Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsstrang

Funktioniert dein Renault ZOE nicht wie er soll? Hier wird dir geholfen

Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

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Hallo Kati,

die gültigen Garantiebedingungen zu dem Zeitpunkt als dein Auto neu gekauft wurde müssten eigentlich bei den Unterlagen zum Auto mit dabei gewesen sein ? Du solltest also da mal suchen und auch die 5 Jahre finden können.
Wenn du eine Garantiezeitverlängerung auf 5 Jahre bei Renault noch abschließt dann gilt die für 5 Jahre ab der Erstzulassung oder bis zu einem festgelegten km-Höchstwert für die Laufleistung. Wenn die Garantie ursprünglich aber 5 Jahre / 100000km auf den Antriebsstrang war, dann bleibt die auch so erhalten, egal was du jetzt noch zusätzlich neu abschließt. Oder habe ich deine Frage jetzt nicht richtig verstanden ?

VG:

Klaus
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

Prinzess
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Huhu,

Dankeschön Klaus, dann werde ich mal schauen in meinen Unterlagen was da steht, wegen der Garantie auf den Antriebsstrang

Danke fürs beantworten meiner Frage, du hast mich schon richtig verstanden.

Lg Kati

Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

Jack76
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Batterie Tom hat geschrieben:In Österreich gelten meines Wissens weiterhin die 5 Jahre Garantie auf den elektrischen Antriebsstrang. Erst kein
Q 90 und dann das. Deutsche Zoe-Käufer werden von Röno Deutschland ganz schön fies behandelt :(
Lt. renault.at Webseite sinds in Österreich 4 Jahre/100.000km

Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

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  • Fredde
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Da steht aber auch, dass die Plus Garantie nach Ablauf der beim Kauf gewährten Garantie losgeht. Dürfte also bei den 5 Jahren auf den Antriebsstrang keine Auswirkungen haben.

Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

sonnenschein
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Batterie Tom hat geschrieben:Deutsche Zoe-Käufer werden von Röno Deutschland ganz schön fies behandelt
Und wir können nachtragend sein... :evil: :evil: :twisted: :twisted:
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

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  • Batterie Tom
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Hi Jack 76, hast recht. Ich habs geändert.
Beste Grüße Tom

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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

panoptikum
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Batterie Tom hat geschrieben:In Österreich gelten meines Wissens weiterhin die 4 Jahre Garantie auf den elektrischen Antriebsstrang.
In Österrech waren es 4 Jahre generell auf das Fahrzeug und 5 Jahre auf den Antrieb.
Ich hab' aber nicht kontrolliert, ob sich das geändert hat.
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

d_onja
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Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich hier ja nur mitlesen (ich hatte dank dieses Forums wie Fredde schon geschrieben hat auch immer das Gefühl besser als mein Verkäufer informiert zu sein - danke dafür :) ), aber nun muss ich mich doch ratsuchend an euch wenden:

Ich habe meine ZOE am 31.08. bestellt, am 12.12. wurde sie zugelassen und am 13.12. an mich übergeben. Beim Blick in "MyRenault" ein paar Tage später wurde ich dann stutzig, weil dort nur 24 Monate Garantie auf den Motor verzeichnet waren. Also habe ich direkt den Verkäufer kontaktiert. Nachdem ich ihm als Beweis die entsprechende Seite aus der gültigen Preisliste gesendet hatte, wurde sich darum gekümmert. Die Antwort war so in der Art: "Das ist ja keine Motorgarantie bei einem Elektroauto, sondern eine Garantie auf den gesamten Antriebsstrang und die im Vertrag beschriebenen 5 Jahre wären schon korrekt." Diese Antwort habe ich mir ausgedruckt und zu den Garantiebedingungen gelegt. Dort konnte ich die Zahl 5 zwar noch immer nirgendwo finden, aber ich wollte auch nicht andauernd das Fachwissen des Verkäufers anzweifeln.
Dieser Beitrag hier lässt mich jetzt schlussfolgern, dass auf mich wohl die Garantiebedingungen zum Zeitpunkt der Auslieferung angewendet werden und nicht die zum Zeitpunkt der Bestellung. Das kann nach meinem Verständnis von Recht nicht sein. Bin ich da zu naiv und muss laut geltendem Recht die "Katze im Sack" verbindlich bestellen, damit mir bei der Auslieferung dann irgendwelche Garantiebedingungen "zugelost" werden? :?
Natürlich habe ich direkt wieder den Händler kontaktiert (Ergebnis: es wird meinem Verkäufer ausgerichtet...). Da sich bei meinem Verkäufer leider alles ziemlich in die Länge zieht, frage ich hier nach. Vielleicht kann mich hier jemand wieder ruhiger schlafen lassen ;)

VG Anja

Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

panoptikum
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Was steht denn im Kaufvertrag? Eigentlich ist nur das bindend.
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst

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Habe zwei Renault gekauft und jedesmal stand nichts zur freiwilligen Herstellergarantie im Kaufvertrag. Da wird höchstwahrscheinlich nichts stehen.
Bist du in einem Automobilclub ? Die haben da so Rechtsberater, sollen die sich doch mal damit beschäftigen. Ich vermute aber mal, falls nichts im Kaufvertrag extra vereinbart wurde, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers bei Auslieferung und nicht zum Zeitpunkt der Bestellung.

VG:

Klaus

editiert:

Mal so am Rande angemerkt, die Herstellergarantien haben auch so ihre Fallen, die Garantiebedingungen sollte man beim Kauf ganz genau lesen, da sind schon viele trotzdem hinterher ohne die sicher geglaubte Garantie dagestanden.
Opel hatte mal eine Zeit lang sogar "lebenslange" Garantie versprochen, irgendwo in den Garantiebedingungen stand dann, man sollte sich jährlich für die Verlängerung ein neues Zertifikat beim Händler ausstellen lassen. :lol:
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