkreten Kontext und diskutieren auch noch drüber.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ich will jetzt nicht der Besserwisser sein. In meinem Studium der Informations- und Medientechnik haben wir explizit das Urheber- und Persönlichkeitsrecht bis auf das Kleinste behandelt. Sogar in der Prüfung kamen sehr ähnliche Beispielfälle. Im hier vorliegenden Fall ist die Intention klar: Festhalten und Mitteilen von Fehlverhalten in der Öffentlichkeit. (Anprangern) Allein die Formulierung der Überschrift gilt als zureichend für diesen Tatbestand. In diesem Zusammenhang ist die Abbildung von personalisierten Urkunden, hier Kennzeichen, zu anonymisieren. Ansonsten wird das Persönlichkeitsrecht des Fahrzeughalters (Nicht des Fahrzeugführers) verletzt. Im Besonderen dann, wenn der Fahrzeughalter den Tatbestand des Falschparkens nicht verschuldet hat, weil er nicht der Fahrzeugführer war. Verfolgt wird eine solche Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur auf Anzeige eines damit beauftragten Anwalts oder des Beschuldigten selbst.

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt dann vor, wenn der Zweck der Veröffentlichung nicht im Zusammenhang zum Tatbestand des Falschparkens geschieht. Zum Beispiel, wenn man sich neben sein Auto stellt und ein Selfie macht und dann nur zeigen will, wie geil die Karre aussieht. Ein anderes Beispiel wäre ein Foto vom Rathaus, auf dem zufällig auch das falschparkende Auto zusehen ist. Wird das Bild mit der Absicht, das tolle Rathaus zu zeigen, veröffentlicht, liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vor, es kann aber eine Verletzung des Urheberrechts gegenüber dem Architekten vorliegen. Hier kommt es vor allem auf das Alter des Gebäudes an... ich schweife ab.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Artjom hat geschrieben: Wird das Bild mit der Absicht, das tolle Rathaus zu zeigen, veröffentlicht, liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vor, es kann aber eine Verletzung des Urheberrechts gegenüber dem Architekten vorliegen. Hier kommt es vor allem auf das Alter des Gebäudes an...
Man merkt schon, die Juristerei wird die "entwickelten Staaten" zu Tode bürokratisieren. Was sind 3.000 Juristen auf dem Meeresgrund? Ein guter Anfang.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

drilling
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Artjom hat geschrieben: es kann aber eine Verletzung des Urheberrechts gegenüber dem Architekten vorliegen. Hier kommt es vor allem auf das Alter des Gebäudes an... ich schweife ab.
Das ist bezüglich Deutschland falsch, in Deutschland gilt Panoramafreiheit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

yxrondo
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Das ist mir alles zu blöd und zu deutsch. Wenn einer sich falsch verhält, bzw. parkt und nicht lädt, schütze ich nicht seine Persönlichkeitsrechte. Ich werde weiterhin Fotos machen, hat sich noch keiner über sein Velverhalten bei mir beschwert.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

yxrondo
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Fehlverhalten, sorry!
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