Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Sewi
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Ich habe gerade nochmal das Urteil gelesen. Intressant ist dort der folgende Absatz (Rn. 33):
Die Auslegung führt im hiesigen Fall vielmehr dazu, dass ein Fahrzeug nur dann nicht rechtswidrig [...] abgestellt wird, wenn durch Verbindung mit der Ladestation entweder der Akkustand geladen oder gehalten wird.
Für die Auslegung spricht zunächst der eindeutige Wortlaut, welcher den Ladevorgang als Einwilligungsvoraussetzung beinhaltet. Wenn es auf dem Schild heißt: „während des Ladevorgangs“, so bedeutet dies grundsätzlich, dass ein Elektrofahrzeug tatsächlich Strom beziehen muss, oder durch den Anschluss an der Ladesäule den gegenwärtigen Akkustand jedenfalls hält.
Damit ist dort zumindest jedes E-Auto rechtmäßig abgestellt, dass eine (elektrische) Verbindung mit der Ladesäule unterhält.

Weiter heißt es:
Ob die Einwilligung auch für den Fall gilt, dass ein Elektrofahrzeug geladen wurde und nach dem Ladevorgang noch mit der Ladesäule verbunden ist, muss hier nicht entschieden werden, da der Kläger den Ladevorgang zu keinem Zeitpunkt begann.
Später wird noch explizit darauf hingewiesen, dass zum Laden deklarierte Abstellplätze an Ladesäulen nur denjenigen Fahrzeugen zugedacht sind, die dort auch laden können, da sonst andere - ladefähige - beeinträchtigt wären.

Mehrfach betont das Gericht, dass der Fahrer seinen i3 mehrere Stunden dort stehen ließ, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Ganz mutig würde ich daraus schließen, dass ein kurzzeitiges Abstellen, z.B. um ein geeignetes Ladekabel zu holen, anders bewertet worden wäre.
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

herrmann-s
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das is aber schon erbsenzaehlerei und die aussage war doch deutlich.

haengt das ladekabel nicht am auto = pech.

was ich aber etwas tricky sehe bei diesem urteil (oder was das war) ist, was zb waere, wenn der ladevorgang abgebrochen wurde.

das wird durch die ausfuehrung des richters nicht erschlagen. es muss in irgendeiner form strom bezogen werden. entweder zum laden oder haltung des ladestandes.

aber vermutlich wird das bei bedarf dann zugunsten des e-mobilisten ausfallen, da der "wille" ja da war :)

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Als angehender E-Mobilist (Ioniq bestellt) fand ich diesen Meinungsaustausch zum E-Kennzeichen erfrischend.
Die paar Euros fürs Amt und Schilder scheinen einige stark zu schmerzen. Ich sehe das pragmatisch, will ich Vorteile die auf Regeln basieren, befolge ich die Regeln, fertig. Das ist beim H-Kennzeichen auch nicht anders. Zum Thema andere "Verkehrs Raudies" habe ich genug Erfahrung als Prius Fahrer (Hybrid am Kofferraum). Das sehe ich mittlerweile gelassen, erhöhe bisweilen jedoch meinen Spass in dem ich MIT HUT fahre, dann überholt mich jeder unter 75. :lol:
Prius 2 2 2 2004 :o
Ioniq PHEV silber; Pre/SD/Interieur hell: seit 1.9.2017

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Vielleicht gibt es irgendwann ein Gesetz, was die Hersteller verpflichtet am Ladeanschluss den Ladevorgang rechtssicher anzuzeigen.

Grün=Ladevorgang
Gelb=Balancing oder Ladevorgang vor weniger als 15min abgeschlossen
Rot=Ladevorgang seit mehr als 15min abgeschlossen

Blinkend=technische Störung oder Ladung seitens der Ladesäule abgebrochen
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

flow2702
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MasterOD hat geschrieben:Als angehender E-Mobilist (Ioniq bestellt) fand ich diesen Meinungsaustausch zum E-Kennzeichen erfrischend.
Die paar Euros fürs Amt und Schilder scheinen einige stark zu schmerzen. Ich sehe das pragmatisch, will ich Vorteile die auf Regeln basieren, befolge ich die Regeln, fertig. Das ist beim H-Kennzeichen auch nicht anders. Zum Thema andere "Verkehrs Raudies" habe ich genug Erfahrung als Prius Fahrer (Hybrid am Kofferraum). Das sehe ich mittlerweile gelassen, erhöhe bisweilen jedoch meinen Spass in dem ich MIT HUT fahre, dann überholt mich jeder unter 75. :lol:
Herzlichen Glückwunsch dazu!
Ob nun E-Kennzeichen oder nicht ist, so wie ich das hier im Forum sehe, eh eher nur ein Thema für "Bestandskunden". Bei einer Neuanmeldung stellt sich dieses Frage denke ich sowieso nicht. Natürlich "mit E", warum denn nicht?
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