Mietvertrag Batterie, Fragen

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Re: Mietvertrag Batterie, Fragen

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Hab in den ABGs jetzt beim Überfliegen nichts gefunden.
Komisch scheint mir aber die 200.000km Grenze. Da soll der Vertrag dann enden. Aha. Und dann?
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.
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Re: Mietvertrag Batterie, Fragen

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Was ja echt langsam ein bisschen frustrierend ist: Ich habe das nicht am Telefon gehört, sondern in meinem Vertrag nachgelesen. Was soll ich noch schreiben?
Kann gut sein, dass da jemand einen anderen Vertrag hat, aber im Dezember letzten Jahres wurden Verträge vereinbart, die sich nicht automatisch verlängern. Ganz in echt und selbst gelesen und nicht nur gehört vom Schwager meiner Großtante.

Ich muss doch nicht noch ein Bild von dem Vertrag einstellen, damit mir das jemand glaubt, oder?

Re: Mietvertrag Batterie, Fragen

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öh, wie lädt man denn überhaupt ein Bild hoch?

Karlsson, das ist in VI 2.:
"Die Vermieterin ermöglicht den Mietern die Anmietung der Batterie, solange das Eletrofahrzeug von den Mietern genutzt wird. Um diesen die Nutzung über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus zu ermöglichen, kann der Batteriemietvertrag mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin um mindestens drei Monate verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig, d.h. spätestens drei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses für einen Mindestzeitraum von drei Monaten gestellt werden. Allein durch die Fortsetzung des Gebrauchs verlängert sich das Mietverhältnis jedoch nicht.
[...]
Ohne ein wirksames von der Vermieterin vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit schriftlich erklärtes Einverständnis mit einer Verlängerung zu dann gültigen Konditionen läuft der Mietvertrag mit dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ab."

Und dann noch mal in XX 2.:
"Der Batteriemietvertrag ist mit seinem zeitlichen Ablauf zu Ende, ausser er ist im Einklang mit den Mietbedingungen zwischen Vermieterin und Mietern vor Ablauf der Mietzeit verlängert oder erneuert worden."

Und in XXI. 4.:
"Eine Weiterbenutzung der Batterie durch die Mieter nach Beendigung des Vertrages führt nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. [...]

(Hervorhebungen von mir.)

Das mit den 200.000km, das Du ansprichst: Nach 200.000km ist eine Verlängerung des Vertrages nicht möglich, aber Renault muss einen neuen Mietvertrag anbieten (siehe VI.2. : "Die Vermieterin bietet in einem solchen Fall die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Batteriemietvertrages an.")
Überhaupt verpflichtet sich Renault mit dem Vertrag, eine Mietbatterie anzubieten, so lange das Auto läuft. Der Mieter hat das Recht auf eine Verlängerung (unter welchen Konditionen dann auch immer).

grüsse
secuder
Zuletzt geändert von secuder am So 28. Feb 2016, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Mietvertrag Batterie, Fragen

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Karlsson hat geschrieben:Hab in den ABGs jetzt beim Überfliegen nichts gefunden.
Komisch scheint mir aber die 200.000km Grenze. Da soll der Vertrag dann enden. Aha. Und dann?
Wenn ich raten darf, entweder gehört der Akku dann dir, oder du bekommst einen neuen Akku oder das Auto wird verschrottet so das kein Akku mehr benötigt wird. ;)

Evt. Hat Renault jetzt gemerkt, das die automatische Verlängerung um 1 Jahr nicht so guenstig für Renault ist, wie ein neuer Vertrag mit 3-4 Jahren Laufzeit. Einen Vertrag mit 1 Jahr Laufzeit wird man ja nicht abschließen, da teurer.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Mietvertrag Batterie, Fragen

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Zu dem Thema 200.000 habe ich oben geschrieben, eine Verlängerung muss angeboten werden. Im Vertrag steht nix von einem Eigentumübertrag.
Was die Verlängerung angeht: Die Verlängerung muss mindestens drei Monate sein - kann also auch ein Jahr sein.

grüsse
secuder
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