Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
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Man kann das ja mal in der eigenen Familie probieren und seinem alten Herrn vorsichtig mitteilen, dass er jetzt eigentlich bald nicht mehr Autofahren sollte.
Viel Spaß dabei und viel Mitleid mit Papi!
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Floschi hat geschrieben:Ich frage mich, was an dem Schild "Absolutes Halteverbot" missverständlich ist.
Es geht nicht um missverständlich. Der Otto-Normal-Verkehrsteilnehmer, der mit gesundem Menschenverstand und der nötigen Sorgfalt agiert, erkennt in der Beschilderung, dass er dort nicht parken soll. Dabei kennt er die Feinheiten der StVO genau so wenig, wie die Behörde, die diese VZ-Kombination angeordnet hat. Soweit so gut.

Die tatsächliche Bedeutung dieses Verkehrzeichens ist aber nicht einfach nur "Haltverbot" sondern:

Ge- oder Verbot:
Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten.

Damit ist die Beschilderung an dieser Stelle falsch. Natürlich kann man auch mit falschen Schildern den erwähnten Otto-Normal-Verkehrsteilnehmer wirksam abschrecken. Parkt dort aber jemand aus Versehen oder aus Ignoranz und geht gegen ein Knöllchen oder einen Abschleppvorgang gerichtlich vor, hat die Behörde ein Problem.

Nur darauf möchte ich mit meinen ständigen Einwänden hinweisen. ;)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Solarmobil Verein hat geschrieben:Eben, das ist nämlich eine Holschuld.
Wollt Ihr es nicht verstehen oder versteht Ihr es wirklich nicht?
EINE LADESÄULE IST KEIN VERKEHRSSCHILD. IN DER AKTUELLEN AUSBILDUNG ZUM FÜHRERSCHEIN IST DIE BEDEUTUNG DER LADESÄULE BIS HEUTE NOCH NICHT MAL ENTHALTEN. DANN KANN MAN VON DEM GEMEINEN AUTOFAHRER MIT 50 JAHREN FAHRPRAXIS NICHT VERLANGEN, DASS ER WEIß WAS DAS FÜR EIN DING IST. DA GIBT ES NIX ZU HOLEN. WENN DEM SO WÄRE, MÜSSTE VOR JEDER MÜLLTONNE EIN PARKVERBOT BESTEHEN, DA DIE MÜLLABFUHR SONST DIE TONNE NICHT LEEREN KANN.
Helfried hat geschrieben:Weil dann Heerscharen von älteren Leuten aus medizinischen Gründen nicht mehr fahren dürften
Werde erst mal 70, dann wirst Du ganz anders reden. Es ist statistisch nachgewiesen, dass die Fahranfänger (U25) ein vielfach höheres Risiko darstellen und auch mehr Unfälle verursachen als die Ü60.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

yxrondo
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Kleiner Tipp!
Seht Euch die Undallstatistiken genauer an, von welcher Altersgruppe die größte Gefahr, sprich Unfälle ausgehen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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ecopowerprofi hat geschrieben:Es ist statistisch nachgewiesen, dass die Fahranfänger (U25) ein vielfach höheres Risiko darstellen und auch mehr Unfälle verursachen als die Ü60.
Es geht nicht nur um Unfälle sondern allgemein um die Befolgung der Verkehrsregeln. Und da haben beide Altersgruppen so ihre Probleme. Nur die U25 fahren häufig zu schnell und überschätzen sich und verursachen somit mehr schwere Unfälle. Die Ü60 fahren viel langsamer und vorsichtiger. Somit kommt es nur selten zu schweren Unfällen. Blechschäden durch Parkrempler werden vermutlich in keiner Statistik erfasst.

Wer geistig nicht mehr dazu in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu führen, also diese Prüfung nicht besteht, darf dies auch nicht mehr. Damit wäre auch die Diskussion ab welchem Alter man den Schein abgeben sollte vom Tisch. Manche können das mit 90 noch manche konnten es noch nie und haben den Führerschein sprichwörtlich im Lotto gewonnen.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
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ecopowerprofi hat geschrieben:DANN KANN MAN VON DEM GEMEINEN AUTOFAHRER MIT 50 JAHREN FAHRPRAXIS NICHT VERLANGEN, DASS ER WEIß WAS DAS FÜR EIN DING IST. DA GIBT ES NIX ZU HOLEN.
Das stimmt so nicht. Mit "Holen" ist gemeint, dass sich der Autofahrer natürlich ständig die neuen Gesetze und teils auch ungeschriebenen Regeln "holen" (aneignen) muss und nicht auf dem Wissen vor 50 Jahren sitzen bleiben darf.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Priusfahrer hat geschrieben:Wer geistig nicht mehr dazu in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu führen, also diese Prüfung nicht besteht, darf dies auch nicht mehr. Damit wäre auch die Diskussion ab welchem Alter man den Schein abgeben sollte vom Tisch. Manche können das mit 90 noch manche konnten es noch nie und haben den Führerschein sprichwörtlich im Lotto gewonnen.
Sp kann man es auch sagen.
Helfried hat geschrieben:Mit "Holen" ist gemeint
Ich weiß was mit "holen" gemeint war. Ein Führerscheinneuling sollte auf dem neuesten Stand sein aber wenn der das noch nicht einmal gelehrt bekommen wo so sich denn der Fahrzeugführer mit 40 jahre Fahfpraxis das Wissen besorgen, dass das blöde Ding da am Parkplatz eine Ladesäule sein soll. Bitte lass die Kirche mal im Dorf. Weiß Du denn was die vielen Kästen links und rechts am Straßenrand für eine Aufgabe haben. Wenn ja dann bist Du klüger als alle Straßenmeister und deren MA in D zusammen. Eine Ladesäule ist kein Verkehrsschild o.ä. Daher kann man davon ausgehen, dass der gemeine Autofahrer ohne E-KFZ nicht wissen muss wie eine Ladesäule aussieht und wofür sie gebraucht wird.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
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ecopowerprofi hat geschrieben:Weiß Du denn was in den vielen Kästen links und rechts am Straßenrand für eine Aufgabe haben.
Nicht direkt, aber ich weiß zumindest, dass man mit dem Schneepflug nicht mit vollem Karacho dagegen fahren soll mit dem Schnee. Manche checken nicht einmal das.
Benzin-Tanksäulen fährt man ja auch nicht tot oder parkt sie zu.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

yxrondo
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Bitte mal endlich zum Ursprungsthread zurück kommen, danke!!!
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

BED
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Ein weiteres Bild aus dem Ladeparadies Esslingen.

Und wir haben auf den letzten Seiten gelernt: der Mercedes DARF da parken - steht schließlich ein großes P.
Dann darf er auch auf den beiden Plätzen ganz rechts parken, da steht nämlich auch ein P-Schild.
(was die Figur auf dem Hüpfball bedeuten soll, versteht ja kein Mensch...)

Klaviergesicht.jpg
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