Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

sabter
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Frage an die gewerblichen Reservierer des Model 3:
Wie kommt man denn an eine ordentliche Rechnung für die Reservierung?

Gruß
Sabter
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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Rechnung?? Für was??

An sich aus umsatzsteuerlicher Sicht eine spannende Frage; es ist ja eine "Reservierungsgebühr", die auf den Kauf angerechnet wird. Ergo dürfte man das (die Reservierungszahlung) nicht als Anzahlung für das Auto werten, deshalb meine Frage "Rechnung - für was".

Wenn wir von einer sonstigen Leistung (Reservierung) ausgehen, wo ist denn dann der Ort? Habe ich bei Tesla USA reserviert? Dann verlagert sich der Leistungsort in die USA, keine dt. Vorsteuer.

Schönes Gedankenspiel :)
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

sabter
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Gut, bin kein Steuerexperte. Dass keine Umsatzsteuer/Vorsteuer drauf ist, sei dahingestellt.
Aber die Gebühr ist ja doch eine Ausgabe, die ich gerne in diesem Jahr geltend machen will, schließlich ist das Geld ja real geflossen.
Und das Finanzamt will da normalerweise einen Nachweis...
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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In solchen Sonderfällen kann man zur Not sicher einen Eigenbeleg erstellen und das Ganze als Rückstellung (=Kosten) verbuchen. Irgendeinen Beleg hast Du ja auf jeden Fall (Ausdruck der Webseite, Kreditkartenabrechnung).
Wenn Du irgendwann die Rechnung für das M3 bekommst, musst Du die Rückstellung wieder als Einnahme verbuchen.

Ich selbst (Freiberufler) hab das schon mal so gemacht - für Büroausstattung in einem Jahr 2000€ als Rückstellung verbucht und ein Jahr später dann für 2000€ die Ausstattung angeschafft (diese wiederum abgesetzt) und die Rückstellung als Einnahme gerechnet auf der Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Wurde ohne Rückfrage vom FA anerkannt. Das lohnt sich steuerlich besonders, wenn Du von Jahr zu Jahr schwankende Jahresgewinne hast, wenn dann in mehreren Jahren Ausgaben anstehen (ist ja eigentlich immer so), kann man ein ertragsstarkes Jahr mindern.
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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Rückstellung bei einer Überschussrechnung..... Aha....

Außerdem, wer sagt denn, dass das Betriebsausgaben zum jetzigen Zeitpunkt sind?
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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fridgeS3 hat geschrieben:Rückstellung bei einer Überschussrechnung..... Aha....
Außerdem, wer sagt denn, dass das Betriebsausgaben zum jetzigen Zeitpunkt sind?
Du hast natürlich Recht: Bei E/Ü-Rechnung sind Rückstellungen eigentlich nicht vorgesehen. Bei Buchführung geht die Rückstellung aber auf jeden Fall - Kreditkartenabrechnung kann er doch als Beleg nehmen.
Ich hatte den "Trick" damals aus dem "Konz" - ich schaue nochmal nach, was da genau stand. Vielleicht war mein FA-Sachbearbeiter auch nicht aufmerksam genug - die Einkünfte im Jahr darauf hat er jedenfalls auch anerkannt :-)

Edit:

Ich muss mich korrigieren. Es handelt sich um den sogenannten "Investitionsabzugsbetrag", der im Prinzip wie eine Rückstellung funktioniert (hat aber gewisse Bedingungen). Hier ein kleines Zitat aus dem "Konz" (er ruhe in Frieden!):

"Investitionsabzugsbetrag für kleinere und mittlere Betriebe sowie für Freiberufler –Die Abschreibung auf Zuruf

Mit Hilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7 g Abs. 1 EStG) können Sie wie eine Art vorweggenommene Abschreibung eine Gewinnminderung schon in Jahren absetzen, in denen Sie den betreffenden Gegenstand noch gar nicht gekauft haben. Das funktioniert, indem Sie außerhalb Ihrer Bilanz in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag ausweisen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Investitionsabzugsbetrags ist, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um einen kleinen bzw. mittleren Betrieb handelt.
Als kleiner oder mittlerer Betrieb geht ein Unternehmen durch, wenn bei
● Gewerbetreibenden oder Freiberuflern, die Bilanzen aufstellen, das Betriebsvermögen max. 335 000 € beträgt;
● Gewerbetreibenden oder Freiberuflern, die eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, der Gewinn bei max. 200 000 € liegt;
● Land- und Forstwirten der Wirtschaftswert max. 125 000 € beträgt.
Die Wirtschaftsgüter, für die Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen wollen, müssen zudem
● voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre erworben werden,
● beweglich sein,
● zum Anlagevermögen Ihres Betriebs gehören."
Zuletzt geändert von Micky65 am Mo 2. Mai 2016, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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Micky65 hat geschrieben:Bei Buchführung geht die Rückstellung aber auf jeden Fall
wer Buchführungspflichtig ist oder freiwillig Bücher führt, der muss bilanzieren, dort könnte man mit Rückstellungen arbeiten
Micky65 hat geschrieben: Kreditkartenabrechnung kann er doch als Beleg nehmen.
als Nachweis der Betriebsausgabe reicht das.... möglicherweise, denn Betriebsausgaben müssen nachgewiesen werden, das anhand einer Kreditkartenabrechnung zu machen, da muss der FA-Sachbearbeiter schon einen guten Tag haben
Micky65 hat geschrieben:Ich hatte den Trick damals aus dem "Konz" - ich schaue nochmal nach, was da genau stand.
so so , der gute alte Konz... dazu sag' ich jetzt mal nichts...
Micky65 hat geschrieben:Vielleicht war mein FA-Sachbearbeiter auch nicht aufmerksam genug - die Einkünfte im Jahr darauf hat er jedenfalls auch anerkannt :-)
In Zeiten von automatisierten Steuererklärungen will das nichts heißen, das kann auch bei der nächsten Betriebsprüfung wieder raus fliegen, aber vermutlich trifft Deine Aussage zu.


Wie gesagt, ob die Reservierungsgebühr überhaupt eine Betriebsausgabe ist, die sofort "absetzbar" sein kann, bezweifel ich. Bisher haben wir 1.000 EUR dafür gezahlt, dass wir bei der Bestellung bevorrechtigt behandelt werden. Mir fehlt da die betriebliche Veranlassung, die für den Betriebsausgabenabzug zwingend Voraussetzung ist. Selbst wenn man das bejahen würde, sehe ich in der Zahlung eher eine Anzahlung auf ein Wirtschaftsgut (welches aufgrund der längeren Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss), welche sich steuerlich erst auswirkt, wenn das Wirtschaftsgut geliefert (Verschaffung der Verfügungsmacht) wurde.

Also meiner Auffassung nach lässt sich der Betrag derzeit nicht steuermindernd einsetzen.
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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Micky65 hat geschrieben: Edit:

Ich muss mich korrigieren. Es handelt sich um den sogenannten "Investitionsabzugsbetrag", der im Prinzip wie eine Rückstellung funktioniert (hat aber gewisse Bedingungen).
der IAB (Investitionbsabzugsbetrag) hat mit der Zahlung nichts zu tun, das sind 2 paar verschiedene Schuhe.....
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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fridgeS3 hat geschrieben:das kann auch bei der nächsten Betriebsprüfung wieder raus fliegen, aber vermutlich trifft Deine Aussage zu.
Moment mal, wenn ich es angegeben habe und der Steuerbescheid rechtsgültig ist, dann kann die BP doch nichts mehr daran ändern, oder? Höchstens, wenn ich unrichtige Angaben gemacht habe. Deshalb bin ich grundsätzlich steuerehrlich - versuche nur den Rahmen der Gesetze auszuschöpfen, wie es unser Staat ja auch will (sonst hätte er die Gesetze nicht gemacht).

Ist aber schon mindestens 8 Jahre her und, wie gesagt, der Betrag ist längst als Einnahme wieder versteuert.

Zum Thema Konz: Der Mann war sicher kein Engel und auch manchmal ein ziemlicher Spinner, aber seine Steuertipps waren Geld wert. Wenn mir mal etwas nicht anerkannt wurde, habe ich seine vorformulierten (etwas abgewandelten) Begründungen verwendet und es ist immer durchgegangen.
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Re: Gewerbliche Reservierung - Rechnung?

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fridgeS3 hat geschrieben:der IAB (Investitionbsabzugsbetrag) hat mit der Zahlung nichts zu tun, das sind 2 paar verschiedene Schuhe.....
OK, dann könnte er die Anzahlung von 1000€ unter den Tisch fallen lassen und einen Investitionsabzugsbetrag von z.B. 5000€ für seinen in 3 Jahren anzuschaffenden Tesla-Firmenwagen geltend machen? Wäre steuerlich ja noch interessanter. Aber ich sehe gerade das der BFH in 2009 bei Freiberuflern die Ansparabschreibungen ziemlich eingeschränkt hat... als wohl doch keine Möglichkeit. :-(

Interessant wäre dann für mich (habe ich noch nie gemacht) auch noch die Frage - wie kann man ein Elektroauto am günstigsten abschreiben / steuerlich geltend machen (5 Jahre linear, oder kürzer?)? Fahrtenbuch wäre sicher Pflicht, um die 99,99% betriebliche Nutzung nachzuweisen (soweit vorhanden). Gibts da vielleicht schon einen Thread?
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