Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Funktioniert dein Renault ZOE nicht wie er soll? Hier wird dir geholfen

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Dem juristendeutsch bin ich nicht mächtig...wenn sie auf durchleuchtung des mieters verzichten, dann ist es ein fallstrick weniger
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 RunawayRot AWD LR AHK P1+2 WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=5500
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Das Übernahmeformular habe ich gefunden, aber wo finde ich denn die Vorlage für einen neuen Mietvertrag?
Meine E-Karriere:

Renault ZOE 06/2015 - 03/2018
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Tesla Model 3 SR+ 07/2019 - 02/2021
Kia E-Niro 08/2021 - 07/2024

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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  • Berndte
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Anrufen!
Daten des Fahrzeuges bereit halten (Kilometerstand).
Dann wird das schon alles vorausgefüllt per Email geschickt.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
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1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
https://ts.la/bernd30762

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

ChristianF
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Woher nehmen eigentlich alle die Info, dass die Renault Bank die Forderung an den Inkassovogel _verkauft_ hat und daher keine Rechte mehr am Akku haben soll?

Natürlich ist es *möglich* eine Forderung zu verkaufen, aber gerade eine Bank wird das nur als letztes tun. Sowohl in Banken als auch im Handel ist es durchaus üblich, dass Inkassobüros sich um den Einzug der Forderung kümmern und dafür eine erfolgsabhängige Prämie erhalten. Der Gläubiger bleibt dabei der gleiche.

Dass ganze Forderungen verkauft werden passiert zwar auch (manchmal), ist aber für den ursprünglichen Gläubiger mit hohen Verlusten verbunden da die Inkassobüros aufgrund der inzwischen hohen Zahl an unrealisierbaren Forderungen (zb Privatinsolvenz mit RSB) erhebliche Abschläge auf solche Forderungspakete vornehmen.

Für den Fall an sich kann man nur hoffen dass der mvan einen guten Anwalt hat, der das Recht für ihn weit genug beugen kann: wer etwas verkauft, hat seinem Käufer das Recht am Kaufgegenstand zu übertragen. Kann er das nicht, da er das Recht nicht hat, kann der Käufer verlangen, dass er dieses Recht beschafft. Das ist in diesem Fall zweifelsohne möglich (Rechnung der Bank bezahlen und alles ist erledigt),weswegen sich der Verkäufer nicht auf Unmöglichkeit berufen kann (wie zb beim Untergang). Der Käufer hat also ein Recht an der Batterie, denn er hat sie als Teil des Autos gekauft und mit der Zahlung des Kaufpreises seinen Teil des Kaufvertrages erbracht. Wie der Verkäufer nun seinen Teil (nämlich die Übertragung der Rechte am Auto incl Batterie) bewerkstelligt, ist dessen Sache (er könnte ja einfach an die Bank zahlen und alles wäre erledigt).

Es gibt ein Sprichwort namens "Paktas sund servanda", auf Deutsch "Verträge sind zu halten".

Ach ja: hier mit Irrtum zu kommen dürfte aussichtslos sein, da ein Irrtum unverzüglich erklärt werden muss. Das ist wohl schon lange zu spät.
Viele Grüße,
Christian

Seit 2017 elektrisch unterwegs: VW eUp 160 -> VW eGolf 300 -> Renault Zoe ZE50 -> Kona 39kWh -> Kona 64kWh
Überschussladung mit Leistungssteuerung an eigener PV-Anlage
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