Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
Verfasst: Di 26. Dez 2017, 16:48
CEE16 hab ich eh auch
Elektroauto Forum auf GoingElectric.de
https://www.goingelectric.de/forum/
https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?f=102&t=3122
Als Jugendlicher haben ich mal mit 3 anderen einen Gogo aus Spaß um die Ecke getragen.UliZE40 hat geschrieben:Alternativ mit der Weihnachtsfestgesellschaft zur Fitnessübung auf den Hof und kurz das Teil mal rübergeschoben.
Jupp, und so, dass er behindernd in 2. Reihe parkt, nach bussgeldkatalog.org:Dachakku hat geschrieben:EIN Smart vor der eigenen Garage Schwierigkeitsgrad 0,1 auf einer 10er Skala .
Wagenheber raus, Hinterachse aufgebockt und 3 Meter weiter ziehen.
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Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven,
auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen,
im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 15 €
... mit Behinderung 25 €
... länger als eine Stunde 25 €
... zusätzlich mit Behinderung 35 €
Was meinst Du warum die Gemeinde die Umbaumaßnahmen plant? Es gab genug Beschwerden. Zuletzt blieb der Senioren-/Behindertenbeirat dran, hat nicht mehr aufgegeben.Heincaid hat geschrieben:Dann parken die ja gleich doppelt falsch. Auf einem Gehweg hat ein Auto nichts zu suchen, auch nicht parkend, es sei denn es wird explizit erlaubt. Und dann noch vor einem abgesenkten Bordstein.Martin206 hat geschrieben:...die stellen sich an beiden Stellen halb auf den Gehsteig (behindern dabei Verkehr und Fußgänger), mit dem hohen Bordstein (und ggf. auch noch ein paar rot-weiße Eisenpfähle / Boller) will man das verhindern.
Ehrlich gesagt: Wenn es keine offizielle Parkraumüberwachung gibt, dann hätte ich da schon längst Fotos ans zuständige Ordungsamt geschickt.
So Leute zeigen doch eindeutig, dass sie nicht in der Lage sind ihr Fahrzeug verantwortungsbewusst zu führen.
Dann muss man den Spaß auch richtig machen. Erst verschieben und dann die Polizei rufen. Wenn es ggf. auch noch verkehrsgefährdend abgestellt wird, dann wird die Polizei abschleppen lassen müssen.iOnier hat geschrieben:Jupp, und so, dass er behindernd in 2. Reihe parkt
https://www.e-charging-hamburg.de/fragen-und-antworten/Die Ladestation wird durch ein konventionelles Fahrzeug blockiert. Kann ich das Abschleppen veranlassen?
Grundsätzlich ja. Allerdings: Ob Sie durch die Polizei ein Abschleppen veranlassen können, hängt davon ab, ob sich die Ladestation auf öffentlichen oder privaten Grund befindet. In beiden Fällen gilt: Fahrzeuge mit Verbrennermotoren dürfen generell nicht an Ladestationen parken. E-Fahrzeuge wiederum können lediglich im Rahmen der ausgewiesenen Höchstparkdauer (Nachweis per Parkscheibe erforderlich) an einer Ladestation abgestellt werden.
Öffentlicher Raum (blaue Beschilderung)
Im öffentlichen Raum gilt die Straßenverkehrsordnung.
Sofern eine entsprechende Beschilderung an der Ladestation angebracht ist, können Sie bei Bedarf das Abschleppen eines Fahrzeugs an einer Ladestation über das jeweils zuständige Polizeikommissariat veranlassen https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/ ... /11262156/
Weiterführende Informationen zur Beschilderung hält die Polizei Hamburg bereit https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/
Privater (halböffentlicher) Raum (grüne Beschilderung)
Steht ein Fahrzeug aus Ihrer Sicht unberechtigt an einer öffentlich zugänglichen Ladestation auf einem Privatgrundstück (z.B. Tankstelle) und hindert Sie am Laden Ihres E-Fahrzeugs, ist lediglich der Pächter oder Eigentümer des Grundstücks berechtigt, ein Abschleppen durch die Polizei zu veranlassen.
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall den Eigentümer oder Pächter.
ist daher mit Vorsicht zu genießen.Kann ich das Abschleppen veranlassen?
Grundsätzlich ja.