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Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 21:13
von elektrofux
Hallo,

hier mal so wie es überall aussehen sollte. Eine vom zwei Ladestation in Ravensburg.

http://www.goingelectric.de/stromtankst ... e-30/8067/

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 08:10
von André
Ich liebe Fakten:
Das OLG HAMM (Az:5RBs 13/14) hat klargestellt, das Parkverbote an Ladestationen auch ohne spezielle Rechtsgrundlage gelten. Speziell für Elektrofahrzeuge ausgewiesene und beschilderte Parkplätze dürfen von Verbrennen nicht genutzt werden. Andernfalls darf ein Ordnungsgeld verhängt werden und in besonderen Fällen sogar abgeschleppt werden.
(Quelle: Westfalen-Blatt vom 27.6.2014!)

P.s.: Zugegeben regional anders gehändelt: Ja. Aber: richtungsweisende Rechtssprechung, die sich durchsetzen wird, wenn E-Driver das Ordnungsamt bemühen, statt zu orakeln.

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 09:51
von Spürmeise
André hat geschrieben:Ich liebe Fakten: Das OLG HAMM (Az:5RBs 13/14) hat klargestellt, das Parkverbote an Ladestationen auch ohne spezielle Rechtsgrundlage gelten.
Amtsgericht Lüdinghausen, 15.06.2015: Kein Bussgeld bei Parken eines Nicht-Elektrofahrzeugs am Elektrofahrzeugparkplatz, wenn es sich bei der Beschilderung und dem sich hieraus ergebenden Parkverbot um einen gesetzlosen Verwaltungsakt handelt:

"Jedoch spätestens seit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm und einem bislang nicht umgesetzten Gesetzesentwurf vom 15.1.2014, der durch den Bundesrat eingebracht wurde (Drucksache 18/296), ist allerdings klar, dass eine Beschilderung wie die vorliegende gesetzlos ist. Es liegt daher durchaus nahe, anzunehmen, dass mittlerweile die Grenze der Willkür durch das Verbleiben der Beschilderung trotz allgemein bekannter Gesetzlosigkeit überschritten ist und die Beschilderung dementsprechend als insgesamt nichtig anzusehen ist."


http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa ... atz/18360/

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 10:25
von André
Das sind doch mal Fakten! Danke. :idea:

Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschland

Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 22:49
von Tiny
Danke Patrick.
Wolltest Du nicht Bilder senden hier ?

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Verfasst: Di 13. Okt 2015, 08:26
von Berndte
Hier an diesem Ladepunkt hoffe ich ist alles richtig gemacht:
http://www.goingelectric.de/stromtankst ... e-6/10630/

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Verfasst: Di 13. Okt 2015, 08:49
von prophyta
Super ! Bernd hast du sehr gut gemacht.

+1 ;)

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Verfasst: Di 13. Okt 2015, 08:58
von eDEVIL
Wie wird es denn rechtl. Behandelt wenn ein behinderter nicht azf dem enttäuschenden Parplatz parken kann und jein weitere fussläufig erreichbar ist?
Imho ust ein eAuto-fahrer min. Ähnlich eingeschränkt,da dieser keinen weiter entfernten platz nutzen kann.