Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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mvan hat geschrieben:
DeJay58 hat geschrieben:Er war aber der einzige der es glaubte.
Hier im Forum gab es auch Stimmen, die meinten, ich solle die Renault Bank jetzt mal machen lassen.
Die werden schon professionell damit umgehen.
Hier schreiben ja sogar manche, sie können die Geschichte gar nicht glauben, so abwegig ist das alles.
Nein! Weil Dein Verhalten so abwegig ist wollen sie es nicht so recht glauben. Hast Du schon den Anwalt kontaktiert? Du machst ja nix Sinnvolles.

Und ja 1/10 meinte: lass machen. Aber der Rest hat gesagt kümmere Dich darum mittels Anwalt und sieh ein dass Du einen groben Fehler gemacht hast. Und auf diesen einen willst du hören? Das ist genau das was ich die ganze Zeit meine. Du gehst dänicht auf die für dich unangenehmen Dinge ein.
Du hast dem Käufer keinen ordentlichen Druck gemacht, Du hast Dich auf Telefongespräche herlassen usw. Alles ohne juristische Unterstützung. Und jetzt passt Dir der Preis nicht vom Akku. Den setzt aber nun mal der Eigentümer fest. Du solltest froh sein keine Strafanzeige bekommen zu haben, denn das wäre durchaus im Bereich des Möglichen gewesen. Vermutlich wäre das Verfahren eingestellt worden, weil Dir kein Vorsatz nachgewiesen worden wäre, aber lustig ist das dennoch nicht.

Mein letzter Tipp: Sag Dir selbst Du hast das total verbockt. In weiterer Folge rufe heute noch einen RA an und mach noch für diese Woche einen Termin aus. Am besten auch noch heute. Such Dir einen für Vertragsrecht oder einen der für seine Geschicke im Verhandeln bekannt ist.
Hoffnung rauszukommen würde ich mir nicht machen (geringe besteht allerdings wenn er gut ist) auch nicht viel wg Schadensminderung. Ein wenig vielleicht. Aber alleine schon um weitere Probleme in Zukunft zu vermeiden. Wer weiß was dem Käufer noch einfällt. Vielleicht darfst Du als Eigentümer des Akkus der Du ja nach dem Bezahlen werden könntest auch noch die Entsorgung desselbigen bezahlen in 2 Jahren.
Kümmere Dich drum! Jetzt! Ansonsten lass es und warte was passiert.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

drilling
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Vanellus hat geschrieben:Also, es tut mir leid, aber in dieser Geschichte liegt das Fehlverhalten nicht bei Renault, sondern bei dir.
Das stimmt zwar aber wenn mvan sich an die Presse wendet und die Story aus dem Blickwinkel der "bösen" Bank die von einem naiven Kunden 5500 Euro wegen eines simplen Fehlers der jedem passieren könnte verlangt, dann könnte das durchaus Kulanz bei der Renault Bank hervorrufen.

Das Image ist Renault sicher mehr wert als 5500 Euro und wenn diese Story erst mal in der Presse ist, muß die Renault Bank handeln um ihr Image wieder gutzumachen.
Zuletzt geändert von drilling am Mi 10. Jan 2018, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Sicher könnte das passieren. Allerdings würde das so lange dauern, dass der Gerichtsvollzieher vorher vor der Tür stehen würde. Das hätte man schon vor Wochen machen müssen, ich glaub ich hab das sogar einmal erwähnt als Tipp
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

drilling
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DeJay58 hat geschrieben:Sicher könnte das passieren. Allerdings würde das so lange dauern, dass der Gerichtsvollzieher vorher vor der Tür stehen würde.
Wieso? Gerade heutzutage im Zeitalter der online-Medien kann so eine Story innerhalb von Tagen in der Presse landen. Der Journalist würde wahrscheinlich der Renault Bank ein paar Tage Zeit lassen für eine Stellungnahme aber danach kann die Story veröffentlicht werden.

Wenn ich mvan wäre, würde ich mich als erstes an Auto Bild wenden, ich denke die wären interessiert, sicher auch noch eher weil es um einen ausländischen Hersteller geht. Wenn Auto Bild nicht interessiert wäre, gäbe es noch genug Alternativen..

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Ich wiederhole mich gerne: @mvan kannst du bitte das Schreiben der Renault Bank hier rein stellen? Würde mich echt interessieren, da ich den Preis gerne für den Akku bezahlen würde.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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mvan hat geschrieben:Bemerkenswert ist vielleicht noch,
dass ich das gleiche Vertragsformular benutzt hatte, dass ich mit dem Vorbesitzer schon beim Kauf der Zoe benutzt hatte.
Und das Formular wurde im Internet für den Kauf/Verkauf einer Zoe empfohlen, ich denke, das war sogar hier im Forum.
Dreh- und Angelpunkt ist, was du mit dem Käufer vereinbart hast. Dazu bleibst du hier im Forum recht undeutlich.
Die andere Seite ist klar. Die Renault-Bank nimmt dich in Haftung, du bist Vertragspartner. Ob die €5000 angemessen sind, oder nicht, kann man sicher hinterfragen. Wenn die Batterie noch gut funktioniert, kann das durchaus ein angemessener Wert sein.
Womöglich hat die Bank auch versucht, den Käufer zu kontaktieren und einfach keine Antwort bekommen. In diese Richtung sind ihre Mittel begrenzt - außer vielleicht, die Batterie abzuschalten, was sie aber nicht zurückbringt.

Mit der Presse weiss ich nicht. Man kann auf die Schlagzeile "Autofahrer durch Bank geneppt!" hoffen, ich persönlich würde jedoch fürchen, dass sie "Autofahrer verkauft teure Batterie, die ihm nicht gehört!" heißt. Vielleicht lohnt da auch zuvor ein beratendes Gespräch mit dem Anwalt deines Vertrauens.

Sofern du mit dem Käufer das Thema Akkumiete eindeutig besprochen hast, solltest du meiner Meinung nach einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Käufer haben. Das wäre eine Chance, die €5000 und eigentlich auch deine Anwaltskosten etc. zurückzubekommen. Ein Nachweis für ein Gespräch dieses Inhalts wäre sicher hilfreich. Auch dazu würde ich mit einem Anwalt sprechen.

Bis ein Gerichtsvollzieher kommt, muss denke ich noch einiges passieren: Die Bank wird noch mal mahnen müssen und dann muss erst mal ein gerichtliche Mahnung kommen. Sofern du der widersprichst, kommt auch kein Gerichtsvollzieher - aber womöglich die Einladung zu einer Gerichtsverhandlung. Schön ist das alles natürlich nicht, und billiger wird es auch nicht. Siehe zB hier zum gerichtlichen Mahnwesen.

Einen Anwalt einschalten wäre sicherlich gut, dann bist du auch nicht von den laienhaften Einschätzungen hier im Forum, die auch noch in ganz unterschiedliche Richtungen zielen, abhängig (ja, dazu zählt auch meine...)

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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  • Elektro-Bob
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Elektro-Bob hat geschrieben:Das ist ja eine schöne Sch... :(
Neben der Beratung durch einen Anwalt gibt es mitunter auch die Möglichkeit einen Mediator (also einen Schlichter zu beauftragen, ist meist die günstigere Alternative)
Viel Glück!
Mein o.g. Zitat stammt vom 07.12.2017. Ich denke, mittlerweile ist alles gesagt, das Forum hat mvan genügend Tipps gegeben. Alles, was jetzt noch kommt, hat allenfalls noch Unterhaltungswert. :roll:
Renault ZOE intens R210, EZ 05/15, ZE40 Akku

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Wenn das der legale weg zum kaufakku wird...
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 RunawayRot AWD LR AHK P1+2 WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=5500

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

ex-wrangler
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mvan hat geschrieben: Eigentlich hätte der Käufer den Akkumietvertrag unterzeichnen sollen, was ja auch vorab so mit dem Käufer abgesprochen war.
Es war sicher nie meine Absicht, der Renault Bank ihr Eigentum zu entziehen. Diese Absicht liegt doch eher beim Käufer, oder nicht?
Beruhig dich jetzt und lass das deinen Rechtsanwalt und den Verbraucherschutz klären.
Mehr als Unrecht bekommen und den Schaden tragen wirst du nicht. Davon geht die Welt nicht unter.
Selbst wenn du die 5.000 Euro zahlen musst, dann ist das eben eine Lektion fürs Leben: Vertraue niemanden. Wenn es um Geld geht, halte es schriftlich fest.
Toyota Prius 3 Plug In

Jeep Wrangler YJ, nicht mehr da
Mercedes Benz W124 E230, Wochenend- und Schönwetterfahrzeug

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Es liebt in der Tat bei mvan:

an die RCI Banque herantreten
Rechtsanwalt einschalten

im schlimmsten Falle ggü der RCI Banque haftbar sein (= Zahltag)
-> dann kannst du immer noch versuchen, in einem zivilen Verfahren Schadenersatz geltend zu machen und ihn auf Zahlung der Summe zu klagen.
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