Ladestrom Messung für das Finanzamt

Chamäleon Lader und Ladeboxen - Themen, die das Laden des Renault ZOE betreffen

Ladestrom Messung für das Finanzamt

wonderdog
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Wie viele haben wir unsere Zoe auch für den Geschäftsbetrieb angeschafft. D.h wir setzen unsere Zoe für Fahrten zum Kunden, für Besorgungen und Lieferungen ein. Aktuell laden wir über die NRG kick zuhause. Hier haben wir die Bluetooth Variante gekauft. die Leitung zur NRG kick ist extra abgesichert, hat aber keinen eigenen Stromzähler.
Wie können wir dem Finanzamt glaubhaft die Ladekosten und Mengen nachweisen, mit dieser Kombination?

Vielleicht hat der ein oder andere sich mit dem Thema bereits befasst.
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Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

wasserkocher
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Ich hab einfach den Verbrauch aus einem Testbericht angegeben. Eine Kopie davon gemacht und mit abgegeben.
ZOE Q210 seit 28.05.2013. R240 seit 22.07.2016. Model 3 seit 05.12.2022. EcoUp (CNG) seit 31.08.2017.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

wonderdog
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@wasserkocher : d.h du nimmst die gefahrenen km, und rechnest das auf den Stromverbrauch um? Davon zieht man die externen Rechnungen an Öffentlichkeit Säulen ab, und der Rest wäre dann die Ladung zuhause?
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Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

novalek
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Finanzämter können nicht berechnen, was keine Vorschrift hat - so mein Finanzamt.

Für mich als Nutzer des Firmenfahrzeugs gilt in D, man kann (1) Kilometer abrechnen oder (2) nix verfahrenes abrechnen.
Zunächst gilt "alle Fahrzeugkosten trägt die Firma".
(1) = man selbst zahlt die privat gefahrenen Km nach aktueller KM-Pauschale (verrechnet als Betriebseinnahme). Ein handgeschriebenes Fahrtenbuch muß geführt werden.
(2) = der Privatnutzer zahlt 1% des FahrzeugNeupreises regelmäßig an den Betrieb (verrechnet als Betriebseinnahme) - sonst keine Auflagen.
** = bei Neufahrzeugen kann in machen Bundesländern eine hohe Kaufprämie für gewerbliche E-Kfz beantragt werden.
** = manche Stadtwerke fördern E-Kfz mit Kfz-Stromtarifen.

Alles andere ist Vereinbarungssache mit der Sachbearbeiterin, die bestimmt's (oder holt sich das geschätzte Geld nach der Einkommensteuer-Jahreserklärung).

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

mig
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Und was hat das mit dem Problem des TE zu tun?
Er will doch gerade wissen, wie er die Kosten des e-Autos, die das Unternehmen trägt, ermitteln kann.
e-Golf, Verbrauch Bild ab Zähler

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

mig
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wonderdog hat geschrieben:W Aktuell laden wir über die NRG kick zuhause. Hier haben wir die Bluetooth Variante gekauft. die Leitung zur NRG kick ist extra abgesichert, hat aber keinen eigenen Stromzähler.
Laut http://www.nrgkick.com/home/product/nrgkick-32a/ ist doch ein Zähler im NRGkick eingebaut. Das sollte doch genügen.
e-Golf, Verbrauch Bild ab Zähler

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

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Der Energietritt dürfte nicht über eine Zulassung nach MID ("Eichung") verfügen.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

USER_AVATAR
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Lass Dir von einem Elektriker Deines Vertrauens in den Hausanschlusskasten hinter die Sicherung (LS, ggf FI) zu Deinem Ladepunkt einen sogenannten "SDM630 MID Modbus" einbauen (einfach googlen, den gibt es bei B+G E-Tech für etwa 110 Euro).
Damit hast Du dann zumindest den konkreten Energiebedarf, der über diese Steckdose abgewickelt wird. Außerdem könntest Du ggf. später mal die Verbrauchsdaten aus dem Zähler auslesen (über Modbus oder S0), wenn Du eine Hausautomation aufbauen willst.

Ob das Finanzamt diese privaten Kosten als Fahrzeugkosten anerkennt, wird aber wohl Ermessenssache sein.
Gruß

tango

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Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

novalek
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mig hat geschrieben:Er will doch gerade wissen, wie er die Kosten des e-Autos, die das Unternehmen trägt, ermitteln kann.
Das Finanzamt interessieren die Detail-Kosten nicht - auch nicht, ob ein Diesel/Benziner 10 Liter Motoröl oder Frostschutz zusätzlich verbraucht. I.d.R. erkennt ein Amt nur schriftliche Quittungen anderer Firmen an, Eigenbelege müssen/sollten manipulationssicher sein.
Und wer mit Stromkosten die betrieblich wirksamen Kosten eines E-Kfz verrechnen will, denkt weißgott nicht weit.

Ermessensspielraum: bei Kosten im Pro-Millebereich kräht keiner (dann kann man sich das auch sparen). Das Problem beginnt schon alleine, wenn man das FA vom elektronischen Fahrtenbuch überzeugen will - ganz schwierig w.g. nachträglicher Manipulationsmöglichkeit.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

mig
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novalek hat geschrieben: Eigenbelege müssen/sollten Manipulationssicher sein.
interessant. wie erstellst du denn manipulationssichere Eigenbelege?
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