Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt.

Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt.

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Hier die entsprechende Untersagung:

Solange die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Wallbox nicht geklärt sind und insbesondere kein bestands- kräftiger Beschluss vorliegt, ist seitens der Verwaltung der Betrieb der mobilen Wallbox WEG-rechtlich nicht zulässig und bereits aus Haftungs- gründen zu untersagen. Wir gehen davon aus, dass die Eheleute XXXX diesbezüglich nicht nur zur Deinstallation der Steckdose, sondern auch zur kompletten Unterlassung des Betriebes der Wallbox aufgefordert wor- den sind. Wir ersuchen insoweit um Übermittlung des entsprechenden Aufforderungsschreibens an die Eheleute XXXX und haben uns hierfür den 31.08.2018 vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen


Ist das überhaupt noch rechtens ?
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
Seit 23.10.20 ZOE Intens R135 Z.E.50,titanum-grau
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Re: Laden an einer Terrassensteckdoe in einer WEG untersagt.

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  • tommy_z
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Bin kein Jurist;

auf die Schnelle: E-Mobilität und WEG: Mehrheitserfordernisse und Rechtsprechung
und Installation einer Wallbox in der Tiefgarage eines Mehrparteienhauses

Klingt für mich nach Anstrengung, die unumgänglich ist. Do it! :thumb:
Beste Grüße, Thomas
****
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Re: Laden an einer Terrassensteckdoe in einer WEG untersagt.

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Alles was ich darüber lese, geht es um Tiefgaragen und Leitungsverlegung im Gemeinschaftseigentum.
Unsere Terrassensteckdose liegt im Sondernutzungbereicht und die Leitung steht ab Übergang im Sondereigentum.
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Hallo,
das könnte ein schwieriger Fall werden, aber so einfach untersagen kann man dir die Nutzung deiner Steckdose nicht. So wie es begründet wurde jedenfalls nicht.
Wer hat dir das überhaupt untersagt ? Wenn das die Verwaltung war , wieso gehts dann weiter mit "...wir gehen davon aus...
Wo steht denn das Auto dabei ? Auf deinem Stellplatz ? Und wie kommst du von der Steckdose zum Auto ? Über WEG-Grundstück, WEG-Gehwege etc. ?

VG:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Laden an einer Terrassensteckdoe in einer WEG untersagt.

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Das Auto steht auf einem Stellplatz mit meinem Sondernutzungsrecht, das in unmittelbarer Nähe der Terrasse ist.
Der Haken scheint wohl zu sein, ein 6 m Verlängerungskabel (3 x 2,5²) temporär über das Gemeinschaftsgrundstück zu legen.
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
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Re: Laden an einer Terrassensteckdoe in einer WEG untersagt.

drilling
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blumenmeer hat geschrieben:Wir gehen davon aus, dass die Eheleute XXXX diesbezüglich nicht nur zur Deinstallation der Steckdose, sondern auch zur kompletten Unterlassung des Betriebes der Wallbox aufgefordert wor- den sind.
Die wollen also das du eine Steckdose von deiner Terrasse entfernst?
Die haben sie ja wohl nicht mehr alle... :roll:

Ohne eine rechtliche Begründung mit Angabe der Paragraphen auf die sie sich beziehen können sie dir gar nichts verbieten.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Ja, die liegen schon etwas falsch, meiner Meinung nach, den Betrieb der Terassen-Steckdose können die dir nicht untersagen, allerdings wahrscheinlich das regelmäßige Verlegen eines Kabels über das Gemeinschaftsgrundstück bis zum Auto.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Laden an einer Terrassensteckdoe in einer WEG untersagt.

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Ja, es ist die vorhandene Schukodose gegen eine CEE-blau, aus Sicherheitsgründen und von einem Elektriker getauscht worden.
Das hatte ich noch vergessen zu sagen.
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Norbert
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Naja, die Verwaltung wird eine CEE blau schon als eine Wallbox ansehen. :lol: Grundsätzlich kannst du auf deinem Sondereigentum Steckdosen verlegen und tauschen lassen wie du es möchtest. Diese Steckdose ist allerdings auf der Außenwand des Gebäudes untergebracht ? Die Außenwand gehört aber normalerweise schon nicht mehr zu deinem Sondereigentum .
Spreche mit der Verwaltung, aber besonders mit deinen Miteigentümern um einen Beschluss zu erwirken.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Laden an einer Terrassensteckdoe in einer WEG untersagt.

drilling
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blumenmeer hat geschrieben:Ja, es ist die vorhandene Schukodose gegen eine CEE-blau, aus Sicherheitsgründen und von einem Elektriker getauscht worden.
Das hatte ich noch vergessen zu sagen.
Ich glaube nicht das ein Tausch der Steckdosenart als bauliche Veränderung angesehen werden kann, insofern besteht mMn. keine Rechtsgrundlage um dich zu zwingen den Tausch rückgängig zu machen.

Das einzige was eventuell problematisch ist, ist die Strecke die das Kabel auf Gemeinschaftseigentum liegen muß, aber da das ja immer nur temporär ist denke ich auch nicht das sie dir das verbieten können.
Bin aber kein Anwalt.
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