ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

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Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

ellefant
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Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

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Auch wenn's leicht off-topic ist, passt aber als Info gut hierhin:
Ein Oberlandesgericht erlaubt die Aufzeichnung einer privaten Dash Cam als Beweismittel.
Begründung: "Im öffentlichen Raum muss jeder damit rechnen, gefilmt und fotografiert zu werden."
Gut so.

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Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

novalek
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Noritz hat geschrieben:erlaubt die Aufzeichnung einer privaten Dash Cam
Interessant - aber noch nicht rechtskräftig.
In dem Link steht's dann noch mal - in Bayern und Ö muß man Argumente bei Kontrollen auf der Pfanne haben.
Zunächst, wenn die CAM keinen Bildschirm hat, und die Daten auf der SD in internem Format geschrieben wurden, wird es für die Kontrolleure schwierig.
Dann das ArgumentenPaar - die CAM schaltet sich bei Kollisionen ein oder auf dem Parkplatz bei Stößen.
Die CAM-Bilder lesen und programmieren kann ich nur zu Hause.

Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

panoptikum
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novalek hat geschrieben: Dann das ArgumentenPaar - die CAM schaltet sich bei Kollisionen ein oder auf dem Parkplatz bei Stößen.
Die CAM-Bilder lesen und programmieren kann ich nur zu Hause.
Weiteres Argument "Ich verwende sie nur als Spurhalte- und Abstandsassistent" (wenn sie diese Funktionen besitzt).
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Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

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Noritz hat geschrieben:Auch wenn's leicht off-topic ist, passt aber als Info gut hierhin:
Ein Oberlandesgericht erlaubt die Aufzeichnung einer privaten Dash Cam als Beweismittel.
Begründung: "Im öffentlichen Raum muss jeder damit rechnen, gefilmt und fotografiert zu werden."
Gut so.

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Sehr schön! Wurde auch Zeit, dass das "legalisiert" wurde 8-)
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

Rudi L
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@Noritz, ist aber grenzwertig und nicht generell erlaubt, was auch richtig ist. Sonst wird Blockwarten wie "Knöllchen Horst" aus dem Harz Vorschub geleistet.

Meiner Meinung nach hat keiner den anderen zu filmen wenn derjenige dem anderen nichts antun will. Prophylaktisches filmen auf Verdacht ist daher nach wie vor untersagt, was richtig ist und Gerichte auch so bestätigt haben.

http://www.sueddeutsche.de/auto/videoka ... -1.2086788

Das manche "Anschmierer" das anders sehen ist klar, denen empfehle ich die Auswanderung in autokratische Staaten, dort können sie sich ausleben und katzbuckeln, die Türkei bietet derzeit einen schönen Rahmen dafür oder Nordkorea. :)

Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

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Rudi L hat geschrieben:@Noritz, ist aber grenzwertig und nicht generell erlaubt, was auch richtig ist. Sonst wird Blockwarten wie "Knöllchen Horst" aus dem Harz Vorschub geleistet.

Meiner Meinung nach hat keiner den anderen zu filmen wenn derjenige dem anderen nichts antun will. Prophylaktisches filmen auf Verdacht ist daher nach wie vor untersagt, was richtig ist und Gerichte auch so bestätigt haben.
Das sehe ich ganz anders. In Deutschland ist das Filmen der Strecke nicht verboten (, in Österreich - so viel ich weiß- schon.)
In Deinen Link steht auch nur, dass man die Aufnahmen nicht veröffentlichen, noch der Polizei übergeben darf.
Der Artikel ist von 2014.
Die von Dir angesprochene Blockwartmentalität wird aber völlig zu Recht auch heute nicht funktionieren. Solche Aufnahmen, nur um jemanden anzuschwärzen, werden vor Gericht nicht erlaubt. Wie gesagt, das finde ich auch in Ordnung so.
Wenn es aber darum geht, meine Unschuld zu beweisen, wenn es also zivil- oder strafrechtlich um viel geht, lassen in Deutschland vermehrt Gerichte auch anlasslos gemachte Aufnahmen als Beweis zu. Und das finde ich auch richtig.
Im Übrigen darf man zwar der Polizei die Aufnahmen nicht übergeben, diese dürfen aber meine Kamera beschlagnahmen (und sie dann auch gegen mich auswerten)
Ich darf die Aufnahmen aber meinen Anwalt geben, was oft schon reicht, um die Gegenseite zur Einsicht zu bringen.
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Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

Rudi L
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Der Argumentation kann ich mich anschließen.

Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

panoptikum
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In Österreich gibt es die Panoramafreiheit, d.h. fotografieren im öffentlichen Raum ist zulässig, soweit sie von der öffentlichen Stelle einsehbar sind. Hilfsmittel, wie Leitern sind dabei nicht zulässig.
Filmen bzw. Fotografieren und veröffentlichen sind zwei Paar Schuhe. Beim Veröffentlichen dürfen keine erkennbaren Personen, Kennzeichen oder urheberrechtlich geschützte Dinge (z.B. Firmenlogos, etc.) abgebildet sein, ohne deren Einverständnis.
Sind Personen in einer Gruppe nur Beiwerk der Fotografie, ist dieses durch die Panoramafreiheit auch abgedeckt und können somit auch veröffentlicht werden.
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Re: ZOE & DashCam - Was, Wie, Wohin ?

panoptikum
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Noritz hat geschrieben:Ich darf die Aufnahmen aber meinen Anwalt geben, was oft schon reicht, um die Gegenseite zur Einsicht zu bringen.
Nein, eigentlich nicht. Das ist "Zugänglichmachung an Dritte" und somit eine Veröffentlichung.
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