Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

Isomeer
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Update: Meine "formale" Mängelmeldung wurde eingangsbestätigt.
Inhalt des Schreibens: Problem Uhr (und damit Vorklimatisierung) ist bekannt. Es wird daran gearbeitet, aber es gibt keine Prognose, wann es eine Lösung gibt.

Und ich wurde noch auf die Hersteller-Hotline hingewiesen ;-)
Ein CRM-System scheint es bei Daimler also auch nicht zu geben.

Mal abwarten, was jetzt bei der Autobild-Geschichte für Aktivitäten folgen. Je nach dem gehe ich dann Anfang März zum Anwalt und zünde die zweite Stufe.
Das SC kann zwar nix dafür, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die das entspannt und mit Verständnis betrachten. Jedenfalls kann es auch nicht so weitergehen wie bisher.
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Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

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Nach BGB gibt es bei erfolgloser Mängelbeseitigung die Möglichkeit zu Wandeln (Kauf Rückabwickeln) oder zu Mindern (Kaufpreisreduktion).

Es müssen 2 Mängelbeseitigungsversuche gestattet werden und die Fristsetzung muss angemessen sein.

Bin gespannt wie es ausgeht.
SkodaCitigo IV BestOf bestellt 15.05. unverb. Liefertermin 11/2020 (bestätigt zuletzt September) Skoda Enyaq 80 bestellt 16.9. unverb. Liefertermin 1.3.21
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Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

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m.baumgaertner hat geschrieben:Nach BGB gibt es bei erfolgloser Mängelbeseitigung die Möglichkeit zu Wandeln (Kauf Rückabwickeln) oder zu Mindern (Kaufpreisreduktion).
Es müssen 2 Mängelbeseitigungsversuche gestattet werden und die Fristsetzung muss angemessen sein..
Nur so bekommt Ihr Bewegung in die Sache.

Eine Fristsetzung von 4 Wochen ist angemessen und muss fixiert sein. Am besten vom Ra ausformulieren lassen !
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Und wenn ich über's Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker:" Schau dir das an, nicht mal schwimmen kann der."

Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

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4 Wochen sind angemessen

Die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung muss dann jedoch auch in dieser Zeit eingeräumt werden.

Eine nicht erfolgreiche Beseitigung muss dann ebenfalls schriftlich festgestellt werden.

Nach 2 erfolglosen Mängelbeseitigungsversuchen muss man ggü dem Händler sein Vorgehen ebenfalls Schriftlich erklären (Wandlung oder Minderung)

Da es sich hierbei um BGB Standardvorgehen handelt ist das soweit auch ohne RA möglich.

Spannend wird es dann, wenn
a) der Händler das nicht akzeptieren will
b) die Minderungshöhe strittig wird
C) bei der Wandlung die Schadenshöhen und Nutzungswerte benannt werden.

Dabei ist ein RA hilfreich. Ich hätte jedoch die Hoffnung, dass ein SC bei einer Minderung Gesprächsbereit ist, wenn man höflich und freundlich geblieben ist im Rahmen der Mängelanzeige.
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Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

Isomeer
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Da sich ja im VK-thread der erste Aussteiger ;) angekündigt hat:
Ich sehe das inzwischen auch als Option. In zwei Wochen gibt es bei mir zwar noch ein "experimentelles Software-Update" zum syncen der Uhren, aber wenn das nicht klappt, plane ich einen Plan B.

Wandlung scheint die Händler jedenfalls nicht zu erschrecken - klar, bei den Lieferzeiten.

Und ich habe dann doch noch nächste Woche eine I3-Probefahrt ;)

Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

calvin
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und du glaubst du stellst das Auto ab und bekommst deine Kohle zurück?

Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

Isomeer
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calvin hat geschrieben:und du glaubst du stellst das Auto ab und bekommst deine Kohle zurück?
Im Rahmen der üblichen Bedingungen (Nutzung) und bezogen auf die Verbindlichkeiten eines Leasingvertrags:Ja.
Wobei mir eine Mängelbeseitigung immer noch lieber wäre. Aber sie muss halt auch erfolgen.

Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

net1st
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Es geht letztlich um das Auto, die Mängel, deren Art und Erheblichkeit und ob sie beseitigt werden können.
Sind eine Uhr, die stehen bleibt und eine App, die nur sporadisch nutzbar ist, erhebliche Mängel an einem Elektrofahrzeug?
Sind es technische Mangel und falls ja, beseitigbar?
Wie hoch sind die Mängelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis?
Ist die Fehlerursache bekannt und gab es bereits ausreichend nachweisbare Nachbesserungsversuche auf Basis der Mängelrüge?
Selbst wenn man da subjektiv (inkl. eigenem Anwalt, der da ja berufsbedingt immer Chancen sieht) klare Ansprüche erkennt und formal korrekt gehandelt hat, muss man diese bei einer voraussichtlich erfahrenen Gegenseite und notfalls vor Gericht erstmal durchsetzen.

Ich persönlich sehe da maximal Chancen auf Kaufpreisminderung oder den sogenannten kleinen Schadenersatz. Aber keinen Anspruch auf Wandlung. (außerjuristische Kulanz mal außen vorgelassen) Nur: Ist es dann das was man will?

Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

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net1st hat geschrieben:Es geht letztlich um das Auto, die Mängel, deren Art und Erheblichkeit und ob sie beseitigt werden können.
Sind eine Uhr, die stehen bleibt und eine App, die nur sporadisch nutzbar ist, erhebliche Mängel an einem Elektrofahrzeug?
Sind es technische Mangel und falls ja, beseitigbar?
Wie hoch sind die Mängelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis?
Ist die Fehlerursache bekannt und gab es bereits ausreichend nachweisbare Nachbesserungsversuche auf Basis der Mängelrüge?
Selbst wenn man da subjektiv (inkl. eigenem Anwalt, der da ja berufsbedingt immer Chancen sieht) klare Ansprüche erkennt und formal korrekt gehandelt hat, muss man diese bei einer voraussichtlich erfahrenen Gegenseite und notfalls vor Gericht erstmal durchsetzen.

Ich persönlich sehe da maximal Chancen auf Kaufpreisminderung oder den sogenannten kleinen Schadenersatz. Aber keinen Anspruch auf Wandlung. (außerjuristische Kulanz mal außen vorgelassen) Nur: Ist es dann das was man will?
Da hilft ein Blick ins BGB. Die Wahl ob Minderung oder Wandlung gewählt wird liegt beim Erwerber.

Dass es sich um einen Mangel handelt steht spätestens dann fest, wenn man eine schriftliche Mängelanzeige zugestellt hat und das SC innerhalb der Frist nicht reagiert hat (eine Reaktion kann sein, zu bestreiten, dass es sich um einen Mangel handelt, eine andere Reaktion kann sein einen Mängelbeseitigungsversuch zu unternehmen)

Erheblich wird der besagte Mangel durch seine Konsequenz: im Winter ist keine VK möglich, wodurch die mögliche Reichweite eingeschränkt wird. Die VK ist im übrigen eine zugesicherte Eigenschaft.

Die Frist zur Mängelbeseitigung muss angemessen sein...2 Versuche... Etc..

Es spielt auch keine Rolle ob Smart Z. B. behaupten würde, daß in 3 Monaten die Beseitigung erfolgen kann : Wenn die Fristen um sind, kann gewandelt werden.

Zur Bewertung des Nutzungswertes gibt es relativ objektive Kriterien dennoch wird es beim Geld sicher etwas Stress geben...

Hier geht es um die Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Bei mir endet die Gewährleistung z. B. am 8.5., davor muss ich eine Mängelanzeige zugestellt haben.

Ich würde mit dem SC auch reden und das Vorgehen mit denen besprechen. Auch dort besteht keine Lust auf gerichtliche Auseinandersetzung.

Zumal sie so ein Auto sicher wegbekommen..
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Smart ForFour ED seit 11/2017

Re: Serienfehler (Uhr, Vorklima, App) - was tun?

net1st
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In vielen Punkten bin ich bei dir.
Beim Thema Wahlrecht Wandlung, Mangeleintritt, erheblicher Mangel und zugesicherte Eigenschaft sehe ich das anders.
Egal, ich klinke mich hier nun aus - ist ja auch nur (m)eine Meinung.
Es ist ein hohes Gut in unserem Lande, dass jeder die Möglichkeit hat, sein Recht einzufordern. Denjenigen wünsche ich viel Glück und Erfolg. Nur so entstehen ja auch mögliche Präzedenzfälle. Bin gespannt auf Berichte...
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