Und da kommt die ECE 48 7 ins Spiel, die festlegt, dass (ab 2006) neu zuzulassende Fahrzeuge so beschaffen sein müssen, dass sein Austausch von Leuchtmitteln ohne Unterstützung von Experten und ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen (außer dem Bordwerkzeug) möglich ist. Schinwerfereinbau ganz sicher nur, wenn der Vorgang einfach und selbsterklärend ist oder zumiundest gut beschrieben wird und mit Bordmittel möglich ist. By the way: Bei meinem S-Max war das so. 2 Schrauben, die man auch mit einer Münze lösen kann und schwupps was der ganze Scheinwerfer draußen und eine Lampe konnte kinderleicht gewechselt werden.
Hier mal der Originaltext der ECE 48:
Und das macht auch Sinn, denn der Gesetzgeber verbietet die Weiterfahrt auch mit partiell defekter Beleuchtungsanlage. Wie es jeder persönlich hält, lassen wir mal dahingestellt sein.ECE 48 hat geschrieben:5.23.
Leuchten, die mit Lichtquellen nach der Regelung Nr. 37 genehmigt wurden, außer wenn diese
Lichtquellen als nicht auswechselbare Lichtquellen gemäß Absatz 2.7.1.1.2. der vorliegenden Regelung
verwendet werden, müssen in einem Fahrzeug so eingebaut sein, dass die Lichtquelle entsprechend den
Hinweisen des Fahrzeugherstellers fehlerfrei ausgetauscht werden kann, ohne dass die Unterstützung
durch einen Experten und die Verwendung von Spezialwerkzeugen nötig sind, außer jenen, die mit dem
Fahrzeug durch den Hersteller geliefert werden. Der Fahrzeughersteller stellt zusammen mit dem Fahrzeug
eine genaue Beschreibung des Verfahrens für den Austausch bereit.
Also muss das Konstrukt doch so beschaffen sein, dass ein normal technisch begabter Autofahrer (also einer, der nicht gerade 2 linke Hände hat), einen Wechsel der Leuchtmittel durchführen kann. Und zwar ohne stundenlang auf den ADAC zu warten oder mitten in der Nacht einen Notdienst zu bemühen. Lediglich nach Anweisungen des Herstellers, die dem Handbuch zu entnehmen sind.
Ausnahme gilt, wenn bei der Zulassung eine Lichtquelle als nicht auswechselbar definiert und so genehmigt wurde. Damit hat man den Weg offen gehalten für hochkomplexe oder potenziell gefährliche Lichttechnik (Hochspannung), an der der Laie nun wirklich nichts mehr zu suchen hat. Dazu gehört aber ein simpler H4- oder H7 mit seinem auswechselbaren Lämpchen ganz sicher nicht.