Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE
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Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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  • Franko30
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EVplus hat geschrieben:...kommen wir mal zum eigentlichdn Thema zurück !
Der von der Renault Bank Deutschland angenommene Batteriemietvertrag ist zurück. Poststempel des Umschlages mit den Vertrag ist vom 31.05.2013.
(...)
Schade, dass " die" solange "rumgezickt" haben. Dabei hätte alles so einfach und "smooth" sein können....
Hallo EVplus,

da bin ich ja froh über die guten Neuigkeiten.

Aber da bleiben immer noch die Bedingungen des Batteriemietvertrags. In "Allgemeine Batterie-Mietbedingungen" welche ich am Freitag mit dem Kauf meines Zoes (Intens, Schwarz) akzeptiert habe stehen nicht ganz so lustige Dinge:

* Unter XIII. Versicherungsschutz werde ich gezwungen, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abzuschließen und nachzuweisen, dass die Batterie darin enthalten ist -> Die Batterie gehört doch aber Renault und es müsste ausreichen, dass ich denen einen möglichen Schaden selbst zahle, sollte ich selbst den Schaden verursacht haben und keine gegnerische Versicherung dafür zahlen müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Klausel eine Verbraucherschutzklage überstehen würde...

* Unter XIV. Verbindliche Zusage der Vermieterin gegenüber den Mietern bei Weiterverkauf des Elektrofahrzeugs steht sinngemäß, dass Renault bereit ist den Mietvertrag mit dem Käufer der Autohülle ohne vorherige Bonitätsprüfung des Käufers weiterzuführen, wobei sie dafür vom Käufer laut III. eine Gebühr in Höhe von 85,- EUR erheben dürfen. ABER: Das Ganze läuft laut Text und auf Normalsprech-Deutsch übersetzt so ab, dass ich mit einem Käufer den Kaufvertrag machen muss, dann die Käuferdaten an Renault übermitteln (inkl. Übermittlung von Ausweispapieren - wozu ich mir vom Käufer eine Genehmigung erteilen lassen muss, denn eigentlich darf ich seine Daten nicht weitergeben). Dann dürfen der Käufer und ich warten - wobei ich weiterhin alle Batterie- und Vertragskosten trage bis Renault sich mit dem neuen Mieter einig wurde (es gibt also keine Mindestfrist, nach der mich Renault aus dem Vertrag entlassen muss wenn ein neuer Mietinteressent vorliegt bzw. keine maximale Bearbeitungsfrist - auch das dürfte im Fall der Fälle gerichtlich mit einer Verbraucherschutzklage zugunsten der Autohüllenbesitzer entschieden werden).
Hmmm - will mit solchen Bedingungen und solchen Wartezeiten eigentlich noch jemand einen gebrauchten Zoe kaufen? Oder will ich mir das als Verkäufer antun? Zumal laut XVIII. eine der der beiden einzigen Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter der Verkauf der Autohülle an einen Renault Händler ist...

* Unter XVI. Folgen der Beendigung der Leistungserbringung durch die Vermieterin wird es besonders krass: hier bestätigt Renault, dass Sie zum Ende des Mietvertrages die Batterieladung sperren dürfen (sprich: sie sind technisch dazu in der Lage). Sollte es unserer Regierung also zukünftig nicht passen, dass so viele Leute zu G8 oder sonstwelchen Demos fahren, dann wird sie Hersteller wie Renault dazu verpflichten, die Ladung ihrer Autos in einer Bannmeile (= Reichweite des Fahrzeugs) um den Demonstrationsort zu sperren! Oder ich schreibe zu kritische Foreneinträge - dann dürfte Renault... Naja, das vielleicht nicht ganz - dürfen täten sie das per se nicht, tun würden sie es wohl trotzdem - es findet sich immer etwas im Batterieprotokoll was auf falsche Batteriebehandlung hindeutet und eine Kündigung rechtfertigt (z.B. Laden an zu heissen Tagen, zu häufige 63 A Ladung etc.).

* Unter XVII. Auswirkung der Geltendmachung von Einwendungen und Sachmängelansprüchen am Elektrofahrzeug auf den Batteriemietvertrag wird immerhin zugestanden, dass der Mietvertrag endet, sobald ich meinen Zoe rechtswirksam an meinen Händler zurückgeben kann (Anfechtung, Mängel, gesetzliche Widerrufsmöglichkeiten o.ä.).

* Unter XIX. Abrechnung nach vorzeitigem Vertragsende wird nebenbei noch darauf hingewiesen, dass - sollte ich tatsächlich eine vorzeitige Vertragsbeendigung erwirkt haben können - Renault mir a) 85,- EUR Bearbeitungsgebühr abknöpfen darf und b) Schadensersatz fordern darf wenn ich dies im ersten Vertragslaufjahr mache (wohl wegen Ertragsausfalls - siehe Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen)...

* Unter XX. wird Tacheles gesprochen: Zum Vertragsende wird empfohlen den Zoe zu verkaufen wenn man den Vertrag nicht verlängern will! :roll: Ansonsten (und jetzt wird die große Preisfrage aufgeklärt) darf Renault mich zwingen das Auto zur Renault Werkstatt zum Ausbau der Batterien zu bringen. Da hier kein Brimborium um Kosten gemacht wird, heißt dies: Renault bezahlt mir in 3 Jahren den Batterie-Ausbau und ich habe dann eine Autohülle zum experimentieren :lol:

Cheers

Frank
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Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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Anscheinend unterschreiben nur Erstkäufer diesen Mietvertrag. Deshalb will wohl auch niemand meinen ZOE aus zweiter Hand ....

Wir sind alle dazu "verdammt" den ZOE zu fahren bis er durch TÜV oder strengere Abgasnormen stillgelegt wird... :x

Grüsse EVplus

Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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Also ist vorzeitiger oder auch zeitiger Verkauf eigentlich unmöglich ?

Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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...unmöglich würde ich nicht sagen, aber halt nicht so einfach wie bei einem Auto ohne gekoppeltem Batteriemietvertrag.

Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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Zumindest darf man ihn nach Vertragsablauf stilllegen und für die Nachwelt bewahren, Renault baut dann auch den Akku aus. Ist doch schonmal was. :mrgreen:
ZOE-Käufer müssen ihn wohl jetzt fahren bis er auseinanderfällt, sich ein sehr geduldiger Käufer findet oder ein EMP beide mal trennt. :D

Viele Grüße:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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Also ich habe gerade erst einen Twizy verkauft. Ich musste nur die Adressdaten des Käufers angeben, die gewünschte Jahreslaufleistung und Vertragslaufzeit angeben. Alles ganz unkompliziert.
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Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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  • Franko30
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Hallo,

ich habe mit meinen (erweiterten) Auszügen und Kommentaren des Mietvertrags einen neuen Thread

"Fußangeln des Batteriemietvertrags"
http://www.goingelectric.de/forum/renau ... t1396.html

erstellt weil es hier ja ursprünglich um die Probleme von EVplus bzgl. des Verkaufs seines Frankreich Imports ging.

Weitere Antworten bitte dort.

Cheers

Frank
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Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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So ich will diese Diskussion bitte nochmal aufleben lassen. Lang ists her.

Hat sich am aktuellen Stand was geändert?
Angenommen ich würde heute meinen ZOE, er ist bald 1 Jahr alt wow wie die Zeit vergeht, verkaufen wollen.

Klar. Renault ists egal, der Bank wohl auch solang gezahlt wird und dann irgendwann der neue Batteriemietvertrag übernommen wird und die Modalitäten passen. Aber wie ist es jetzt mit dem Verkauf wirklich?

Ich für meinen Teil kann nur HOFFEN, dass man nach Ende der Miete eine Kaufoption (ich weiß Miete ist nicht Leasing) erhält und dann ja kostet es zwar, aber der Akku gehört mir und ich kann das ganze Ding loswerden.

Wie seht ihr das?
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Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

fbitc
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wenn Du Deine Zoe an einen (Renault)Händler verkaufst, hast Du in der Regel kein Problem; (so geschehen beim Twizy und jetzt beim ZOE). Das Einzige was zu bezahlen war, war eine Gebühr in Höhe von 80 Euro (beim Twizy). Beim ZOE muss ich jetzt noch abwarten, da ich hier einiges an km überzogen habe... Lt. km und Vertrag wäre schon August 2015 :-)

Re: Renault Bank Batteriemietvertrag, Verkauf !! Achtung

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Das heißt man ist auf Gedeih und Verderb Renault ausgeliefert.
Die können zwar die Miete stunden lassen, aber 1. Welcher Händler nimmt mir den Zoe so ab ohne dass es eine Inzahlungnahme ist und 2. Können die sich dann spielen beim Wert.
Da kriegt man bestimmt wenig :(
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