ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

Stromdriver
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VI 2. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die Konditionen für die Verlängerungszeiträume neu festzulegen
WOW, Die Lizenz zum Gelddrucken, wenn man die Batterie unbedingt benötigt :shock: :shock: :shock:
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Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

Guy
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Danke, sehr aufschlussreich.

Im Großen und Ganzen das, was ich erwartet habe.

Wahrscheinlich habe ich die Hälfte schon wieder vergessen, bei der Flut an Informationen, was mit jedoch aufgefallen ist:
  • + Ladung nicht an Ladeboxen bestimmter Hersteller gebunden, auch nicht für einphasiges Laden
  • - sollte die Batterie, meiner Meinung nach, unter 75% Kapazität gefallen sein, muss ich dies Renault auf meinen Kosten nachweisen. Eigentlich sollten diese Daten doch schon aus den sicher vorhandenen Ladeprotokollen hervorgehen. Oder?
  • - Service nur über Z.E. Händler. Über diesen Punkt wollte ich fast fluchen, bis ich gemerkt habe, dass vor Kurzem Kassel hinzugekommen sein muss. Da kann ich ja direkt mal Kontakt aufnehmen.
  • - Anpassung der Mietraten

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

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Juristen und Physik....Ladeleistung ist in kWh angegeben...prima, mit dem Fauxpas kann sich um die Gebühr von Schnelladungen (..lt. Vertrag alle Ladungen mit Ladeleistungen größer als 24 kWh...) drücken ("..ich habe nur 18 kWh geladen...halt mit 43kW...") :-)

Spannend finde ich, dass sie mir den Selbstbehalt bei der Vollkaskoversicherung mit max 500 Euro vorschreiben wollen. Ist das überhaupt erlaubt?

Danke fürs Reinstellen! Interessante Lektüre.

Gruss

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

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Guy hat geschrieben: [*] + Ladung nicht an Ladeboxen bestimmter Hersteller gebunden, auch nicht für einphasiges Laden
Naja, aber bei den Mieterpflichten sind da schon ein paar Einschränkungen:

- an dafür vorgesehen Steckdosen...wer definiert, was das ist
- oder nach Anpassung seiner privaten Stromanlagen nach Maßgabe der diesbzgl. Normen und nach der Montage der, Wall Box, die vom Hersteller und/oder Lieferanten der Batterie vorgeschrieben wird, durch qualifizierten Elektriker ... wie willst Du da jetzt rauskommen? Damit liegt die Wall Box fest.
- oder Nutzung eines EVSE-Kabels für *gelegentliche* Ladungen....gelegentlich...das wird auch spannend. Aber immerhin ist z.B. Davide Rs CRO damit keine Pflichtverletzung...wenn man es ab und zu nimmt.

Gruss

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

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  • EVplus
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Es sind noch ganz andere Punkte, die nachdenklich stimmen :

1.) Gebühren in Höhe von 85.- Euro für Vormieter und "Neumieter" bei vorzeitiger Beendigung bzw. Neuabschluss des Batteriemietvetrages. Also zusammen 170.- Euro

2.) Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages ( z.B. bei Verkauf des Fahrzeuges )

3.) der Vormieter haftet für den Mietvertrag bis zum Neuabschluss eines neuen Mietvertrages.
Das ist für einen Verkäufer fasst ein unkalkulierbares Ausfallrisiko( 7000.- Euro Batteriekosten ), falls der Käufer der Bank nicht passt ( Bonität etc ) !! Im Mietvertrag Seite 3, Paragraf VII, Absatz 6

4.) Sperre der Auflademöglichkeit . Welches sind die vertraglich zulässigen Fälle ??

5.) Vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der Wartungsintervalle.

6.) Verlust der Gewährleistung bei Benutzung des Fahrzeuges ausserhalb von vordefinierten Ländern ( Frankreich, Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portigal, Schweiz) . Seite 4, Paragraf IX, Absatz 3.

Das heisst, eine Fahrt von Wien nach Budapest ist nur unter Garantieverlust möglich. Ebenso ein Besuch in Oslo ist derzeit lt. Vetrag nur unter vorübergehendem Verlust der Gewährleistung möglich !! Ein Bierchen in Pilsen ist ebenso gestrichen.

Es sind noch weitere schöne Klauseln vorhanden. Ich muss ersteinmal alle studieren. .... Ich glaube ich kaufe mir einen LEAF...ohne Batteriemiete !!

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

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EVplus hat geschrieben: 6.) Verlust der Gewährleistung bei Benutzung des Fahrzeuges ausserhalb von vordefinierten Ländern ( Frankreich, Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portigal, Schweiz) . Seite 4, Paragraf IX, Absatz 3.
Den Abschnitt interpretiere ich anders als Du.
In den nicht genannten Ländern entfallen nur die Punkte 1, 2, 4 und 5 des Paragraf IX, d.h. der Renault-Händler in Pilsen gibt Dir keine Ersatzbatterie, wenn die Kapazität unter 75% fällt....

Gruss

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

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EVplus hat geschrieben:
6.) Verlust der Gewährleistung bei Benutzung des Fahrzeuges ausserhalb von vordefinierten Ländern ( Frankreich, Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portigal, Schweiz) . Seite 4, Paragraf IX, Absatz 3.

Das heisst, eine Fahrt von Wien nach Budapest ist nur unter Garantieverlust möglich. Ebenso ein Besuch in Oslo ist derzeit lt. Vetrag nur unter vorübergehendem Verlust der Gewährleistung möglich !! Ein Bierchen in Pilsen ist ebenso gestrichen.

Es sind noch weitere schöne Klauseln vorhanden. Ich muss ersteinmal alle studieren. .... Ich glaube ich kaufe mir einen LEAF...ohne Batteriemiete !!
Das stimmt so nicht. Es heißt im Text, es sei nicht empfohlen in die nicht aufgeführten Länder zu fahren. Denn in diesen Ländern kann dir Renault nicht gewährleisten, dass Renault ZE Assistance dich nach Hause bringt, sollte deine Zoe dort den Geist aufgeben. Wenn du ADAC o.ä. Mitglied bist, dann lässt du dich eben von denen abschleppen. Offensichtlich gibt es in den nicht aufgeführten Ländern auch keine ZE-Werkstätten. Du kannst also nach Pilsen fahren und ein (alkoholfreies) Bier trinken und wieder heim fahren, ohne dass du einen Garantieverlust hast. In diesen Ländern wirst du sicher auch keine Werkstatt finden die dir den Leaf reparieren können. Wenn es in Pilsen eine Ladesäule gibt, dann kannst du auch dort laden.

Zum Punkt "An dafür vorgesehenen Steckdosen" heißt auf deutsch: Ladesäulen für Elektroautos mit AC-Ladeströmen Typ 2: EN 62196-2 (VDE-AR-E 2623-2-2), also Menneckes Typ 2, 3,7; 11; 22 oder 43kW. Sprich der Mieter soll sich keine freiluftverdrahteten Adapter zusammenfriemeln oder das Auto direkt an eine CCE Dose hängen. Übertragen auf einen Verbrenner würde das heißen: Bitte nur den vorgesehenen Kraftstoff einfüllen.

"Gelegentliche Batterieladungen" Daher auch der Name "Notladekabel"

Die Gebühren fürs Umschreiben des Vertrages sind schon happig. Vertragslaufzeit ist Vertragslaufzeit, hier gibt es aber wenigstens Optionen. Da bin ich von meinem Internetanbieter (dem Ar***) schlimmeres gewohnt.
Eine Preisanpassungsklausel ist betriebswirtschaftlich obligatorisch, um sich gegen Eventualitäten wie Inflation o.ä. abzusichern. Sie kann aber natürlich missbraucht werden keine Frage - wäre aber sicher nicht klug so etwas grundlos zu tun.
Das Batteriemanagement im Zoe gibt die Leistungsfähigkeit der Batterie an. Also du bekommst angezeigt, wenn die Leistung unter 75 Prozent fällt. Dann bekommst du Ersatz. So steht's im Vertrag. Nachweispflichtig bist ist der Mieter nur, wenn das Batteriemanagement eben sagt die Batterie ist in Ordnung, der Mieter "aber so ein Gefühl hat" das die Batterie kaputt sei. Ansonsten müsste die ständig Batterietests zahlen, was die Miete erhöhen würde.

In solchen Verträgen werden eben alle möglichen Eventualitäten betrachtet. Im ZE Assistance Vertrag steht auch drin, das bei Krieg oder einem AKW-GAU man keinen Anspruch auf einen Abschleppwagen hat. :lol:
Renault ZOE Juni 2013 bis April 2016: 65.000 Kilometer
Fahre: Seit April 2016: Tesla Model S 70D Obsidian Black

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

brushless
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Zitat von EV-Plus!
Es sind noch weitere schöne Klauseln vorhanden. Ich muss ersteinmal alle studieren. .... Ich glaube ich kaufe mir einen LEAF...ohne Batteriemiete !!

Genau das ist es, was auch mich seit Beginn an stört, dass man dem User nicht die Alternative "ANKAUF DER BATTERIE" einräumt. Ich denke hier muss Renault unbedingt dazulernen. Es gibt sicher viele Leser die dieses juristische Gelabber im Mietvertrag von einem Ankauf der "Schale" abschreckt, denn es erinnert zu stark an eine Knebelung. Das kann doch nicht so schwer sein einen Ankaufspreis des Akkus zu nennen und damit alle Bedenken auszuräumen.

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

Turbothomas
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EVplus hat geschrieben:Es sind noch ganz andere Punkte, die nachdenklich stimmen :


6.) Verlust der Gewährleistung bei Benutzung des Fahrzeuges ausserhalb von vordefinierten Ländern ( Frankreich, Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portigal, Schweiz) . Seite Es sind noch weitere schöne Klauseln vorhanden. Ich muss ersteinmal alle studieren. .... Ich glaube ich kaufe mir einen LEAF...ohne Batteriemiete !!
Ah ja in Deutschland darf ich das Fahrzeug nicht einsetzen :( :roll:

Damit ist der Kauf gestorben.
Ciao
Thomas
- Standard AC43kW-Normalladung für alle!
- 22kW AC als Notfalllader, darunter nicht notfalltauglich!

Re: ZOE Batteriemietvertrag Originaltext, Stand April 2013

lingley
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Den Batteriemietvertrag gibt es doch auch für die anderen ZE Modelle.
Ist das für den Zoe nun eine gesteigerte Form von Knebelung ?
Oder wurden die Verträge mit Twizzy, Fluence und Co ungelesen unterschrieben ?
Fahren da juristische Zeitbomben für die Mieter über die Straßen ?
Warum hat man nicht früher davon gehört ?
Haben unsere ZE Fahrer schon Erfahrungen gemacht ?
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