Absurdistan ladenetz.de

Chamäleon Lader und Ladeboxen - Themen, die das Laden des Renault ZOE betreffen

Absurdistan ladenetz.de

novalek
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Bekanntlich erzeugt ein ZOE-Lader bei Drehstrom Rückströme per Wechsel-Gleichstrom.
Wo bin ich denn ?

Nun schreibt der Provider Ladenetz.de für Ladestationen der Stadtwerke in http://www.ladenetz.de/agb-ladeticket
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlerstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V).

Meine Frau kennt zwar ihre Fehler, aber sowas per Strom hat sie noch nicht gesehen:twisted:
Ansich ist das "sittenwidrig", denn, wo hat ein Jedermann technische Kenntnisse ??


Und Juice Booster 1 sagt unter dem Abschnitt KAUFEN http://www.e-driver.net/mobile-ladebox-juice-booster-1/:
Hinweis für Zoe-Fahrer: Das Fahrzeug kann Fehlerströme erzeugen, welche Ihre technische Installation sowie den Juice Booster1 in Mitleidenschaft ziehen können. Ähnlich wie Park&Charge geben wir deshalb keine vorbehaltslose Funktionsgarantie bei Nutzung mit Renault Zoe.

Und Park & Charge hebt nun auch noch den Zeigefinger beim ZOE
http://www.park-charge.ch/news.htm
Zuletzt geändert von novalek am Mi 14. Okt 2015, 07:54, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Absurdistan ladenetz.de

MarkusD
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Solange der Zoe bei Ladung an Schuko oder CEE rot/blau seine eigene Ladebox nebst FI-B (wenn dreiphasig) mitbringt, sehe ich kein Problem.

Unbenommen davon halte ich auch aus eigenen Erlebnissen den Zoe nach wie vor eine Ladezicke, die Probleme macht, wenn ihr nur ein klein wenig etwas nicht mehr ganz genehm ist.
Wir haben hier auch einen Fall, wo ein Zoe mit dem "Notladekabel" (muß mir nochmal genau ansehen, was für eines) nur an einer von 3 (eigentlich) identischen Ladesäulen via CEE blau laden mag.

Gruß
Markus

Re: Absurdistan ladenetz.de

J_T_Kirk
  • Beiträge: 53
  • Registriert: So 25. Mai 2014, 11:48
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Klingt zwar über uns Elektrofahrer absurd, ist aber aus Sicht von Ladenetz alles andere als absurd:
Da ist ein Hersteller (Renault) mit einem Fahrzeugtyp (ZOE) am Markt, der zur Gewährleistung von Funktion und Sicherheit über höhere Anforderungen an eine Ladesäule stellt als üblich (Norm). In der Folge versucht der Betreiber Ladenetz dieses Problem, das er nicht selbst erzeugt hat, auf den Hersteller bzw. Nutzer des ZOE abzuwälzen. Nicht schön aber aus seiner Sicht verständlich. Man kann ja auch von Renault verlangen den geforderten Standard "Z.E. zertifiziert" offenzulegen, wenn dieser schon über die Norm hinausgeht. Auch könnte Renault ja technische Massnahmen ergreifen, die das Problem des gleichspannungsbehafteten Fehlerstroms gar nicht auftreten lässt, bzw. die Absicherung dagegen (u.a. FI-B) im Fahrzeug einbauen.
Sittenwidrig ist daran auch überhaupt nichts, da jeder Anbieter einer technischen Dienstleistung (hier Ladestation) notwendige technische Rahmenbedingungen für die sichere und zuverlässige Funktion festlegen kann/darf/muss. Es ist Pflicht des Nutzers deren Erfüllung zu prüfen, bevor er mit der Nutzung beginnt. Wenn jemand versehentlich Benzin in sein Dieselfahrzeug tankt, weil er den Unterschied nicht kennt oder die Beschriftung der Zapfsäule nicht richtig gelesen hat ist das auch sein Problem, nicht das der Tankstelle.

Re: Absurdistan ladenetz.de

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Und wie überprüft der Betreiber die Einhaltung? Das ist doch nur eine "Haftungsklausel" um den FI-B zu sparen....
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
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Re: Absurdistan ladenetz.de

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novalek hat geschrieben:Bekanntlich erzeugt ein ZOE-Lader bei Drehstrom Rückströme per Wechsel-Gleichstrom.
Wo bin ich denn ?

Nun schreibt das Stadtwerke-Organisierte-Ladenetz.de:
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlerstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V).

Meine Frau kennt zwar ihre Fehler, aber sowas per Strom hat sie noch nicht gesehen:twisted:
Ansich ist das "sittenwidrig", denn, wo hat ein Jedermann technische Kenntnisse ??


Und Juice Booster 1 sagt:
Hinweis für Zoe-Fahrer: Das Fahrzeug kann Fehlerströme erzeugen, welche Ihre technische Installation sowie den Juice Booster1 in Mitleidenschaft ziehen können. Ähnlich wie Park&Charge geben wir deshalb keine vorbehaltslose Funktionsgarantie bei Nutzung mit Renault Zoe.

Und Park & Charge hebt nun auch noch den Zeigefinger beim ZOE
http://www.park-charge.ch/news.htm
Ich sehe da kein Problem. Der Netzlieferant schreibt für normale Wohnungen (Häuser) bei uns einen FI Typ A vor und für Lift (Aufzugsanlagen) einen FI Typ B vor.
FI Typ A umfassen die handelsüblichen, pulsstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (so wie man sie im Haushalt hat).
FI Typ B sind allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzschalter, welche neben Wechselfehlströmen auch glatte Gleichfehlströme erfassen können.
So wie eben bei Lift (Aufzugsanlagen) und beim ZOE.

Bei uns ist es nicht erlaubt nach dem FI A einen FI B nachzuschalten, daher kann auch nicht Renault einen FI Typ B gleich ins Fahrzeug einbauen da man nicht mehr selektiv ist und es zu Problemen kommt.
Es gibt zwei Möglichkeiten entweder man nimmt eine Leitung nach der Vorsicherung und vor dem FI Typ A weg und baut hier einen FI Typ B ein oder man tauscht in der Wohnung oder Haus den FI Typ A gegen einen FI Typ B.
Aber ein konzessioniertes Elektrounternehmen müsste dies schon wissen.
Tesla Model S Facelift (06/2016)
Renault Zoe Intens Black-Pearl R240 mit 17 Zoll (10/2015)
Tesla Model ≡ long range all-wheel drive (07/2019)
Renault Kangoo Maxi Z.E. 33 (bestellt)

Re: Absurdistan ladenetz.de

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Tho hat geschrieben:Und wie überprüft der Betreiber die Einhaltung? Das ist doch nur eine "Haftungsklausel" um den FI-B zu sparen....
Wenn etwas passiert wird es dir der Sachverständige schon sagen oder eben dem konzessionierten Elektrobetrieb und der Elektriker der die Box angeschlossen hat möchte nicht ich sein.
Zuletzt geändert von Chip-Tuning am Di 13. Okt 2015, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Absurdistan ladenetz.de

novalek
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J_T_Kirk hat geschrieben:Sittenwidrig ist daran auch überhaupt nichts, da jeder Anbieter
Ich hab meine Frau vorgschoben - mit anderen Worten, welche Kompetenz muß eigentlich ein Nutzer eines Elektrofahrzeugs mitbringen
- beim Diesel /Benziner muß ich ja auch nichts über die Anteile der Kohlenwasserstoffbindungen wissen.

Und wenn ich dann ladwillig wäre, muß ich mir erstmal die 10 Seiten AGB des Säulenbetreibers reinziehen, denn häufigst ist Säulenbetreiber nicht der Zahlungsabwickler ??
Zuletzt geändert von novalek am Di 13. Okt 2015, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Absurdistan ladenetz.de

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Hier ein Auszug aus der Heimladesäule für den Anschluss an das Stromnetz:
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Re: Absurdistan ladenetz.de

novalek
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Chip-Tuning hat geschrieben:Auszug aus der Heimladesäule
Na ja, es geht hier um öffentliche Ladesäulen.

Wenn man sich CHARGE & PARK in Ruhe durchliest - ist das der Hammer !! Also ein Nutzungsverbot.
Zuletzt geändert von novalek am Di 13. Okt 2015, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Absurdistan ladenetz.de

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Ok na dann anstecken und laden, außer es würde auf der Säule stehen keinen ZOE laden.....
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