ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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  • EVplus
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Interessant wären Details zum Batteriemietvertrag.

Überschreiten / Unterschreiten der Gesamtkilometerzahl je nachdem was man "gebucht" hat.

Muss ein Käufer z.B. einen längerfristigen Mietvetrag übernehmen oder wird man beim Verkauf daraus entlassen.

Abrechung des Mietvertrages bei einem Verkauf des Fahrzeugs. ( nach Zeitdauer / Stichtag , Kilometerleistung in Bezug auf die Monate der Jahresgesamtfahrleistung ?)

Beendigung des Mietvertrages bei : Verkauf, Unfall , Totalschaden

Ersatzzahlungen bei Unfallschaden selbstverursacht, Diebstahl, Feuer,

Zahlungsweise der Miete, monatlich, quartalsweise, jährlich. Im voraus oder im nachhinein. Abrechnung und Zahlungszeitpunkt von Mehr -oder Minderkilometern.

Das sind alles noch so Fragen, die offen sind.

Aber ich bezweifle, daß es dazu jetzt schon verlässliche Aussagen geben wird....

Beste Grüsse EVplus


Aus dem französischem ZOE Forum http://renault-zoe.forumpro.fr/t105-con ... erie#17946 habe ich den französischen Text des Batteriemietvertrages mal hier wiedergegeben
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Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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  • nk70wien
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Ich habe heute den Mietvertrag für den Akku erhalen, muss aber erst das Kleingedruckte lesen.

Der Mietvertrag endet nach der ausgemachten Mietdauer oder 200.000 km und muss nicht extra aufgekündigt werden.

Kosten pro100 Mehrkilometer exkl. MSt. € 4,17
Kosten pro 100 Minderkilometer exkl. MwSt. € 4,17

Fortsetzung folgt wenn ich die drei Seiten kleinstgedrucktes gelesen habe.

Grüße Norbert
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Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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  • nk70wien
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Fortsetzung...

Mietentgelt: Sollte sich während der Laufzeit herausstellen, dass sich die voraussichtliche Laufleistung um mehr als 20% von der Vertraglichen Laufleistung abweicht, kann der Mietvertrag hinsichtlich der Laufleistung, Dauer und Miethöhe einvernehmlich angepasst werden.

Ladung: Die Aufladung des Akkus darf ausschließlich unter Verwendung der dafür vorgesehenen Ladestation ("wall box"), die zuvor durch einen zertifizierten Elektriker installiert worden sein muss, erfolgen. Die Aufladung über herkömmliche Schuko-Steckdosen (abgesichert 16A) ist nur mittels des als Option oder Zubehör erhältlichen original Renault Ladekabels (CABD01-Kabel) für Schuko-Steckdosen mit Überlastungsschutz gestattet.

Wartung: Der Mieter verpflichtet sich, das Wartungs- und Instandhaltungsprogramm betreffend das Elekrofahrzeug, in welches der Akku eingebaut ist, lückenlos durchführen zu lassen.
Der Mieter ist verpflichtet, einen allfälligen Schaden des Akkus unverzüglich anzuzeigen.
Die Vermieterin wird für eine Reparatur sorgen oder gegebenfalls den Akku durch einen neuen ersetzen. Die Vermieterin gewähleistet in diesen Fällen die Mobilität des Mieters gemäß eines eigens dafür abgeschlossenen Vertrages (Assistance).
Ein Mietzinsminderungsanspruch wird für die Zeit der Betriebsuntauglichkeit nicht eingeräumt.

Versicherung: Dem Mieter wird hinsichtlich des Akkus eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit ausreichender Deckung anempfohlen.

Unfall, Diebstahl: Wird der Akku bei einem Unfall zerstört oder beschädigt, ist unverzüglich eine schriftliche Meldung an den Versicherer, die Vermieterin und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden zu erstatten. Dies gilt ebenso für den Fall des Diebstahles des Akkus oder des Fahrzeuges mit dem Akku.
Im Fall der Beschädigung des Akkus hat der Mieter das Mietentgelt weiter zu zahlen und dafür Sorge zu tragen, dass der Akku auf seine Kosten durch eine "ZE" zertifizierte Werkstatt wieder instand gesetzt wird. Dieser Punkt widerspricht sich einem anderen Punkt, der besagt, dass "Z.E. Expert" Vertragswerkstätten das Repariern von Akkus verboten ist.
Im Fall des Eintrittes eines Totalschadens am Akku ist der Mietvertrag zum Schadensdatum einvernähmlich beendet und der Mieter verpflichtet, der Vermieterin eine Pauschalentschädigung in Höhe des Neuwertes des Akkus abzüglich10% pro Jahr der bereit abgelaufenen Mietdauer zu bezahlen.
Im Fall des Diebstahles ist der Mitvertag, wenn der Akku nicht binnen 30 Tagen wieder aufgefunden wird, einvernähmlich beendet und der Mieter verpflichtet, der Vermieterin eine Pauschalentschädigung in Höhe des Neuwertes des Akkus abzüglich10% pro Jahr der bereit abgelaufenen Mietdauer zu bezahlen.

Fortsetzung folgt...
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Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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  • ATLAN
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Wenn ich das korrekt interpretiere, zwingt einem der Vertrag eigentlich indirekt eine (voll)kasko-versicherung auf...
alles andere wäre ja ein hohes risiko für den Mieter, wenn er dann zB. nach einem Autodiebstahl nicht nur ohne Kfz dasteht, sondern Renault auch noch den Akku ersetzen darf....

Eigentlich dachte ich bisher, das die Akkumiete das mit abdeckt... :shock:

MfG Rudolf
Ab 18-11-2013 Fluence, seit 16-6-2015 MS 85D, seit 16-6-2017 MX 90D :-D Gratis SuC gefällig? :) http://ts.la/rudolf798

Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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  • nk70wien
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Fortsetzung...

Beendigung, Verzug: Der Mietvertrag endet durch Ablauf der Vertragsdauer oder Erreichen von 200.000 km sowie im Fall des Eintrittes eines Totalschadens oder Diebstahl des Akkus. Ein ordentliches Kündigungrecht ist ausgeschlossen.
Darüberhinaus hat die Vermieterin das Recht den Mietvertrag aus wichtigen Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Gründe:Der Mieter mit der Zahlung in Verzug gerät; der Mieter stirbt; der Mieter den Akku nicht schonend oder entsprechend der Herstellervorschrift behandelt; Der Mieter seinen Wohnsitz außerhalb Österreichs verlegt.
Dem Mieter kommt das Recht zu, diesen Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn der Mieter Eigentümer des Elektrofahrzeuges ist und dieses veräußert. Diesfalls gilt der Vertrag als beendet, wenn die Vermieterin einen neuen Mietvertrag mit dem Erwerber des Elektrofahrzeuges abschließt.

Das war eigentlich das Wichtigste. Die o.a. Angaben habe ich nicht 1:1 abgeschrieben sonden sinngemäß verkürzt und gelten für Österreich. Gut möglich, dass der Vertrag in D andere Klauseln hat.

Nun zu den Antworten:
EVplus hat geschrieben: Überschreiten / Unterschreiten der Gesamtkilometerzahl je nachdem was man "gebucht" hat.
habe ich oben schon beantwortet.
EVplus hat geschrieben: Muss ein Käufer z.B. einen längerfristigen Mietvetrag übernehmen oder wird man beim Verkauf daraus entlassen.
Der Verkäufer wird aus dem Vertrag entlassen, wenn der Käufer einen neuen Vertrag nimmt.
Interessant wäre auch die Frage: Kann ich das Fahrzeug ins Ausland verkaufen?
EVplus hat geschrieben: Abrechung des Mietvertrages bei einem Verkauf des Fahrzeugs. ( nach Zeitdauer / Stichtag , Kilometerleistung in Bezug auf die Monate der Jahresgesamtfahrleistung ?)
Abgerechent wird demnach dann, wenn der Käufer seinen Mietvertrag abschließt, denn dann gilt der Mietvertrag des Verkäufers als beendet. Deine Zusatzfrage bezüglich der Kilometerleistung in Bezug auf die Monate der Jahresgesamtfahrleistung verstehe ich nicht ganz.
EVplus hat geschrieben: Beendigung des Mietvertrages bei : Verkauf, Unfall , Totalschaden
Bei Verkauf endet der Mietvertrag, wenn der Käufer seinen Mietvertrag abschließt.
Bei Unfall wird der Schaden durch die anempfohlene Versicherung gedeckt. Hast du keine Versicherung, musst du den Schaden bezahlen.
Bei Totalschaden gilt der Mitvertrag als beendet. Der Wert des Akkus ist durch die anempfohlene Versicherung gedeckt. Hast du keine Versicherung, musst du den Wert des Akkus bezahlen.
EVplus hat geschrieben: Ersatzzahlungen bei Unfallschaden selbstverursacht, Diebstahl, Feuer,
Für diese drei Fälle gilt das gleiche wie oben. Generell sollte die Versicherung, sofern vorhanden, bei Verlust oder Schaden eintreten. Kommt aber auch auf die Leistungen der Versicherung an.
EVplus hat geschrieben: Zahlungsweise der Miete, monatlich, quartalsweise, jährlich. Im voraus oder im nachhinein. Abrechnung und Zahlungszeitpunkt von Mehr -oder Minderkilometern.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung am 1. jedes Monats im Voraus. Sämtliche Zahlungen müssen am Fälligkeitstag abzugsfrei am Konto der Vermieterin aufscheinen. Der Mieter muss einem Bankeinzugsverfahren zustimmen.
Die Mehr- bzw. Minderkilometer werden nach Zeitablauf des Mietvertrages abgerechnet und sind nach Abrechnung binnen 14 Tagen zu bezahlen.

Mir drängt sich noch die Frage auf, was passiert, wenn ich das Fahrzeug zB. nach einem Jahr verkaufe, aber einen Vertrag auf drei Jahre abgeschlossen habe und zwar in Hinsicht auf die +20 € für eine Vertragsdauer von 12 Monaten.
Eigentlich müsste ich dann EUR 240 (20€ x 12 Monate) nachzahlen. Der mir vorliegende Mietvertrag enthält dazu keinen Hinweis.

Wer rechdschreipfähler findet, darf diese behalten, immerhin ist es schon spät.

Grüße Norbert
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Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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ATLAN hat geschrieben:Wenn ich das korrekt interpretiere, zwingt einem der Vertrag eigentlich indirekt eine (voll)kasko-versicherung auf...
alles andere wäre ja ein hohes risiko für den Mieter, wenn er dann zB. nach einem Autodiebstahl nicht nur ohne Kfz dasteht, sondern Renault auch noch den Akku ersetzen darf....
Korrekt
ATLAN hat geschrieben: Eigentlich dachte ich bisher, das die Akkumiete das mit abdeckt... :shock:
Ich sehe eher das Problem, 1. einen Versicherer zu finden, der 2. mir den Akku entsprechend gut versichert zu einem günstigen Tarif.
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Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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nk70wien hat geschrieben:
Ich sehe eher das Problem, 1. einen Versicherer zu finden, der 2. mir den Akku entsprechend gut versichert zu einem günstigen Tarif.
Bei der Huk24 ist der Akku mit versichert und der Tarif ist preiswert finde ich!
Offizieller Strombock des T&Emagazin :-P

Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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Gibts da auch Klauseln zum Thema Tiefendladung bzw. ob man die Batterie in bestimmten Mindestabständen laden muss, wenn das Wagen längere Zeit nicht genutzt wird?

Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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nk70wien hat geschrieben:Fortsetzung...
Versicherung: Dem Mieter wird hinsichtlich des Akkus eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit ausreichender Deckung anempfohlen.
Hallo nk70wien!

Ist irgendwo definiert mit welchen Kosten der Akku für die Kasko anzusetzen ist?

Tom
ZOE INTENS bis 07/2017 / ZOE BOSE bis 09/2021 / derzeit Tesla X seit 09/2016 + Model 3 seit 09/2020 + Model Y seit 09/2021

Re: ZOE Batteriemietvertrag ungeklärte Fragen

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Gibt es eigentlich eine Schufa-Anfrage durch Renault?
Kann Leuten ohne Bonität der Vertragsabschluß versagt werden?
Gruß Ingo
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