Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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iOnier hat geschrieben:
bm3 hat geschrieben:Der Rechtsanwalt oder man selbst kann eine entsprechende Erklärung an den Käufer abgeben und hoffen dass er einlenkt.
Den Vertrag für nichtig erklären kann nur ein Richter.
Deswegen hat Schwarzwald-Stromer ja auch geschrieben "für nichtig erklären zu lassen"
Wenn du schon hier rechthaberisch zitierst, dann mache es doch bitte auch vollständig.
Mein gepostetes Zitat oben beginnt mit :"Über einen Rechtsanwalt den eigenen Verkaufsvertrag wegen Unzulässigkeit (Verkauf einer nicht im Eigentum stehenden Sache)
für nichtig erklären zu lassen. "

Und das hielt ich für etwas missverständlich formuliert.

VG:

Klaus
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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  • DeJay58
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Naja hat er das? Hat ja sicher nicht reingeschrieben "inkl Akku". Man kann das schon auch umdrehen und kann sagen das musste dem Käufer klar sein dass das nicht mitgekauft wird zumal es ja vorher per Email kommuniziert wurde lt. VK.
Dem Käufe wurde mehrfach mitgeteilt er hat den Vertrag zu übernehmen. Wollte er aus Sturheit nicht. Das scheint nachvollziehbar zu sein.
Also ich könnte mir vorstellen dass ein Richter da "Selber Schuld" zum Käufer sagt wenn er sich jetzt schadlos halten will. Also ich fände da ein Verfahren seh sehr spannend.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

drilling
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DeJay58 hat geschrieben:Wollte er aus Sturheit nicht.
Das hat mit Sturheit nix zu tun. Es besteht für ihn keine Verpflichtung einen Mietvetrag mit der Renault Bank einzugehen und da der Verkäufer ihm den Akku bedingungslos überlassen hat hat er auch keinen Anreiz das zu tun.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Ich fände eine rechtliche Klärung ebenfalls sehr spannend. Die hängt aber dann auch wieder von der Tagesform von Anwälten und Richtern ab. Auch ist die Vermieterin da ja auch noch beteiligt und da weiß man auch nicht ob ihr Handeln da so rechtssicher bisher ist. Beispielsweise kündigt sie mvan den Mietvertrag einfach, ohne dass er mit Mietzahlungen bisher im Rückstand war und will ihm sogar den Akku abschalten. Dadurch kommt jetzt die Lawine mit Ärger und Kosten für mvan erst richtig ins Rollen.
Ich denke nicht dass mvan die Bank darum ausdrücklich gebeten hat, oder doch ?
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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DeJay58 hat geschrieben:Naja hat er das? Hat ja sicher nicht reingeschrieben "inkl Akku". Man kann das schon auch umdrehen[...]
Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag zusichert, dass das Fahrzeug mit allem drum und dran ihm gehört, dann kann man das nicht einfach umdrehen, nein.
bm3 hat geschrieben:Auch ist die Vermieterin da ja auch noch beteiligt und da weiß man auch nicht ob ihr Handeln da so rechtssicher bisher ist. Beispielsweise kündigt sie mvan den Mietvertrag einfach, ohne dass er mit Mietzahlungen bisher im Rückstand war und will ihm sogar den Akku abschalten.
Immerhin hat der Verkäufer gegen die Mietbedingungen verstoßen, indem er versäumt hat, die Batterie von Rechten Dritter freizuhalten.Das könnte mM eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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bm3 hat geschrieben:Wenn du schon hier rechthaberisch zitierst,
Rechthaberisch war es nicht gemeint, soll mir leid tun, wenn es so angekommen ist.
Mein gepostetes Zitat oben beginnt mit :"Über einen Rechtsanwalt den eigenen Verkaufsvertrag wegen Unzulässigkeit (Verkauf einer nicht im Eigentum stehenden Sache)für nichtig erklären zu lassen. "
Setzen wir mal die Betonung etwas anders:
"Über einen Rechtsanwalt ..."
So hatte ich die ursprüngliche Aussage gleich verstanden: halt über einen Rechtsanwalt vom Gericht für nichtig erklären lassen ... und hielt sie daher eigentlich nicht so sehr für missverständlich, auch wenn die Worte "vom Gericht" fehlten.
Gruß
Werner
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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secuder hat geschrieben:
Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag zusichert, dass das Fahrzeug mit allem drum und dran ihm gehört, dann kann man das nicht einfach umdrehen, nein.
Doch, kann man, weil das Thema des gemieteten Akkus wohl während des Verkaufsgesprächs besprochen wurde.
Wie schon zig Mal hier gepostet ist das Absatz (2) §932 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Es geht weniger um die Frage, ob der Käufer Eigentum an dem Akku erworben hat, oder nicht, sondern für was er einstehen muss. Konkret ging es oben ja um die Frage, ob ein Richter auf „selber schuld“ für den Käufer entscheiden könnte, da der Akku nicht ausdrücklich als Zubehör genannt ist. Und das glaube ich nicht. Und da sehe ich auch keinen Zusammenhang zum 932 BGB - aber ich bin freilich kein Jurist

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Na wenn der Käufer sich auf eine eMail gemeldet hat zwecks Wagenübernahme, in der drinstand, dass der Akku gemietet werden muss und nicht in Besitz des Verkäufers ist, kann der Käufer sich nachher ja nicht doof stellen und behaupten, er hätte nichts gewusst. Dann wäre der Kaufvertrag ja alleine schon wegen der nicht vorhandenen Zurechnungsfähigkeit des Käufers nichtig. ;-)

Das Ganze kann aber wohl nur ein(e) RichterIn geraderücken am Ende eines langen und nervigen Verfahrens. Es ist jetzt die Zeit des lamentierens vorbei, mvan sollte gleich morgen einen Anwalt kontaktieren, bevor das Ganze richtig unangenehm wird.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Genau. Es haben vermutlich beide schlechte Karten. Die einzige Gewinnerin wird die Renaultbank sein.
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