Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

TeeKay
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Exakt. Ich bin mir sicher, bei Emsflower würde man alle 10 Fahrer ausrufen lassen. Die fahren selbst Tesla, haben die SuCs dort bauen lassen und selbst viel Geld für die TNM-Boxen in die Hand genommen, die dann auch noch monatlich relativ hohe Unterhaltskosten haben (5x5 Euro + 100W Standby-Verbrauch). Wären denen Elektroautofahrer egal, gäbs das alles nicht.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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  • Mike
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Einfach alle Nummernschilder aufschreiben und im Markt ausrufen lassen :!:

Machen die bestimmt, denn von Verbrenner zu geparkte Ladeplätze sind sinnlos investiertes Geld und ist mit Sicherheit auch nicht in ihrem Interesse.

Vor einem Supermarkt (Tegut Cappel) hatte ich vor kurzem ein positives Erlebnis.
Hat dort doch tatsächlich ein Mann/Kunde die Verbrennerfahrer darauf aufmerksam gemacht, dass sie an den Ladesäulen nicht parken dürfen. Die suchten sich tatsächlich auch einen anderen Parkplatz. Nachdem er fünf der sechs Ladeplätze "geräumt" hatte sprach ich ihn an. Und ihr werdet es kaum glauben, er besitzt kein EV, findet Elektroautos aber super und sieht nicht ein, weshalb darauf keine Rücksicht genommen wird. :D

- seit 10.2020 ID3 Pro Tech Makena-Türkis - endlich Verbrennerfrei!
- 2016 bis 2020 ZOE Intens Q210
- 2013 bis 2016 Nissan Leaf

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Ich hätte alle ausrufen lassen :) das wäre eine Party geworden :).

Hab das im Ikea bei mir mal gemacht, der mit dem teuersten Auto ( 5er Touring ) kam angerannt aus Angst es wäre seinem Auto etwas passiert. Der war schneller am Auto als ich von der Info zur Ladesäule.
i-MiEV Bj. 2011

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

TeeKay
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"Eine Durchsage an die Fahrer der Fahrzeuge mit den Kennzeichen DU-MM 123, DA-RM 98, BL OD 83, FU-CK 42, AR-CH 84, D-AU 345, KA-CK 4723, KO-T 921, KOT-Z 384. Vor Ihren Fahrzeugen stehen 8 Abschleppwagen. Derjenige, der als erster bei seinem Fahrzeug ist, darf es noch umparken. Die anderen 8 melden sich bitte bei Abschleppservice Schnellerdran, 50km entfernt. Ihr Team von Emsflower wünscht weiter einen guten Einkauf."

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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TeeKay hat geschrieben:"Eine Durchsage an die Fahrer der Fahrzeuge mit den Kennzeichen DU-MM 123, DA-RM 98, BL OD 83, FU-CK 42, AR-CH 84, D-AU 345, KA-CK 4723, KO-T 921, KOT-Z 384. Vor Ihren Fahrzeugen stehen 8 Abschleppwagen. Derjenige, der als erster bei seinem Fahrzeug ist, darf es noch umparken. Die anderen 8 melden sich bitte bei Abschleppservice Schnellerdran, 50km entfernt. Ihr Team von Emsflower wünscht weiter einen guten Einkauf."
:lol:
06/14 - 7/19 Brünette (ZOE Q210) und Gerddää (ZOE Q90)
Seit 03/17 Ohnezahn (Leaf ZE0 30KWh)
Seit 08/19 Sir Quickly (Leaf ZE1 e+ 62KWh)
Gefüttert zumeist mit freilaufenden Strömen aus eigener Dachhaltung: 9,9KWp PV + 12KWh Sonnenbatterie

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Schöne Premium Wunschkennzeichen :twisted:

ABshcleppenkosten in der Riehefolge de des Eintreffens der Fahrer hätte auch etwas erst 0 EUR, zweiter 100 EUR... und der letzte eben unvergesslich 700 EUR 8-)

Oder einfach Strrafgebühr, in dessen höhe ein Gutschein für einen eAutokauf ausgestellt wird. :mrgreen:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Neptun Grey hat geschrieben:Unglaulich Ignoranz ,direkt dahinter parken und möglichst zwei Fahrzeugen die Ausfahrt unmöglich machen .
Wegehen und in Ruhe nen Kaffee trinken gehen .

Dein Ladekabel sollte schon irgendwie passen ..................
Nun...

Dummerweise haben die rechtlich nichts verkehrt gemacht. Das aufgestellte "Verkehrszeichen" existiert nicht. Daher ist es unerheblich. Solange parken daher da nicht verboten ist, ist es wohl erlaubt. Hier ist ganz einfach die Beschilderung mangelhaft. Dass natürlich die Einsicht nicht zu den stärksten Eigenschaften der dort parkenden Fahrzeugführern gehört, ist auch klar. Das ist aber leider nicht strafbar.

Zuparken dagegen ist. Das ist Nötigung.

Cheers

Stefan
Nissan LEAF SVE, EZ 07/2015 (ZE0)
Mercedes-Benz C350e, EZ 10/2016 (S205)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

TeeKay
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Es muss auf Privatgrund kein Verkehrszeichen aus der StVO benutzt werden, um den Willen des Grundbesitzers kundzutun.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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TeeKay hat geschrieben:Es muss auf Privatgrund kein Verkehrszeichen aus der StVO benutzt werden, um den Willen des Grundbesitzers kundzutun.
Guter Punkt... aber
http://www.n-tv.de/ratgeber/Welches-Rec ... 33021.html
"Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Aber gehört ein Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum? Bei städtischen oder kommunalen Parkflächen ist die Sache klar. Aber auch der Parkplatz vor einem Einkaufszentrum kann öffentlicher Verkehrsraum sein, wenn er für jedermann oder zumindest für allgemein bestimmte Gruppen von Benutzern zugänglich ist, wie das Landgericht Potsdam entscheiden hat. (Az.: 27 Ns 143/03). Wem die Fläche gehört, ist in diesem Fall egal, es gilt die StVO."

Cheers

Stefan
Nissan LEAF SVE, EZ 07/2015 (ZE0)
Mercedes-Benz C350e, EZ 10/2016 (S205)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

TeeKay
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Das heißt, dass ich als Benutzer des Parkplatzes die Regeln der StVO und zusätzlich die Weisungen des Stellplatzbesitzers zu befolgen haben.
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