Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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s2m hat geschrieben:Bei den meisten Säulen sind diese Plätze ohnehin parkberechtigt nur für diese Carsharing-Autos (P-Schild mit Einschränkung "nur für Car-Sharing").
Damit diese Beschränkung wirksam ist, muss erst die StVO geändert werden. Das ist bislang ausgeblieben.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Wie sieht es aus, wenn die Flächen von der Stadt an das Carsharing-Unternehmen verpachtet sind? Dann ist das Unternehmen Besitzer, übt Verfügungsgewalt aus und ist nicht an die Vorgaben der StVO gebunden, richtig? Kann also sowohl eigene Schilder kreieren als auch bestimmen, wer die Flächen wie nutzen darf.
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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In diesem Fall müssen die Flächen entwidmet bzw. umgewidmet werden. Die daraus resultierenden Konstrukte sind aber verkehrspraktisch fragwürdig, insbesondere wenn es sich z.B. nur um einzelne Stellflächen am Fahrbahnrand handelt.

Hamburg praktiziert dies z.B. beim "switchh-System", wobei die Frage nach der Widmung noch offen ist.
Die Stellflächen sind mit privatrechtlichen Schildern gekennzeichnet, auf denen auch die Vertragsbedingungen zur Nutzung enthalten ist. Insgesamt eine recht fragwürdige Lösung.

Gegen Falschparker kann man auf solchen Stellflächen nicht ordnungsrechtlich im Sinne der StVO vorgehen, sondern nur privatrechtlich. Da der Sachverhalt noch recht neu ist, wird die erste rechtliche Klärung nicht lange auf sich warten lassen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

winwou
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StVO hat geschrieben:In diesem Fall müssen die Flächen entwidmet bzw. umgewidmet werden. Die daraus resultierenden Konstrukte sind aber verkehrspraktisch fragwürdig, insbesondere wenn es sich z.B. nur um einzelne Stellflächen am Fahrbahnrand handelt.
Eine öffentliche Fläche kann nach meinem Kenntnisstand nur gegen Gebühren an Privat überlassen werden. Aber nur vorübergehend (wg. Baustellen usw.).

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Das ist die sog. Sondernutzung. In diesem Fall bleibt die Verkehrsfläche öffentlich und darf gegen Gebühr über den normalen Allgemeingebrauch hinaus beansprucht werden (Baustelle, Gerüst, Container, aber auch Bratwurststand, Stra­ßen­ca­fé usw.). Im Falle des Carsharings dürfte eine Reservierung der Stellflächen aber nur mit amtlichen Verkehrszeichen vorgenommen werden, die es aber bislang nicht gibt. Man kann derartige Schilder zwar aufstellen, aber sie sind ordnungsrechtlich wirkungslos. Kein Knöllchen, kein Abschleppen.

Bei der Entwidmung werden öffentliche Verkehrsflächen dem Allgemeingebrauch entzogen. Das verhält sich dann ungefähr so, wie bei privaten Stellflächen vor einem Geschäft oder einem Wohnhaus. Sie sind praktisch öffentlich begehbar / befahrbar, sollen aber nur den Kunden oder den Eigentümern zum Parken zur Verfügung stehen. Dies muss man (je nach Örtlichkeit) in der Regel mit einem Schild aus dem Baumarkt "Privatgrundstück" verdeutlichen, da man sonst die Falschparker ständig entfernen muss.

Entwidmung und Teileinziehung sind verwaltungsrechtlich sehr aufwändig und mit einigen Fallstricken versehen. So müssen diese Flächen für die Allgemeinheit entbehrlich sein, was in Gegenden mit hohem Parkdruck eher problematisch ist. Man müsste also schon den "öffentlichen Gewinn" des Carsharings (mehrere Leute teilen sich ein Auto = weniger Stellflächen erforderlich) in der Begründung berücksichtigen und dies auch nachweisen.

Beschilderung nach StVO und Überwachung durch Polizei oder Ordnungsamt geht auf solchen Flächen nicht. Selbst die Kehrmaschine müsste um diese Stellplätze einen Bogen fahren, weil sich rechtlich gesehen ein virtueller Zaun rundherum befindet. Das ist übrigens auch dann (zumindest rechtlich) problematisch, wenn sich unter den Stellplätzen Versorgungsleitungen usw. befinden.

https://abload.de/image.php?img=img_201 ... 4gyc8z.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

DerMarodeur
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Hier unterstelle ich Vorsatz :evil:

EWE-Triplecharger Westkreuz
Oldenburg (Oldb.)

Ich habe mein "Visitenkärtchen" hinterlassen. (Nicht auf dem Bild)
IMG_20180901_185618.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Sehe ich auch so. Daran würde auch eine Bodenmarkierung nichts ändern.
Ansonsten aber ganz gut beschildert - leider ohne Verpflichtung zum laden.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

volvocoupe
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DerMarodeur hat geschrieben:Hier unterstelle ich Vorsatz :evil:

EWE-Triplecharger Westkreuz
Oldenburg (Oldb.)
Wirklich? Der kommt doch vom's Land, wer weiß ob der so etwas schon mal gesehen hat :lol:
VW-E-UP! seit Juni 2014, läuft und läuft und....
Tesla ist verkauft
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

ft90d
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DerMarodeur hat geschrieben:Hier unterstelle ich Vorsatz :evil:

EWE-Triplecharger Westkreuz
Oldenburg (Oldb.)
nicht unbedingt.
was mir auffällt: das Schild hängt so hoch, dass es am fahrersitz durch die Windschutzscheibe nicht zu sehen ist.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

DerMarodeur
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ft90d hat geschrieben:
DerMarodeur hat geschrieben:Hier unterstelle ich Vorsatz :evil:

EWE-Triplecharger Westkreuz
Oldenburg (Oldb.)
nicht unbedingt.
was mir auffällt: das Schild hängt so hoch, dass es am fahrersitz durch die Windschutzscheibe nicht zu sehen ist.

Was 1. Keine Entschuldigung ist und 2. in Deutschland normale Schilderhöhe ist und 3. jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist sich an Gebotsschilder zu halten (ich weis, vor allem 3. ist nur Wunschdenken)

[Sarkasmus] Für Umweltblinde kann man natürlich auch noch eine gelbe Rundumleuchte auf die Schilder setzen. Wie am Zebrastreifen [/Sarkasmus]
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