Leider habe ich noch keine Antworten auf meine Anfragen erhalten!
aber mal im Ernst : welche Ordnungsamtmitarbeiter werden ausserhalb von Parkzonen solche Ladeplätze kontrollieren ?
Die Hervorhebung von 'alle' ist von mirWir werden noch einmal mit den Ordnungsämtern der Bezirke, den Carsharern und auch der Senatsverwaltung Kontakt aufnehmen,
da auch wir allergrößtes Interesse daran haben, dass die Säulen für alle nutzbar sind.
fridgeS3 hat geschrieben:be emobil und Frau Kietzke laufen zur Höchstform auf....
Auf einen Einwand von Julian Affeldt, zu den von Verbrennern zugeparkten Säulen schreibt sie unter anderem
Die Hervorhebung von 'alle' ist von mirWir werden noch einmal mit den Ordnungsämtern der Bezirke, den Carsharern und auch der Senatsverwaltung Kontakt aufnehmen,
da auch wir allergrößtes Interesse daran haben, dass die Säulen für alle nutzbar sind.
Ich habe selbst für meine Ladesäule noch keine Rechnung; TNM scheint es nicht eilig/nötig zuhabeneDEVIL hat geschrieben:Hat irgendwer schon eine Abrechnung für ladungen an beimmobil-Säulen erhalten?
Gestern kam zwar ne rechnung von TNM, aber Rechnunsgdatum August15
ZAB Nr. 12097 (bei Antwort bitte angeben)
Sehr geehrte Frau Kietzke
Die von Ihnen beklagte Situation ist hier durchaus bekannt und wird sich mit den Mittel des Ordnungsrechtes bedauerlicherweise nur ansatzweise, wenn überhaupt, positiv verändern lassen. Um die Situation vor Ort zu verbessern wäre hier ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme und auch Akzeptanz von geltenden Regeln seitens einiger Verkehrsteilnehmer unabdingbar.
Die Behörde kann nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen handeln. Die Gesetzte stellen also die Handlungsgrundlage der Ordnungsbehörden dar. Das heißt dass ohne eine gesetzliche Handlungsgrundlage kein Eingreifen der Behörde möglich ist. Das bedeutet für den in Rede stehenden Fall das Umsetzmaßnahmen nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erfolgen können.
Das Parken an einer Ladestation ist über die gesamte Dauer des Ladevorgangs erlaubt.
Sollte der Ladevorgang beendet, das Fahrzeug nicht entfernt werden und vor Ort noch mit dem Ladekabel verbunden sein, so können durch das Ordnungsamt keine Umsetzmaßnahmen eingeleitet werden.
Den Mitarbeitern des Ordnungsamtes ist es nicht gestattet das Ladekabel vom Fahrzeug zu trennen um Umsetzmaßnahmen einzuleiten. Die Trennung des Ladekabels ist nur mittels einer Fernbedienung möglich.
Bei ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen kann durch das Ordnungsamt eine Ahndung dieser Fahrzeuge mittels einer Ordnungswidrigkeitenanzeige erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes werden natürlich tätig, wenn sie an diesen Standorten eingesetzt sind und die Verkehrsordnungswidrigkeit feststellen. Eine Garantie, dass diese Plätze dann tatsächlich freibleiben, stellt dies aber nicht dar. Auch durchgeführte Umsetzmaßnahme stellen auf Dauer keine Garantie für die Nutzung der Ladestationen dar.
In vielen Städten verschärft sich der innerstädtische Massenverkehr.
Einhergehend mit der steigenden Zahl von Einwohnern und Gewerbetreibenden unseres Bezirks, verstärkt sich natürlich auch das Parkplatzproblem, bei Verdichtung der zur Verfügung stehenden Flächen.
Insofern ist es nicht möglich, gerade in einem Innenstadtbezirk die Freihaltung der Ladezonen durch die Ordnungsbehörde zu gewährleisten.
Nach Eingang der Beschwerden wurde der Außendienst in Kenntnis gesetzt und um Kontrollen gebeten.
Der Außendienst des Ordnungsamtes spricht vor Ort oft die Verursacher der verschiedensten Rechtsnormen an und es werden Verwarn- oder Bußgelder verhängt. Die Äußerungen gegenüber dem Ordnungsamt lassen oft aber keinerlei Einsicht in das eigene Fehlverhalten erkennen. Allein mit Mitteln des Ordnungsrechts kann den Problemen nicht beigekommen werden. Es scheint sich hierbei wohl eher um ein gesellschaftspolitisches Problem zu handeln. Mit den normalen Mitteln des Ordnungsrechtes wird diesem Prozess kaum entgegenzuwirken sein.
Im Rahmen der regulären Streifentätigkeit, nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten, wird die Örtlichkeit regelmäßig überwacht und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt oder unter Umständen auch Umsetzmaßnahmen durchgeführt.
Da es sich bei den Fahrern der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge allerdings um ein wechselndes Klientel handelt, werden aller Wahrscheinlichkeit nach auch durchgeführte Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Einzelne keine nachhaltige Verhaltensänderung bewirken und im Ergebnis somit zu einer Verbesserung der Situation beitragen können.
Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass im Durchschnitt 4 Streifen (an den Wochenenden 2 Streifen) des Ordnungsamtes in einer Schicht tätig sind, die für den gesamten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zuständig sind. Dies jedoch auch nur innerhalb der Dienstzeiten des Außendienstes des Ordnungsamtes und zwar Montag - Freitag von 6:00 - 22:00 Uhr und an den Wochenenden von 10:00 - 18:00 Uhr. Neben der Problematik der zugeparkten Ladestation fällt noch eine Vielzahl weiterer Ordnungswidrigkeiten in die Zuständigkeit des Außendienstes, die auch überwacht werden müssen. Insofern kann der Außendienst nicht jeden Tag an jedem Ort präsent sein.
Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ordnungsamt
Ord ZAB 2