baggi1966 hat geschrieben: ↑
mampfiee hat geschrieben: ↑
Ioniq1234 hat geschrieben: ↑
Wenn man öffentlich laden möchte, benötigt man das E-Kennzeichen, wenn da ein Schild nach Emog steht.
So nicht richtig, das Laden selbst darf einem nicht verwehrt bleiben. Sprich ohne "E" darf man trotzdem Laden, man muss allerdings damit rechen dass das örtliche Ordnungsamt kein Freund davon ist und eventuell Knöllchen verteilt.
Na dann rege ich mal die Lektüre des Anhanges an.
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu ... tionen.htm
Danke die Seite kannte ich bereits. Und der Private Betreiber der Seite hat im groben mit seinen Aussagen recht.
Allerdings gibt es einen Sonderfall bei geförderten Ladesäulen.
Diese müssen laut Förderrichtlinie jedem BEV zur Verfügung stehen, (auch ohne "E")
heißt im Zweifel bekommt man vor Gericht Recht (kenne schon fünf Fälle)
Wenn man dann noch nachvollziehbar erklären kann warum man kein E-Kennzeichen hat,
ist sowieso die Sache gegessen.