Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

roberto
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Sollte es für einen vernünftigen und sozialen Menschen nicht egal sein, ob ein Schild eine gültige Rechtsgrundlage hat?
Wenn es schon für die ausführenden so offensichtlich schwierig ist, die entsprechenden Massnahmen zu setzen, ist es wohl auch unzumutbar für die Autofahrer, die Gesetze so genau zu kennen. Es ist aber sehr wohl zumutbar darüber nachzudenken, dass ein Schild nicht ohne Grund angebracht wird, egal ob mit Rechtsgrundlage oder nicht.
Diese Herumreiterei auf irgendwelchen Gesetzen oder Verordnungen ist unnötig und nervtötend! Stattdessen wäre mehr Vernunft und Rücksicht angesagt.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Was das Miteinander im Straßenverkehr angeht, gebe ich dir recht - egal was für ein Schild dort steht, man parkt dort als Unberechtigter einfach nicht. Wer trotzdem dort parkt, tut dies vermutlich auch bei der korrekten Beschilderung. Unwissenheit, Ignoranz, Arroganz - das Übliche halt.

Wenn es aber um das Verteilen von Knöllchen oder Abschleppen geht, muss die Rechtsgrundlage hierfür gegeben sein und das ist bei dieser Beschilderung eben nicht der Fall. In Österreich würde diese Lösung funktionieren, in Deutschland hingegen ist ein Haltverbot gemäß StVO nur auf der Fahrbahn wirksam. Solange das so geregelt ist, handelt der vermeintliche Falschparker nicht ordnungswidrig.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Hellkeeper
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StVO hat geschrieben:In Österreich würde diese Lösung funktionieren
Nicht wirklich, da so ein Schild absoluter Unsinn wäre. Anders sähe es mit einem Halte-/Parkverbot aus.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

nomoreD
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wäre sonst StVO §1 Satz 2 nicht eine ausreichende rechtliche Grundlage?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Hellkeeper hat geschrieben:
StVO hat geschrieben:In Österreich würde diese Lösung funktionieren
Nicht wirklich, da so ein Schild absoluter Unsinn wäre.
Ich meinte, dass das Zeichen auf dieser Fläche wirksam wäre. Unsinn bleibt es natürlich - auch in Deutschland.
nomoreD hat geschrieben:wäre sonst StVO §1 Satz 2 nicht eine ausreichende rechtliche Grundlage?
Die Ahndung nach §1 wird hier und da praktiziert, ist aber rechtlich gesehen an Ladesäulen nicht ausreichend, solange das Parken als solches zulässig ist.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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In dem gesamten Bereich gilt das Parken mit Parkschein, der war nicht vorhanden: 1. Knöllchen !
Höchstparkdauer 1 Stunde, die wurde überschritten: 2. Knöllchen !
Das 3. Zettelchen (vermutlich zuerst unter den Scheibenwischer geklemmt) war von einem erbosten e-Fahrer :x
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Das ist sicherlich eine Option, abhängig von der tatsächlichen Beschilderung vor Ort.
Anhand des eingeschränkten Haltverbotes ist dort aber keine Ahndung möglich.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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leider einer der "halbherzig reglementierten" Ladeplätze :o
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BLACK LIVES MATTER

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

The Stig
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An der Raststätte Fürholzen Ost ist manches komisch. Bild

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Ja vor allem die vielen Hinweisschilder und das fehlende Verbrennerverbot :o
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