Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Aber er hat uns die Augen geöffnet, wie man seine Zoe nicht verkauft.


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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Wie jetzt?
Das war alles nur ein Witz?
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Das weiß man noch nicht, da der Trööteröffner sich ja noch nicht gemeldet hat...

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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Tho hat geschrieben:Wenn der Verkäufer kein Eigentum am Akku hat, dann kann er auch kein Eigentum veräußern.
Der Käufer hat also keine Chance per Kaufvertrag ein Eigentum am Akku zu erwerben.
Doch, hat er. BGB § 932 (1). Wurde hier auch schon besprochen.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Bei einem Zoe, der größtenteils mit Mietakku und nur selten am Markt mit Kaufakku erhältlich ist in Gutem glauben den Akku erwerben? Da braucht man aber auch einen Richter, dem die Sache vollkommen neu ist. :lol:
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Tho hat geschrieben:Da braucht man aber auch einen Richter, dem die Sache vollkommen neu ist.
Vielleicht schüttelt der unbedarfte Richter auch einfach nur den Kopf wenn ihm jemand den Mietvertrag erklärt?
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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Tho hat geschrieben:(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Bei einem Zoe, der größtenteils mit Mietakku und nur selten am Markt mit Kaufakku erhältlich ist in Gutem glauben den Akku erwerben? Da braucht man aber auch einen Richter, dem die Sache vollkommen neu ist. :lol:
Der Käufer hat es sogar schriftlich im Kaufvertrag vom Verkäufer bekommen, dass dieser der Eigentümer des (ganzen) Autos ist. Das ist ein extrem starkes Argument.

Außerdem hast Du geschrieben, dass der Käufer keine Chance hat das Eigentum zu erwerben. Das ist so falsch.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Tho hat geschrieben:Wenn man kein Eigentum am Akku hat, aber den Akku einbehält, dann ist das doch Unterschlagung?
Ich denke schon, dass eine Klage von Renault auf Herausgabe des Akkus Erfolg haben könnte.
Die Renault Bank kann nur gegen ihren Vertragspartner,den Verkäufer, auf Erfüllung des Vertrages klagen.
Der Verkäufer des Fahrzeuges ist auch nach Ablauf des Vertrages verpflichtet die Mietsache zurückzuführen. Kann er dies nicht wird die Renaultbank von Ihm den Restwert verlangen und dies auch zur Not gerichtlich durchsetzen. Die Renault Bank wird nur Geld wollen, der Akku ist denen dann egal. Dazu gibt es genügend Gerichturteile betreffend unterschlagenen Autos.
Die Herausgabe des Akkus ist Sache zwischen Verkäufer und Käufer.

Warum sollte ein Mietvertrag oder Leasingvertrag in dieser Form nicht gesetzeskonform sein?
Letztlich wird eine Nutzung zu festgeschriebenen Bedingung auf Zeit vereinbart. Jeder weiß was er darf und was es kostet.
Das bedeutet für beide rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit.
Kann jetzt eine Partei den Vertrag nicht einhalten oder erfüllen kostet es eben etwas. Da darf sich niemand beschweren.
Ob jetzt ein komplettes Auto Vertragsgegenstand ist, oder nur der Akku, ist völlig egal.

Und jetzt das wichtigste:
Wenn jemandem solch ein Vertrag nicht gefällt muss er diesen ja nicht abschließen. Oder ist jemand hier gezwungen worden Renault zu fahren? Und wer Verträge einfach unterschreibt ohne zumindest die hier wirklich einfachen Eckpunkte zu verstehen und sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen ist selbst schuld.
ID.3 Pro Performance 1st, go-eCharger, Eigenstrom

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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:lol: aufhören leute ..... :lol: :lol: :lol: ..... bitte bitte aufhören .... :lol: ... ich kann nich mehr :lol: :lol: :lol:

und chips sind auch alle ......... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: .......... ich hab bauchweh :lol:
gruesse aus dem sueden 8-)
joschka

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

mvan
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Heute habe ich Post von der Renault Bank bekommen:
die fordert nun Schadensersatz von mir über etwa 5500 Euro für den alten Akku.

Soweit ich sehe, hat die Renault Bank den Akku niemals still gelegt.
Diese Mühe hat sich die Renault Bank gar nicht gemacht.

Tja, jetzt werde ich wohl einen Rechtsanwalt benötigen.

Zum einen finde ich es ärgerlich, dass die Renault Bank nicht mal den Akku still gelegt hat,
obwohl ich diese dazu schriftlich aufgefordert hatte.
Zum anderen sind 5500 Euro für so einen alten Akku vermessen, würde ich sagen.

Wenn man sich diese Quelle hier anschaut:
https://www.blick.ch/auto/unter-strom/t ... 92423.html

kostet Renault der Akku 80 Dollar pro kWh bei der Produktion.

für den 21 kWh Akku wären das dann 1760 USD.
Hätte man jetzt von mir 1000 Euro verlangt für den alten Akku, wäre das vielleicht noch akzeptabel gewesen.
So finde ich das doch eher eine Frechheit.
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