Wer mit Vebrenner auf E-Car Parkplatz parkt : 95Euro Strafe

Chamäleon Lader und Ladeboxen - Themen, die das Laden des Renault ZOE betreffen

Wer mit Vebrenner auf E-Car Parkplatz parkt : 95Euro Strafe

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  • midimal
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Tja... leider nicht in Deutschland

Wer zukünftig in Washington auf einem Parkplatz für Elektroautos (oder einem anderen Elektromobil) mit seinem Auto mit Verbrennungsmotor parkt, soll in Zukunft 124 US-Dollar (95 Euro) Strafe zahlen.
In Deutschland gibt es ebenso wie in den USA speziell für Elektromobile reservierte Parkplätze, in der Regel befindet sich in der Nähe eine Ladestation. Um so ärgerlicher ist es, wenn jemand mit einem Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor den Parkplatz den A-Autofahrern streitig macht.Leider gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelung hierzu...


http://www.mein-elektroauto.com/2013/04 ... hlen/9116/
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Re: Wer mit Vebrenner auf E-Car Parkplatz parkt : 95Euro Str

Dennis
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warten wir es ab ........ bis die ersten klammen Gemeinden oder Städte die Idee aufgreifen werden
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Re: Wer mit Vebrenner auf E-Car Parkplatz parkt : 95Euro Str

elektro-mobil
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midimal hat geschrieben:Tja... leider nicht in Deutschland

Wer zukünftig in Washington [...]

Leider gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelung hierzu...


http://www.mein-elektroauto.com/2013/04 ... hlen/9116/
Sehr gut, auf diese neue gesetzliche Regelung hinzuweisen. Für eine erfolgreiche Elektromobilität sind die richtigen politischen Entscheidungen wichtig.

Natürlich wäre es toll, wenn es auch in Deutschland eine ähnliche gesetzliche Regelung gäbe. Für die absehbare Zukunft (Stichwort "Elektromobilisten sind nicht mit Behinderten gleichzusetzen") sieht es nicht so aus.


Offensichtlich ist es für Herrn Domroese (Autor des oben verlinkten Artikels) nicht so entscheidend, da ihn mehr die Situation in Deutschland interessiert - doch nur um es klar- bzw. richtigzustellen: Diese neue gesetzliche Regelung gilt für den US-Bundesstaat Washington an der Westküste der USA, nicht für die Hauptstadt Washington. Wenn im Deutschen der Begriff Washington (USA) als Ortsbezeichnung fällt, ist die erste Assoziation Washington D.C. - es wäre also eventuell besser gewesen, lieber "im Bundesstaat Washington" zu formulieren. Falls die Fakten abseits von "Die Regelung sollte in Deutschland auch einführt werden" interessieren sollten... ;)
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