Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Helfried
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geko hat geschrieben: wurde abgeschleppt, da in der Nähe kein freier Parkplatz vorhanden war fürs Versetzen.
Versetzen gibt es bei euch auch? Bei uns nicht, das macht höchstens die Feuerwehr bei gutem Willen.
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Kupferpfennig hat geschrieben:So kann es auch ausgehen:
Falsch, dieses alte Urteil bezieht sich auch eine veraltete Rechtslage.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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zoppotrump hat geschrieben:Ich habe mal bei uns auf der Stadt gefragt warum nicht abgeschleppt wird.
Antwort: Es muss immer die Verhätnismäßigkeit geprüft werden. Da nicht abgeschleppt wird, wird diese wohl nicht gesehen.
In Weilburg ist direkt vor dem Rathaus eine Ladesäule, früher 2 Parkplätze für E-Fahrzeuge, mittlerweile nur noch einer, er zweite ist ein Behindertenparkplatz geworden. Der Knöllchenmann kommt vorbei als ich ankomme, unternimmt nichts gegen den "Falschparker", motzt mich aber an, das ich eine 1m auf dem Rolliparkplatz stehe, und so nicht stehen bleiben kann. Auch meine Erwiderung das ich nur 10 Minuten brauche und im Auto bleibe um gleich zu räumen half nichts. Bin dann die 12km im Schleichgang bis heim :evil:
LG Stefan

Renault ZOE Q210 intens schwarz mit Z.E. 40 Upgrade

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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Gulfoss
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geko hat geschrieben:In München wird abgeschleppt, wenn ein E-Fahrer laden will und alle Ladepunkte von Falschparkern belegt sind. Dazu soll die Polizei über 110 angerufen werden. Ob abgeschleppt oder versetzt wird, entscheidet die Streife vor Ort. In den von mir bislang initiierten vier Fällen wurde abgeschleppt, da in der Nähe kein freier Parkplatz vorhanden war fürs Versetzen.

Finde das mit der 110 ja eigentlich zu heftig die mit sowas zu belasten. Nächste Polizeidienststelle kontaktieren finde ich angemessener...
WärmepumpenID.3

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Die 110 wähle ich auch ungern, da es in Hamburg auch eine Telefonnummer der Polizei gibt. Die wissen zwar nicht für jede Straße in Hamburg das zuständige Revier lernen aber langsam.
Dauert halt natürlich für den alltäglich Einsatz viel zu lange. Eine Stunde warten auf die Rennleitung und noch einmal so lange auf den Abschleppwagen, wer tut sich so etwas an?
Wenn da nicht vieles anders wird, bleibt E-Auto fahren halt etwas für uns hardcore Freaks.
Von wegen verhältnismäßig da kann man nur lachen.

Mfg
Michael
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

geko
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Ihr habt eine falsche Vorstellung von der 110 in einer Millionenstadt wie München. Dort sitzt nicht ein Beamter, sondern Dutzende in der integrierten Leitstelle. Die Polizei selbst bat mich darum, ausschließlich via 110 zu melden. Das berühmte „Leitungen für echte Notfälle freihalten“ ist zumindest in München Humbug.
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