Akku - wie geht es weiter ?

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Akku - wie geht es weiter ?

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  • Robert
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Lieber Herr ...

Vielen Dank für Ihre Geduld, nun kann ich auch Ihre weiteren Fragen beantworten:
- Eine "Stilllegung" des Fahrzeuges ist nicht möglich. Die Akku-Miete fällt an, auch wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird.
- derzeit ist keine Kaufmöglichkeit angedacht, auch zu einem leistungsfäheren Akku gibt es zur Zeit keine Informationen.

Es ist im Batteriemietvertrag generell beschrieben, dass der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Akku hat, der Vermieter ist verpflichtet, einen voll funktionsfähigen Akku zur Verfügung stellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten - falls nicht stehe ich gerne wie gewohnt zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Renault.at
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Re: Akku - wie geht es weiter ?

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  • green_Phil
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Oh wei, das klingt ja nicht sonderlich gut.
Dennoch muss ich über diese Passage schmunzeln: "Eine "Stilllegung" des Fahrzeuges ist nicht möglich." Was passiert, wenn ich die Akkumiete nicht bezahle? Mein Auto bekommen die nicht! Da sehe ich üble Rechtstreitigkeiten auf Renault zukommen...

Re: Akku - wie geht es weiter ?

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Naja, was erwartet ihr? Wenn ich ein Leasingauto abmelde und in die Garage stelle, muss ich auch die Leasingraten weiterzahlen.
Zuletzt geändert von buzzingDANZEI am Mi 6. Feb 2013, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Akku - wie geht es weiter ?

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  • green_Phil
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Es ist aber kein Leasing, es ist Miete. Leasing ist ja eine Spezialform der Miete. Wie lange ist denn die erwartete Lebensdauer (Nutzungsdauer) eines Auto-Akkus? Sind die 3 Jahre Grundmietzeit weniger als 40% der Lebensdauer wäre es Operate Leasing, über 40% (bis 90%) Finanzierungsleasing (mit Teilamortisation). Da Leasing aber eine Mietform ist, die zwischen Miete und Kauf steht und sich Renault so entschlossen gegen einen Kauf der Batterie wendet, wird sich Renault hier kein Leasingvertrag ans Bein binden lassen. Außerdem müsste der Leasingnehmer (also hier der Autobesitzer) die Kosten für die Instandhaltung des Leasinggutes übernehmen. --> Es ist also Miete. Und wenn ein Mietvertrag endet und nicht verlängert wird, ist die Mietsacher herauszugeben (§ 546 I BGB ).

EDIT: @BDZ: Nino, wenn ich ein Auto lease und es in der Garage stehen lasse, muss ich den Leasingvertrag einhalten, solange die Grundmietzeit läuft. Sollte der Leasingvertrag aber abgelaufen sein, gibt es je nach Vertrag ja mehrere Ausgänge. Wenn also mein Batteriemietvertrag abgelaufen ist, und ich ihn nicht erneuern mag, dann gibt es auch keinen Mietvertrag mehr. Die Batterie müsste dann zwingend zur Batterieholding von Renault zurück. Das Auto ist aber mein Eigentum und kann in meiner Garage verbleiben. (Zur Übergabe des Akkus muss das Auto möglicherweise zum ZE-Stützpunkt bewegt werden. Danach darf ich es in die Garage schieben oder ziehen oder schleppen...)

Re: Akku - wie geht es weiter ?

Guy
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Ein sehr spannendes Thema, hatten wir an der der ein oder anderen Stelle auch bereits mal angerissen.
Robert hat geschrieben:Eine "Stilllegung" des Fahrzeuges ist nicht möglich.
Ich bezweifle sehr stark, dass diese Aussage von Renault rechtlich haltbar ist. Jogi hat bereits an anderer Stelle geschrieben, dass im Vertrag zur Batteriemiete, zumindest für den Kangoo, explizit steht, dass diese in einem solchen Fall ausgebaut wird.

Wenn du den ZOE gekauft hast, kannst du damit erstmal machen, was du möchtest. Es ist dein Eigentum. Wenn du ihn vor den Baum setzt, ist darauf zu achten, dass die Batterie (die Renault in diesem Fall zurecht ersetzt haben möchte) von der Versicherung abgedeckt ist. Da diese fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (ähnlich wie ein fest eingebautes Navi), sollte das in den allermeisten Fällen kein Thema sein. Ein paar Spielereien, welche die Batterie betreffen, wird dir Renault natürlich mit dem Mietvertrag verbieten, sonst dürfen die jedoch nichts einschränken.

Da dir Renault den ZOE nur zusammen mit dem Mietvertrag verkauft, bist du an diesen für die Laufzeit gebunden. Natürlich gibt es auch da wieder Wege vorzeitig herauszukommen, zum Beispiel bei Verkauf, Insolvenz etc.

Nach der Vertragslaufzeit haben grundsätzlich beide Parteien das Recht auf eine Verlängerung des Vertrags zu verzichten. Renault kann dich also nicht zwingen den Vertrag zu verlängern, umgekehrt gilt natürlich das gleiche. Wobei dieser Fall noch theoretischer ist als die erste Möglichkeit, da Renault kein Interesse haben dürfte den Vertrag nicht zu verlängern. Es werden sicher einige Anbieter versuchen Batterien anzubieten, ob diese allerdings wirklich deutlich günstiger sein werden als die Batteriemiete von Renault, da habe ich noch so meine Zweifel. Vielleicht bleibt deshalb auch diese Möglichkeit eher Theorie.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Renault es den ersten nicht leicht machen wird, zwangsvermieten kann jedoch auch Renault die Batterie nicht.

Re: Akku - wie geht es weiter ?

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Ok, es dürfte in der Tat eine Miete sein und kein Leasing. Dennoch ist es so, dass du die Vertragsfristen und somit Zahlungen einhalten musst. Auch wenn du das Auto abmeldest und in die Garage stellst. Wo ich Guy recht gebe: Wenn der Vertrag am Ende ist und ich ihn gekündigt habe, müsste man die Batterie zurückgeben können. Alles andere dürfte in der Tat keiner rechtlichen Prüfung standhalten.

Ich hatte dich zuerst so verstanden, dass du die Miete pausieren willst, während der Vertragslaufzeit.
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Re: Akku - wie geht es weiter ?

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  • green_Phil
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BuzzingDanZei hat geschrieben:Ich hatte dich zuerst so verstanden, dass du die Miete pausieren willst, während der Vertragslaufzeit.
Achso. Ich habe Robert anders verstanden. Jedenfalls sind wir uns ja scheinbar einig. :D
@Robert: Wie war es denn gemeint - und vor allem, wie hat es Renault verstanden?
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