Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

Funktioniert dein Renault ZOE nicht wie er soll? Hier wird dir geholfen

Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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WhatShalls hat geschrieben:Er ist Eigentümer des Akkumulators und jeder Schaden am Akkumulator ist ihm zu ersetzen?
Weiters auch jeder Mietentgang, wenn er durch den Schadensfall nicht vermieten kann oder keine Miete aufgrund des Schadensfalles lukriert?
Aber der Thread-Ersteller spricht doch vom einem Vorschaden (Delle) der im Verlauf der Unfallabwicklung festgestellt wurde. Insofern hat die Renault-Bank keinen Anspruch auf meine Ansprüche aus diesem Schadensfall.

Der Schaden am Akku ist anderweitig und, so ärgerlich das auch ist, ist der Unfallgegner dafür nicht verantwortlich und seine Versicherung muß dafür auch keine Ausfallgebühr zahlen. Das darf dann die eigene Vollkasko mit der Renaulbank klären...

Grüazi MaXx
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Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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Schneemann hat geschrieben: Ich sehe hier ganz klar aus meiner persönlichen Sicht meinen Anspruch auf Nutzungsausfall für die komplette Zeit. Wer auch immer den bezahlt. Vorschaden hin oder her. Der Akku wäre nach der Schwere des Unfalls auf jeden Fall eingeschickt worden.
Ich würde sagen wenn der Akku wegen der Schwere des Unfalls überprüft werden muß ist die gegnerische Versicherung definitiv dran - wegen der Delle aber nicht. Das ist ein Fall für Deine Vollkasko und da weiß ich nicht ob Du von denen Nutzungsausfall bekommst.

Dreh- und Angelpunkt ist der zweite Gutachter und welchen Grund er für die Überprüfung angibt.

Grüazi MaXx
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Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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Das Autohaus hat beide Punkte als ausschlaggebend für die Überprüfung angegeben. Somit wäre der Akku also auch ohne Delle eingeschickt worden.

Wenn ich aber bedenke, dass der Transport des Akkus schon 2000 Euro kostet und ich den ohne Unfall auf jeden Fall im Rahmen der Inspektion - wenn auch über die Vollkasko - bezahlen müsste und dazu noch eine etwaige Reparatur des Akkus, nur weil ich irgendwo mal aufgesetzt bin, dann kann ich nur sagen, dass das Mietmodell für mich keine Option mehr darstellt. Wenn Situationen, die regulär nur zu einem Bagatellschaden führen, so enden, dann sollte ich mich dringenst nach etwas anderem umsehen. Denn ich sehe nicht ein, dass ich 2000 Euro zahle, weil Renault sich ne Delle in Frankreich ansehen will. Vom Umweltgedanken mal ganz abgesehen.

Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

WhatShalls
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Akou kaufen, Problem Eigentümer gelöst.

Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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Das ist das ja eben, ich habe das mit der Akkumiete jetzt bei zwei Renault-Fahrzeugen mitgemacht und bin zur Entscheidung gekommen das nicht mehr so zu wollen. Ich habe nichts gegen Renault und auch nicht gegen die Bank, bin da immer klar gekommen und hatte da keine Komplikationen bisher abgesehen von den Wartezeiten und dem Formularkram beim Verkauf, aber es wird einfach schwieriger dadurch und an so einen Unfall mit den geschilderten Folgen möchte ich erst gar nicht denken müssen. Deshalb, auch wenn es nochmal ein Renault bei uns werden sollte irgendwann, dann nur noch mit Akkukauf. Nach anderen Angeboten schaue ich da auch nicht mehr, bei den anderen Herstellern geht es ja auch so und ich kann die Autopreise auch nur so korrekt miteinander vergleichen unter den Herstellern.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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esykel hat geschrieben:was ich nicht verstehe ist das sich bei solchen Dingen immer wieder User aus dem Ausland zu Wort melden.EU Recht hin und her , das nationale Recht wird in einigen Ländern eben doch anders ausgelegt.Vor allem wenn dann noch Rechtsanwälte ins Spiel kommen. :mrgreen: LG esykel
Du hast aber mit der Batteriemiete keine Vertrag mit einem Deutschen Händler sondern mit einer Französischen Bank. Und mir ging es um diesen. Hier sind wir beide Ausländer. Ich habe versucht zu erklären warum da dia Bank auf Ausfall besteht. Eben wenn keine Batteriemiete bezahlt wird. Wenn Du die weiterhin bezahlst bist Du in Deinem mir unbekannten Deutschem Rechtsraum, dazu habe ich nichts geschrieben. Und wenn Du französisches Eigentum zerstörst ...
Ich denke aber, dass eine Nennenswerte Delle nur entsteht, wenn man auch etwas bemerkt hat.

Ansosten schöne Grüsse aus Österreich, bin schon weg.
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Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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Dann versuche ich es mal mit internationalem Menschenverstand:

Ja, ich bin mal aufgesetzt. Aber deshalb bin ich noch nie gleich in die Werkstatt gefahren. Das Auto hat sich weiterhin ganz normal verhalten. Ich habe also keinen Anlass dazu gesehen. Meine optische Prüfung hat keinen Schaden ergeben. Unter das Auto bin ich allerdings nicht gekrochen.

Und wie schon gesagt, die Bank bekommt alles, was sie immer bekommt. Einzig ich kann mein Fahrzeug nicht NUTZEN. Damit hätte ich wohl überall auf der Welt, wo man weiß, dass Kaffee heiß sein kann, einen NUTZUNGSausfall.

Ist das wirklich so diskutabel?

Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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Ad1: ja du hättest es kontrollieren müssen, das hast Du unterschrieben. Ob das Deinem Gerechtigkeitssinn entspricht oder nicht. Das auch ein Auspuff kaputt sein kann ohne dass Du es hörst, weil dieser erst später bricht war immer schon so, nur war es Dein Auspuff und es war dir egal. Aber genau Diese Info wollte ich unterstreichen. Wer das ignotieren will, kann es gerne tun.
Ad2: ich habe vorsichtig versucht zu erklären warum Ersatzansprüche in einem Mietvertrag drinnen stehen. Kurz: wenn das Auto kaputt ist musst du trotzdem die Miet Gewinne zahlen. Nicht einfach nur den Wert des Fahrzeuges an den Vermieter zahlen, sondern auch den Gewinn den er bis Vertragsende gemacht hätte.
Solange also alles brav gezahlt wird, ist alles ok. Aber das hast Du ja eh schon geschrieben. Aber ich habe auch nichts anderes geschrieben daher verstehe ich die Prügel hier nicht.
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Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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Hallo Schneemann,
ich will Dir jetzt nicht in die Suppe spucken, aber wenn man es genau nimmt:
soweit Du den Schaden verursacht hast, wirst Du keinen Nutzungsausfall geltend machen. Wenn also der Aufsetzer ursächlich ist, wird es schwierig. Wenn der Auffahrunfall ursächlich ist, muss die Haftpflichtversicherung der Gegenseite haften.
Allerdings gibt es auch für den Eigentümer des Akkus eine Pflicht zur Schadenminderung (Dir gegenüber). D.h. meines Erachtens, dass er in einem angemessenen Zeitraum zu angemessenen Kosten einen eventuellen Schaden behebt, denn Du zahlst ja weiterhin die Miete und der Eigentümer der gemieteten Sache sollte alles daran setzen, Dir die Mietsache (den Akku) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zurück zu geben. Aber insgesamt scheint es mir doch eine Sache zu sein, bei der ein Anwalt nützlich werden kann.
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
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Re: Wehe, wenn dir einer in den Zoe fährt...

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Schneemann hat geschrieben: Dann versuche ich es mal mit internationalem Menschenverstand:

Damit hätte ich wohl überall auf der Welt, wo man weiß, dass Kaffee heiß sein kann, einen NUTZUNGSausfall.
Also in Good Old America muß das auf dem Becher draufstehen damit Du bei Brandblasen an der Lippe kein Schmerzensgeld einklagen kannst. In Deutschland könnte man sehr wohl darüber diskutieren ob diese Art Klausel in den AGB (Abtretungspflicht des Nutzungsausfalls) nicht überraschend und somit ungültig ist.

Noch dazu braucht man gar nicht 2 Länder um drei Rechtsmeinungen zu erhalten.

Insofern bist Du schon auf dem richtigen Weg hier zu fragen, aber bei den Antworten nicht Dein eigenes Hirn auszuschalten :-D Und außerdem ist Dein Erlebnis sicher eher ein Einzelfall.

Grüazi und viel Rechtsglück, MaXx

P.S. Bin trotz Grüazi kein Schweizer ;-)
P.P.S. "Vor Gericht und auf hoher See..."
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