Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Danke, für die bisherigen Info`s
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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blumenmeer hat geschrieben:Das Auto steht auf einem Stellplatz mit meinem Sondernutzungsrecht, das in unmittelbarer Nähe der Terrasse ist.
Der Haken scheint wohl zu sein, ein 6 m Verlängerungskabel (3 x 2,5²) temporär über das Gemeinschaftsgrundstück zu legen.
Laßt euch nicht ins Boxhorn jagen - ich gehe davon aus daß diese Untersagung lediglich der rechtlichen Absicherung der Verwaltung dienen soll. Sonst nichts. Aber der Verwalter verkennt daß er für Deine Terassendose gar nicht zuständig ist:

1. Die Umrüstung der Steckdose auf CEE blau ist keine bauliche Veränderung! Wenn Du sie vom Elektriker umrüsten hast lassen kann Dir keiner was.

2. Diese Steckdose ist dazu da Strom zu entnehmen - der nähere Zweck kann nicht durch die Verwaltung vorgeschrieben werden! Egal ob Elektrogrill, Radio oder Ladegerät für den Laptop oder das Auto...

3. Kabel (vorübergehend) über Gemeinschaftseigentum ist auch o.k., da Du und Deine Ehefrau zur Gemeinschaft gehört und es somit auch (nicht übermäßig oder exklusiv) nutzen dürft. Die einzige Frage ist noch ob dieser Teil des Gemeinschaftseigentums als Weg benutzt wird. Dann hättest Du jedenfalls die Pflicht dafür Sorge zu tragen daß nix passiert, also niemand hinfällt (orangenes Kabel, Gummimatte drüber legen, notfalls Schilder aufstellen)...

Eine Frage stellt sich mir noch - bist Du dort "nur" Mieter oder Eigentümer? Weil das im Moment ein bisserl die Crux ist das der Vermieter andere Pflichten bzgl. Ladestation gegenüber dem Mieter hat als die Hausgemeinschaft gegenüber dem Eigentümer.

In jedem Fall würde ich momentan nirgendwo das Wort Wallbox verwenden sondern lediglich das Wort Ladegerät. Das hat nämlich jeder Verbrennerfahrer auch schon mal benötigt. Und Du hast es ja auch nirgends auf dem Weg zum Auto an eine Wand gehängt, oder?

Grüazi und haltet die Ohren steif, MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

drilling
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Ich würde nicht einmal den Ausdruck 'Ladegerät' verwenden, sondern Ladekabel. Der Ziegel enthält ja nur eine einfache Schaltung die den Strom freischaltet, kein Ladegerät. Das Ladegerät ist fest im Auto verbaut.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

Jeggo
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Wie schon geschrieben, spielt es eine nicht unerhebliche Rolle, ob man Eigentümer oder Mieter ist.

Wenn man Mieter ist und die Sache weiter eskaliert, dürfte als nächstes der Stellplatz gekündigt werden.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Zur Info:
Ich bin Miteigentümer.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

UliZE40
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Ist das der Brief eines neidischen Miteigentümers an den Hausverwalter?
Da kann er lange erfolglos versuchen gegen die bestimmungsgemäße Nutzung von Steckdosen vorzugehen...
Einfach ignorieren. Das ist ja ein Witz!

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Evtl wird die Sache endlich zum gesetzlichen Anspruch.
https://emobicon.de/news-bundesregierun ... desaeulen/
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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UliZE40 hat geschrieben:Ist das der Brief eines neidischen Miteigentümers an den Hausverwalter?
Richtig erkannt.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Wie oben schon geschrieben wurde, kann Dir niemand den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Steckdose verwähren. Einzig das zeitweise liegende Kabel über Gemeinschaftsgelände könnte buchstäblich zum Fallstrick werden. Bei einer Wiese hätte ich auch keinerlei Bedenken - sollte jedoch ein Weg oder öffentlicher Platz überquert werden, kann es Probleme mit dem Unfallschutz geben - dann wären Sicherungsmaßnahmen wie Absperrung, Matten über Kabel, Hütchen oder ähnliches von Nöten.

Ich weiß nicht, was Du für ein Verhältnis mit Deinen Mitbewohnern hast. Ich würde mal die Stimmung auskundschaften und einfach weiter machen. Notfalls wieder die alte Steckdose installieren und mit Schuko laden. Dein Ziegel hat ja bestimmt sowieso nur 10A?!

Wenn ich sowas lese kommt mir die Galle hoch!
Eine gesetzliche Regelung pro e-mobiliät ist lange überflüssig. Da regen sich doch tatsächlich Mitbewohner bzw. Hausverwaltung über die Nutzung einer Steckdose auf - als wäre das was ganz neues und damit teufelszeug... :evil:
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

Jeggo
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Schwani hat geschrieben: Wenn ich sowas lese kommt mir die Galle hoch!
Eine gesetzliche Regelung pro e-mobiliät ist lange überflüssig. Da regen sich doch tatsächlich Mitbewohner bzw. Hausverwaltung über die Nutzung einer Steckdose auf - als wäre das was ganz neues und damit teufelszeug... :evil:
Für den o.g. Fall und soweit der Sachverhalt hier geschildert wurde, stimme ich Dir voll zu.

Was jetzt im Moment als Gesetzesentwurf die Runde macht, kann aber auch nicht der letzte Schluss sein. Da machen solche Dinge die Runde, dass ein Mieter ein Anrecht auf eine Lademöglichkeit haben soll und diese vom Vermieter zu stellen ist. Soweit ich es verstanden habe auch noch ohne direkte Beteiligung und den Investionskosten. Das kann es ja wohl auch nicht sein. Das die Installation nicht untersagt werden kann, halte ich ja für sinnvoll. Aber wer etwas möchte, der soll es doch bitte auch (anteilig) bezahlen.
Aber im Moment ist es ja auch nur ein Entwurf...

Bis bald

Jens
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