Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Ich habe gestern versucht in Hamburg abschleppen zu lassen.
Die Ladesäule war durch einen SLK der Laubschicht auf dem Auto nach, schon länger zu geparkt. Da ich ins Büro musste, habe ich erst mal einen anderen Parkplatz gesucht und dann später die zuständige Wache angerufen.
Klang erst sehr positiv und wir haben uns geeinigt, dass ich zur Säule fahre und mich melde, wenn noch zugeparkt.
Vor Ort der Anruf und Ernüchterung. Ja das Mobilitätsgesetz ist in HH wirksam, dies gibt aber angeblich keine Rechtsgrundlage zum Abschleppen. Ich müsse das privat veranlassen, herausragen und dann einklagen.
Vielen Dank liebe Bundesregierung für so ein durchdachtes Gesetz.
Gruß Bernd
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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  • CompuMedic
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Greenhorn das ist doch quatsch. Das Parken an Ladesäulen in HH ist aktuell doch nur mit Parkscheibe erlaubt und max. 2 Std. und nur für Elektroautos. Da hilft langfristig dem Parkraumüberwacher das E-Kennzeichen.
Wenn ein Verbrenner falsch parkt, am besten noch ohne Parkscheibe, dann bekommt er einen Strafzettel.

Effektiv abschleppen kann man evtl. Bei Gefahr oder Behinderung. Da denke ich muss man hartnäckig sein.
Sammelbestellungen für private Parkkrallen laufen.
Dann muss abgeschleppt werden. :twisted:

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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  • Alex1
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Schrauber601 hat geschrieben:Vielleicht hat es ja auch etwas Positives: Knöllchen bringen der Stadt sicher mehr ein, als wenn der Strom an den Ladesäulen aufwendig abgerechnet bezahlt werden müsste. Verbrennerfahrer, die so behindern finanzieren da vielleicht den kostenlosen Strom für uns ;)
DER war gut!

Das kann ja fast als Guerilla-Finanzierung durchgehen! :mrgreen: :D :lol:
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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  • Alex1
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@Uli:
Einfach quer vor zwei Autos stellen und mit einem längeren Kabel laden. Dann können die Falschparker in dieser Zeit nicht wegfahren. Adresse im Auto lassen wo man zu finden ist.
Das könnte schwierig werden mit der Karte. Das hilft ja bei Unfallverursachung auch nicht.

Genau deswegen hab ich immer ein extra langes Kabel dabei. Brauchte ich zum Glück noch nicht.

Da ich meist eh im Auto bleibe (der Laptop funzt auch da...), dürfte das kein Problem sein. Wenn der Verpenner wieder kommt, muss er halt warten, bis meine Ladung fertig ist. Er kann ja die Polizei rufen... :lol:

Fotos hab ich dann eh schon gemacht :D
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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CompuMedic hat geschrieben:Greenhorn das ist doch quatsch. Das Parken an Ladesäulen in HH ist aktuell doch nur mit Parkscheibe erlaubt und max. 2 Std. und nur für Elektroautos. Da hilft langfristig dem Parkraumüberwacher das E-Kennzeichen.
Wenn ein Verbrenner falsch parkt, am besten noch ohne Parkscheibe, dann bekommt er einen Strafzettel.

Effektiv abschleppen kann man evtl. Bei Gefahr oder Behinderung. Da denke ich muss man hartnäckig sein.
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Dann muss abgeschleppt werden. :twisted:
Ich gebe Dir gerne die Rufnummer des zuständigen Reviers. Das war die Antwort des Herrn (ich gehe mal von Polizist aus) die er sich nach Rückfrage auch bestätigen ließ. Das war somit ein offizielles Statement und nicht meine Meinung.
Gruß Bernd
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

zoppotrump
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Ich hole diesen alten Thread mal hoch, da inzwischen doch etwas Zeit ins Land gegangen ist.

Wie verhalten sich die Städte heute? Wird inzwischen abgeschleppt bei zugeparkten Ladesäulen oder eher nicht?
Welche Städte haben eine klare Meinung für das Abschleppen und kennt jemand deren Begründung?

Danke.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Letzten Sonntag in Berlin-Neukölln:
Schnellladesäule war von zwei Verbrennern zugeparkt, also wollte ich es über das Bürgertelefon der Polizei versuchen. Dieses war dauerbesetzt, also hab ich die 110 angerufen, der Mitarbeiter am Telefon versprach, jemanden vorbei zu schicken.

10 Minuten später kam das Ordnungsamt, fragte mich, ob ich hier laden wolle. Hab natürlich mit "Ja" geantwortet...
Sie haben Fotos gemacht, die Halter ermittelt und diese versucht anzurufen. Ohne Erfolg.
Der dritte Anruf ging dann an den Abschleppdienst raus.

15 Minuten später war der Abschleppdienst da und hat beide Verbrenner entfernt.
An einem Sonntag Nachmittag bei strömenden Regen!

Hab dann angestöpselt und bin mit meiner Frau einen Kaffee trinken gegangen. Als ich wieder kam, war der 2. Stellplatz schon wieder zugeparkt...^^
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Ich halte 110 für falsch. Das sollte für wichtigere (Leben und Tod oder zumindest Gesundheitsgefährdung, und Verbrechen) reserviert bleiben.

Ich würde als Stadt einfach Abschleppunternehmen erlauben, selber abzuschleppen zu dürfen. Die machen ja bei jedem abgeschleppten Auto einen guten Gewinn. Solange gut dokumentiert wird (z.B. durch Fotos), dass ein Falschparker abgeschleppt wird, finde ich das zumutbar.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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So kann es auch ausgehen:
Dateianhänge
parken-ev-laden.JPG
seit 4 Jahren leaf, seit August noch eine ZOE und seit November einen IONIQ Premium aus Storno erhalten und im Januar leider wieder zurückgegeben ... schade!

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

zoppotrump
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Gibt es denn überhaupt Städte, welche Falschparker auf Ladeplätzen abschleppen lassen?
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