Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

Welches "Allgemeine Tempolimit" sollte in Deutschland gelten?

kein Limit
21%
69
200 km/h als Limit
1%
3
180 km/h als Limit
2%
5
160 km/h als Limit
10%
32
140 km/h als Limit
27%
87
120 km/h als Limit
36%
119
100 km/h als Limit
3%
9
80 km/h als Limit
1%
4
Insgesamt abgegebene Stimmen: 328

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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  • Alex1
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SL4E hat geschrieben:Ich bin für mehr Kontrolle auf der Straße, mehr Blitzern und einen strengen Verbot von Blitzerwarnen. Außerdem müssen die Strafen deutlich verschärft werden.
Da bin ich voll Deiner Meinung! :mrgreen:
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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drilling hat geschrieben:Dashcams sind übrigens nicht verboten, nur die Verwendung von den Aufzeichnungen um andere anzuzeigen ist verboten und das ist richtig so, wir brauchen keine Blöckwärte und Hilfs-Sheriffe.

Wenn die Dashcams eindeutig aufzeigt, das jemand bei Tempo 180 mit 10 Meter Abstand auffährt, ist das sicherlich keine Blockwart Tätigkeit. Ebenso ist ein Video ne tolle Sache, wenn eine Frau vergewaltigt oder die Treppe runter getreten wird. Hat alles nichts mit hilfs-sheriffs zu tun. Und da heute eh jeder Vollpfosten sein youtube video reinstellt, dürfte das eh kein Problem darstellen.

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

drilling
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Du darfst Dashcamaufzeichnungen sicher nicht verwenden um StVO Übertretungen anderer Fahrer bei der Polizei anzuzeigen, da gab es schon entsprechende Urteile wo dann der Dashcambenutzer bestraft wurde wegen Verstoß gegen Datenschutz.
http://www.verkehrsrecht.gfu.com/2016/1 ... illgelegt/

Bei einem Unfall dürfen die Aufnahmen eventuell verwendet werden, da ist die Rechtsprechung bisher uneinheitlich.

Und nur weil 'Vollpfosten' Dashcamvideos bei youtube einstellen heißt das noch lange nicht das es erlaubt ist, ganz im Gegenteil diese 'Vollpfosten' riskieren dafür saftige Strafen falls jemand der im Video identifizierbar ist Anzeige erstattet.

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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  • Alex1
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Du darfst nicht aktiv mit Dashcamaufzeichnungen jemand anzeigen. Aber wenn Du anmerkst, dass Du ein Video hast, wird es die Polizei gleich voll Freude einkassieren :D
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

SL4E
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So sieht es aus und in Bayern übergibt die Polizei die Dashcam sofort an die zuständige Datenschutzbehörde nach Ansbach wo der Inhalt ausgewertet wird. Meine Daschcam wurde mir bei einer simplen Polizeikontrolle abgenommen, da sie aber nicht permanent mit läuft habe ich sie nach ein paar Wochen wieder bekommen. Hier in Bayern gibt es eine Verwaltungsanweisung der Polizei die Dashcams einzusammeln und zur Analyse bei den Behörden einzureichen. Wer permanent aufzeichnet und festgestellt wird das Inhalte im Internet landen, wird mit empfindlichen Bußgeldern belangt. Soweit ich weiß waren es im letzten Jahr in 3 Fällen Geldbußen in Höhe von 5 stelligen Beträgen. Und das ist das Kranke, jemand der bei 180km/h 10m auffährt kann nur belangt werden, wenn es zufällig die Polizei sieht. Dann mit einer lächerlichen Geldbuße und jemand der sich mit einer Dashcam schützen will wird mit bis zu 5 stelligen Beträgen bestraft. Sowas nenne ich Täterschutz.

Aktuell ist in einigen Fällen eine Aufzeichnung gestattet, solange die Aufzeichnung "anlassbezogen" gestartet wurde. Aber wer hat schon die Zeit in einer Gefahrensituation eine Kamera zu aktivieren.
Ich habe das Forum verlassen

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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  • Alex1
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SL4E hat geschrieben:So sieht es aus und in Bayern übergibt die Polizei die Dashcam sofort an die zuständige Datenschutzbehörde nach Ansbach wo der Inhalt ausgewertet wird. Meine Daschcam wurde mir bei einer simplen Polizeikontrolle abgenommen, da sie aber nicht permanent mit läuft habe ich sie nach ein paar Wochen wieder bekommen. Hier in Bayern gibt es eine Verwaltungsanweisung der Polizei die Dashcams einzusammeln und zur Analyse bei den Behörden einzureichen. Wer permanent aufzeichnet und festgestellt wird das Inhalte im Internet landen, wird mit empfindlichen Bußgeldern belangt. Soweit ich weiß waren es im letzten Jahr in 3 Fällen Geldbußen in Höhe von 5 stelligen Beträgen. Und das ist das Kranke, jemand der bei 180km/h 10m auffährt kann nur belangt werden, wenn es zufällig die Polizei sieht. Dann mit einer lächerlichen Geldbuße und jemand der sich mit einer Dashcam schützen will wird mit bis zu 5 stelligen Beträgen bestraft. Sowas nenne ich Täterschutz.

Aktuell ist in einigen Fällen eine Aufzeichnung gestattet, solange die Aufzeichnung "anlassbezogen" gestartet wurde. Aber wer hat schon die Zeit in einer Gefahrensituation eine Kamera zu aktivieren.
Auch hier kann ich Dir nur 100% zustimmen :D
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

Rudi L
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Man sollte Blockwartmentalität nicht auch noch per Gesetz unterstützen. Die Polizei sollte die einzige Instanz bleiben die Videoaufnahmen von Verkehrssündern machen darf.

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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  • Alex1
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Rudi L hat geschrieben:Man sollte Blockwartmentalität nicht auch noch per Gesetz unterstützen. Die Polizei sollte die einzige Instanz bleiben die Videoaufnahmen von Verkehrssündern machen darf.
Ich finde es schon etwas deplatziert, hier den diffamierenden Ausdruck "Blockwart" zu nehmen, wenn es um den Schutz von Menschenleben geht. Die Straße ist ja eh schon ein fast rechtsfreier Raum, da braucht es nicht noch mehr Geheimniskrämerei und Verschleierung.

Schon interessant, dass die Forderung, Autofahrer sollten möglichst anonym ihre lebensgefährlichen Gesetzesverstöße betreiben können, meist aus der selben Ecke kommen, die eine Verschleierung von Frauen verdammen, von der ja nun die geringste Gefahr ausgeht :roll: :twisted:
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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Das Thema war und ist: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

Für DashCam Diskussionen und Geplänkel in From von "Will ich!" - "Ich aber nicht!" müsst Ihr suchen, evtl. gibt es hier ja irgendwo ein Unterforum dafür.

-Martin-
...für die einen nun sicher der "selbsternannte Blockwart"
...selbst aber eigentlich nur an einer sachlichen Diskussion zum eigentlichen Thema interssiert. 8-)
-Maddin-
seit 23.6.17: rote Zo(e)ra Z.E.40 Intens, SH, DAB+, Gar. 72M/100Tkm, RH-ZO41E ;-)
2x CEE 32A, NRGkick-Mobillader, laden nach Rücksprache (max. 1x22kW + 1x11kW zeitgleich).
KfW40-Haus m. Erdwärme/Ökostrom; PV in Überlegung.

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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  • Alex1
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Martin206 hat geschrieben:...für die einen nun sicher der "selbsternannte Blockwart"
Blogwart? :lol:
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